Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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PS: Ich hab jetzt erst den zweiten Link angeschaut. Auf dem Foto, hat er da wirklich den Hund im Maul??? Das passt irgendwie nicht zu der anderen Aufnahme.....

Zwei Bilder sind doch ident
also in beiden Artikeln ein Bild.Sorry, nee, ich meinte dass der abgebildete Hund (Langhaardackelmix) nicht so aussieht wie das kleine lockige Dingens (ich erkenne nicht mal einen Hund), was der große hellbraune Hund im Maul hat.
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Hallo,
hast du hier Der "gefährliche" Hund schon mal geschaut ?*
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Es hat nun mal keine anzeigenbegründende Tat stattgefunden.
Dann hat die Polizeisprecherin Mist erzählt?
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Sorry, nee, ich meinte dass der abgebildete Hund (Langhaardackelmix) nicht so aussieht wie das kleine lockige Dingens (ich erkenne nicht mal einen Hund), was der große hellbraune Hund im Maul hat.


Alle Beide, network

Wenn Du z.B. das zweite Bild als Grafik anzeigen lässt und was grösser machst, siehst Du sogar die Nase, ein Ohr und fast schon die Augen.
Dass das Fell des Hundes nachher nicht mehr so durchgewuschelt ist (wie auf dem Angriffsbild), dürfte daran liegen, dass man ihn einerseits für die OP geschoren und gesäubert haben wird.
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Es hat nun mal keine anzeigenbegründende Tat stattgefunden.
Dann hat die Polizeisprecherin Mist erzählt?
Ich denke nicht, dass sie Mist erzählt hat.
Vielleicht kann man Anzeige erstellen, weil ein eventuell "gefährlicher" Hund unbeaufsichtigt herumlief (mögliche Gefahr für die Allgemeinheit oder so).
Vielleicht gibts eine entsprechende Vorschrift in einer regionalen Verordnung.
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Vielleicht kann man Anzeige erstellen, weil ein eventuell "gefährlicher" Hund unbeaufsichtigt herumlief (mögliche Gefahr für die Allgemeinheit oder so).
Vielleicht gibts eine entsprechende Vorschrift in einer regionalen Verordnung.
Das gehört zum Ordnungsamt
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Ja wenn du das von 'man' so übernimmst

Also ich brauche das von "man" nicht zu übernehmen, mich hat es nur interessiert. Würde mir das in Deutschland passieren, könnte ich halt in Erwägung ziehen, mich bei einer solchen Abweisung von einer Dienststelle an einen Rechtsanwalt zu wenden. Ansonsten bieten mir die Aussagen halt Möglichkeiten zur weiteren Einschätzung hier im Forum (was sollte ich wo genau noch an anderen Stellen nachlesen). Finde ich nicht verkehrt.
Hier in CH gehe ich zur Wache.

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Dann hat die Polizeisprecherin Mist erzählt?
Ich weiß nicht worauf sich die Polizeisprecherin in dem Artikel bezieht.
Jedenfalls nicht auf Hund gegen Hund. Da gibts nichts anzuzeigen.
Vielleicht bzgl. des verbotenen Halsbands? Vielleicht weil der Hund als gefährlich bekannt war? Vielleicht weil der Hund nicht gesichert war?
Aber ziemlich nicht weil dieser Hund den anderen Hund gebissen hat.

Aber ich lasse mich da natürlich auch gerne eines besseren belehren, wenn da jemand mehr oder was anderes zu weiß. Das ist nur mein letzter schulischer Wissenstand zu diesem Thema.

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Ich weiß nicht worauf sich die Polizeisprecherin in dem Artikel bezieht.
Du, das weiss ich auch nicht, worauf sie sich in ihrem Kopf bezieht, woher auch:
"Polizeisprecherin Birgit Höhn bestätigt, dass es sich offiziell um eine Sachbeschädigung handelt. „Doch auch da wird ermittelt“, sagt sie. „ Ich rate der Halterin, nochmals zum Revier zu gehen und auf eine Anzeige zu bestehen.“"
(Hervorhebung von mir)
Mehr hab ich nicht. Aber es heisst für mich, dass sie darauf bestehen kann, die abgewiesene Halterin, und es eine Möglichkeit gibt (über die man vll. im Revier hätte hinweisen können) und sei es: "gefährlicher Hund im Freilauf". Denn bei einer Anzeige muss man ja nicht wissen, was nachher davon festgestellt wird.
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Es hat nun mal keine anzeigenbegründende Tat stattgefunden.
Dann hat die Polizeisprecherin Mist erzählt?
Nein, hat sie nicht.
Vorsätzliche Sachbeschädigung ist eine Straftat gemäß StGB.
Eine ohne Vorsatz geschehene Sachbeschädigung ist ein Unfall.
Bei einem Unfall hat der Schädiger die Pflicht, dem Geschädigten Regress zu ermöglichen.
Dies geschieht in der Regel durch Bekanntgabe der Personalien.
Entfernt sich jemand von einem Unfallort, ohne dem Geschädigten diese Regressansprüche zu ermöglichen, so kann der Geschädigte als Privatperson eine Anzeige bei der Polizei stellen. Diese ermittelt dann gegen Unbekannt; evtl. vorliegende Fakten, die zu einer Ermittlung des Schädigers führen, werden dann von der Polizei verfolgt.
Die Polizei SELBST stellt keine Anzeige, weil es sich um einen zivilrechtlichen Anspruch (Regresspflicht des Schädigers) handelt.
Im vorliegenden Fall nimmt die Polizei also eine Anzeige auf wegen unerlaubten Entfernens von einem Unfallort, NICHT aber wegen Sachbeschädigung.
Da sich der Halter des Hundes aber gemeldet hat, dürfte die Anzeige hinfällig sein.
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Vorsätzliche Sachbeschädigung ist eine Straftat gemäß StGB.
Ich spreche nicht von "Vorsätzlicher Sachbeschädigung" ich spreche von einer Anzeige (aber vll. nennt sich das dann Ermittlungsauftrag, wie auch immer, ist mir mitterweile völlig peng), zwecks Ermittlungen der Polizei. Welche, ist mir völlig wumpe. Nehmen wir Regenwürmer essen ... Heimatland ...
Und es interessiert mich schon gar nicht mehr. Für mich ist es sonnenklar, sollte mir derartiges in Deutschland mal passieren, ohne Rechtsanwalt keinen Meter ...
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