Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Ich nicht... Aber das ist oft die Aussage, wenn auch nicht wörtlich) von Leuten die ihren Hund überall reinbrezeln lassen
Glaub mir einfach mal so, ohne dass ich konkret werde, Haylee, die Reaktion ist etwas, was Du gerade nicht verstehen kannst, weil Dir die Vorgeschichte dazu fehlt ... Bitte

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Ich nicht... Aber das ist oft die Aussage, wenn auch nicht wörtlich) von Leuten die ihren Hund überall reinbrezeln lassen
Glaub mir einfach mal so, ohne dass ich konkret werde, Haylee, die Reaktion ist etwas, was Du gerade nicht verstehen kannst, weil Dir die Vorgeschichte dazu fehlt ... Bitte

Du sprichst in RätselnAber kann ich so hinnehmen
Und ja ich weiß dass auch klein einem Großen gefährlich werden kann. Frag mal Amber: 38 Stiche nach der Kollision mit einem Yorkie!
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Interessantes Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe:
Ein Hundehalter wurde gebissen, als er einen Kampf zwischen seiner eigenen Franz. Bulldogge und einem angreifenden Terrier verhindern bzw. beenden wollte, und hat die Halterin des angreifenden Hundes auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt:
ZitatDas Landgericht Mannheim hatte eine Klage des Hundehalters noch mit der Begründung abgewiesen, dass nicht feststellbar sei, ob er von seinem eigenen Hund oder dem Hund der Frau gebissen wurde.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun in der Berufung zugunsten des Hundehalters entschieden. Auf die Frage, welcher Hund den Mann gebissen hat, komme es nicht an, teilt das Gericht mit.
Der Terrier habe die Verletzung des Mannes jedenfalls verursacht, indem er auf ihn und seinen Hund knurrend und bellend zugestürmt und mit der Bulldogge, die der Terrier nach Angaben seiner Halterin „nicht mochte“, eine Rauferei begonnen habe.
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Ebenso 'interessant' ist auch die Tatsache, dass die Hundehalterin des Terriers nichts aus dem Vorfall wenige Wochen zuvor lernte!

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Der Vorfall einige Wochen zuvor ist aber vom Gericht berücksichtigt worden, und zwar insofern, dass dadurch von der Halterin des Terriers eine noch höhere Umsicht hinsichtlich der erwiesenen höheren Tiergefahr ihres Hundes hätte aufgebracht werden müssen, was sie NICHT getan hat.
Echt - einfach Kofferraum auf und Hund rausspringen lassen, ohne Rücksicht auf die Umwelt ... das geht gar nicht. Meine Meinung.
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Sowas geht überhaupt nicht!
Ja, Unfälle passieren, und es kann auch mal ne Verletzung vorkommen. Aber erstens kümmert man sich dann darum dass alles passt ( Tierarztkosten?!), entschuldigt sich, und passt verdammt nochmal noch besser auf!
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Ich habe das Urteil deswegen verlinkt, weil ja immer wieder die Frage aufkommt, ob es entscheidend ist, welcher der beteiligten Hunde gebissen hat. Wie auch vor ein paar Tagen, als Karpatenköter erzählte, dass er gebissen wurde.
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Noch ein Fundstück:
Postzusteller wurde gebissen, die Zustelladresse war vorher schon von Zustellern gefürchtet.
ZitatDenn offenbar war dieser Hund unter den Briefträgern bereits bekannt und gefürchtet. Einen „schwierigen Zustellort“ nennt das Unternehmenssprecher Dieter Nawrath. Das Tier sei nicht zum ersten Mal eine Bedrohung gewesen.
Die Kollegen hätten bereits den Wunsch geäußert, den Briefkasten an einem Zaun außen zu montieren und Herrchen beziehungsweise Frauchen zu bitten, ihren Vierbeiner fernzuhalten von Fremden. Das hat aber offenbar alles nicht gefruchtet.
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Noch ein Fundstück:
Manche sind einfach uneinsichtig ... bzw. machen es anderen offensichtlich gerne schwer.
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Ein interessantes Urteil, allerdings noch nicht rechtskräftig.
Ein Halter hatte für seinen Schäferhund aufgrund von zwei Beißvorfällen Maulkorb- und Leinenpflicht.
Trotzdem gab es einen weiteren Beißvorfall, wobei der Hund ohne Maulkorb, mit langer Schleppleine unterwegs war.
https://www.freiepresse.de/sch-ferhund-be…artikel10639311
ZitatAuf Grund des Vorfalls wurde der 55-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt: Er habe billigend in Kauf genommen, dass sein Hund erneut zubeißt.
....
Richter Helmut Böhmer folgte in seinem Urteil exakt dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte wird zu einer Haftstrafe von sieben Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung für zweieinhalb Jahre. In dieser Zeit muss er 60 Arbeitsstunden leisten - wenn er dies nicht tut oder erneut besagten Schäferhund ohne Leine und Maulkorb laufen lässt, kommt er hinter Gitter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das finde ich insofern bemerkenswert, weil der HH nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wurde (wie normalerweise, wenn ein Hund einen Menschen verletzt), sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das bedeutet, nicht fahrlässig, sondern Körperverletzung ohne Fahrlässigkeit, was im Juristendeutsch bedeutet vorsätzlich, also bewusst, absichtlich, bzw. in diesem Fall bewusst in Kauf genommen, weil dem Halter klar sein musste, dass sein Hund wieder beißen wird, wenn er den Hund nicht wie verordnet mit Maulkorb und kurzer Leine sichert.
Die "gefährliche" Körperverletzung, also das gefährlich, resultiert daraus, dass das "Mittel zur Körperverletzung", also in diesem Fall der Hund, gefährliche Verletzungen verursachen kann, also schlimmer als wenn ein Mensch ohne Waffe mit bloßen Händen zuschlägt etc.
Nur zur Erklärung, falls jemand das unklar ist.
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Das finde ich insofern bemerkenswert, weil der HH nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt wurde (wie normalerweise, wenn ein Hund einen Menschen verletzt), sondern wegen gefährlicher Körperverletzung.
Das bedeutet, nicht fahrlässig, sondern Körperverletzung ohne Fahrlässigkeit, was im Juristendeutsch bedeutet vorsätzlich, also bewusst, absichtlich, bzw. in diesem Fall bewusst in Kauf genommen, weil dem Halter klar sein musste, dass sein Hund wieder beißen wird, wenn er den Hund nicht wie verordnet mit Maulkorb und kurzer Leine sichert.
Gut so. Ich finde es immer wieder erstaunlich wie sorglos Menschen im Allgemeinen und besonders im Umgang mit Tieren sind - und kann es nicht nachvollziehen.
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