Der "gefährliche" Hund

  • wo ist das gegeben? Und rechtfertigt dieser Gesetzestext wirklich eine exzessive Gegenwehr, die den Tod eines Lebewesens nach sich zieht und den Halter des Lebewesens vermutlich verletzt?

    Wenn du dich auf den aktuell diskutierten Fall beziehst, dann wissen wir doch gar nicht, was wirklich vorgefallen ist. Hund tot, das ist Fakt. Sonst nichts.

    HH sagt laut Artikel, dass der Mann seinen Hund getreten hat und ihn (den Halter) angegriffen habe. Ob das stimmt, das ermittelt derzeit die Polizei. Das ist wohl auch Fakt.

    Dass der Hund weggetreten wurde, das nehme ich mal als gegeben an.

    Mehr wissen wir nicht.

    Frage bzw. Gedanken meinerseits, da wir ohnehin doch wieder spekulieren:

    Wenn der Hund trotz Getretenwerdens immer wieder angreift, ist dann nochmal treten schon exzessive Gegenwehr?

    Was verstehst du konkret unter exzessiver Gegenwehr? In einem akuten Fall wird sich doch kein Mensch, der sich verteidigt, Gedanken machen über die möglichen Folgen, wenn er in subjektiver Notwehr handelt.

    Falls der Hund sich nicht mehr wehren konnte, am Boden lag, und der Mensch weiter auf ihn eingetreten hätte, dann würde es doch sicher so im Artikel stehen, weil der HH das dann so gesagt hätte.

  • kann man eigentlich mal aufhören bitte, hier fiktiv irgendwas rumzuspinnen? Ist ja schlimmer als jeder Bildbericht

  • In dem Fall wird man wohl nie wissen was wirklich passiert ist und stimmt. Selbst wenn sie den anderen finden und befragen, steht dann Aussage gegen Aussage und man weiß immer noch nicht was wirklich passiert ist und wer die Wahrheit sagt.

    LG
    Sacco

  • Es ist also nicht gegeben.

    Trotzdem wird das Verhaltens des Aggressors durch das in Verbindung bringen mit Angst legitimiert von einigen Usern.

    Großer Hund versucht anzuspringen, evtl. SoKamix, die Augenform kann angst machen ...... alles dinge, die hier in den letzten Seiten als Begründung und Entschuldigung für das aggressive und für den Hund tödlich endende Verhalten der anderen Person formuliert wurden.

  • Nachtrag:

    Ich möchte mit meinen Beiträgen auch nicht sagen, dass der HH lügt. Es kann durchaus sein, dass der Mensch, der den Hund vermutlich getreten hat, grundlos oder total überzogen brutal auf den Hund eingetreten hat und dann den HH angegriffen hat.

    Aber wir wissen halt aktuell nur das, was der HH sagt :ka:

    Ich finde es gut, wenn die Polizei in dem Fall ermittelt. Und ich hoffe sie finden den Mann bzw. er meldet sich und schildert seine Sicht der Dinge. Und die Polizei kann klären, was vorgefallen ist.

    Wird in so einem Fall eigentlich von Amts wegen der Hund obduziert? Oder nur auf Wunsch und auf (vorläufige) Kosten des Halters?

  • (1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

    (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    wo ist das gegeben? Und rechtfertigt dieser Gesetzestext wirklich eine exzessive Gegenwehr, die den Tod eines Lebewesens nach sich zieht und den Halter des Lebewesens vermutlich verletzt?

    Die darf nicht überzogen sein, sondern "angemessen" oder "geboten". Ob sie überzogen war oder nicht, wird dann im Zweifelsfall vor Gericht entschieden (recht häufig, denke ich). Denn auch "Notwehr" rechtfertigt nicht alles, so einfach ist das alles nicht.

    Was auf jeden Fall bei den meisten Urteilen (über die ich zumindest stolperte) ableiten lässt, dass auch die "Notwehr" gegen ein Tier angemessen sein sollte. Auch dort gibt es Grenzen (wie z.B. jetzt in dem Fall, bei dem ein Schäfer/Bauer einen Hund mit dem Hammer erschlug: https://www.oe24.at/oesterreich/ch…ammer/411891234).

    Wird in so einem Fall eigentlich von Amts wegen der Hund obduziert? Oder nur auf Wunsch und auf (vorläufige) Kosten des Halters?

    Eher nicht ... (hab ich zumindest noch nie gehört).

    Der Halter kann immer obduzieren lassen, wenn er möchte und bezahlt (das steht ihm frei). Ob das Ergebnis eine Rolle spielt, lasse ich dahingestellt. Denn ich gehe wirklich davon aus, der Gesetzgeber legt seinen Fokus auf die Körperverletzung, weniger auf die Sachbeschädigung und Tierquälerei.

    Wenn der Hund trotz Getretenwerdens immer wieder angreift, ist dann nochmal treten schon exzessive Gegenwehr?

    Vermutlich nicht, wenn es so ist. Wenn ein Hund immer weiter angreift, dann bleibt die Situation der "gebotenen Notwehr" ja weiter bestehen, solange, bis er nicht mehr angreift.

  • Nochmal- und das ist keine Spekulation- der Mann hat sich immer noch nicht gemeldet.

    Wenn es eine Affekthandlung in Panik gewesen wäre, dann meldet man sich doch so schnell wie möglich - das ist ja genau nicht so gelaufen wie mit soziale Medien Fehlstories, bei denen sich die Verleumdeten gleich gemeldet haben, mit denen hier verglichen wurde.

  • „Rumspinnerei“ in die Richtung „da läuft bestimmt ein Psychopath rum der grundlos absichtlich so lang auf den Hund eingetreten hat bis er an Ort und Stelle tot umfällt“ ist doch scheinbar auch in Ordnung.

    Wenn ein Mensch durch die Verantwortungslosigkeit von Hundehaltern stirbt, läuft das übrigens hingegen unter „kann mal passieren, selber Schuld wenn er keinen Helm trägt“. Von den selben Usern.

  • Nochmal- und das ist keine Spekulation- der Mann hat sich immer noch nicht gemeldet.

    Wenn es eine Affekthandlung in Panik gewesen wäre, dann meldet man sich doch so schnell wie möglich - das ist ja genau nicht so gelaufen wie mit soziale Medien Fehlstories, bei denen sich die Verleumdeten gleich gemeldet haben, mit denen hier verglichen wurde.

    Naja.... Wir diskutieren hier über einen Artikel, den es nur einmal gibt, online. Vervielfältigt auch 5869onre411111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111111117 bn

    Steht der auch in den regionalen Tageszeitungen? Gibt es einen "Wirbel", von dem jemand mitbekommt?

    Möglicherweise hat der "Täter" das als übles Erlebnis in der Nacht verbucht, sich über den Hund geärgert, war froh dass er selbst nicht gebissen wurde und Schwamm drüber.

    Dass der Hund gestorben ist und nun die Polizei sich des Vorfalls angenommen hat, bekommt man das mit? Eine Großfahndung wird ja sicher nicht laufen

    Wir hier sind ja alle im Internet aktiv. Aber nicht alle Menschen sind das. Das ist jetzt so ein grundsätzlicher Gedanke. Was wir hier groß diskutieren, ist evl. nur eine winzige einspaltige Meldung in der Regionalzeitung.

  • Es gibt keine Notwehr gegen Tiere, außer der HH hetzt den Hund auf jemanden, aber dann gilt der Hund nicht mehr als Hund sondern als Waffe...

    Daher handelt es sich um einen Notstand und dieser erlaubt keine Exzesse. Das töten eines Hunde wird unter diesen Umständen, soweit bekannt, niemals legitim sein, außer es ließe sich nachweisen das der Hund in Tötungsabsicht angegriffen hat.

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