Der "gefährliche" Hund

  • PS: Ich hab jetzt erst den zweiten Link angeschaut. Auf dem Foto, hat er da wirklich den Hund im Maul??? Das passt irgendwie nicht zu der anderen Aufnahme..... :???:

    Zwei Bilder sind doch ident :???: also in beiden Artikeln ein Bild.

  • Anzeige gegen Unbekannt mit Übermittlung das Aktenzeichens!

    So hat man als Geschädigter auch für einen evtl. aufsuchenden Anwalt etwas in der Hand.

    Das wäre mein Weg und auch auch mein Tipp.

    Aber man hat mir seitenweise erläutert, dass man bei Hund gegen Hund erst gar keine Anzeige, die ein Aktenzeichen trägt, aufgeben kann. Weil die Polizei für diese Form der Sachbeschädigung (weil ja kein Mensch beschädigt hat, sondern ein Tier) nicht zuständig sei.

    Ja wenn du das von 'man' so übernimmst :ka:

  • Zwei Bilder sind doch ident :???: also in beiden Artikeln ein Bild.

    Nein, achte auf den Kopf den Angreifers. Wenn Du sie Dir schnell anschaust, wie Daumenkino, siehst Du, dass der Kopf sich bewegt. (Aber auch die Körperhaltung ist eine andere)

  • Anzeige gegen Unbekannt mit Übermittlung das Aktenzeichens!

    So hat man als Geschädigter auch für einen evtl. aufsuchenden Anwalt etwas in der Hand.

    Das wäre mein Weg und auch auch mein Tipp.

    Aber man hat mir seitenweise erläutert, dass man bei Hund gegen Hund erst gar keine Anzeige, die ein Aktenzeichen trägt, aufgeben kann. Weil die Polizei für diese Form der Sachbeschädigung (weil ja kein Mensch beschädigt hat, sondern ein Tier) nicht zuständig sei.

    Da ja auch zu den Seiten beigetragen habe, möchte ich nochmal klarstellen:

    Man kann keine Anzeige wegen fahrlässiger Sachbeschädigung gegen den Halter stellen, weil es diesen Straftatbestand nicht gibt im deutschen Strafrecht. Und eine vorsätzliche Sachbeschädigung ist es nicht, weil der Vorsatz nicht vorhanden ist.

    Ob die Polizei ermitteln kann/darf oder nicht, um den unbekannten Halter zu finden, ist eine andere Sache. Da kenne ich mich nicht aus.

    network

    Anzeige gegen Unbekannt, aber Anzeige weswegen?

  • Das liest man immer wieder, dass die Polizei nicht ermitteln und keine Anzeige aufnehmen müsse. Auch hier im Forum, wird das wieder und wieder bestätigt, dass dem so sei.

    Das verwirrt mich jetzt total, dass eine Polizeisprecherin zitiert wird, die genau das Gegenteil ausspricht.

    Und wer hat denn nun Recht?

    Offensichtlich geht gar nichts mehr, wenn man nicht gleich einen Anwalt einschaltet, der einen durch den ganzen zuwiderlaufenden Dschungel der Rechtsauffassungen leitet ...

    Im BGB steht eben nicht, dass Tiere Sachen sind, sondern nur, dass für Sachen geltende Vorschriften anzuwenden sind, wenn nicht gesondert geregelt (§90a BGB + Kollisionsregel)

    Nur weil irgend ein Polizist keine Anzeige aufnehmen will oder es nicht besser weiß muss man das ja nicht hinnehmen.

    Mit einer Sachbeschädigung geh ich ja auch zur Polizei.

    Diese Tiere sind wie Sachen zu behandeln Regel macht durchaus Sinn, sonst könnte man z.B. beim Tierkauf keine Gewährleistung in Anspruch nehmen oder man müsste zukünftig bei Scheidungen Sorgerecht und Unterhalt für den Goldfisch klären ;)

  • Ob die Polizei ermitteln kann/darf oder nicht, um den unbekannten Halter zu finden, ist eine andere Sache. Da kenne ich mich nicht aus.

    Tja, aber danach hatte ich eben explizit gefragt. Nicht nach welcher Anzeige genau (dazu kann man sich ja im Revier beraten lassen, weiss vorher eh kaum einer), sondern eben, ob die Polizei die Ermittlungen zu Haltern, die sich vom Acker machen, in solchen Fällen aufnehmen muss, ob man überhaupt eine Anzeige aufgeben darf. Ja oder nein? Denn mein Fazit war, wenn nein: "Dann wundert es mich nicht, wenn man sich so häufig vom Acker macht, kann einem ja nichts passieren". Es ging sogar darum, wie die Polizei das überhaupt anstellen sollte ... usw. usf.. Niemand hat gesagt, dass man doch eine Anzeige aufgeben kann.

    Mir persönlich ist es dabei gleich, wie man das nennt, ob fahrlässig oder nicht. Und ich gehe davon aus, betroffenen Haltern, die abgewiesen werden, mit derselben Begründung wie im Artikel, auch.

    Im BGB steht eben nicht, dass Tiere Sachen sind, sondern nur, dass für Sachen geltende Vorschriften anzuwenden sind,

    Das war dann die Begründung, weil sie juristisch immer noch Sache seien ... und Sache gegen Sache iss nich ... also keine Anzeige (welche auch immer) möglich (verkürzt und vereinfacht dargestellt).

  • Im BGB steht eben nicht, dass Tiere Sachen sind, sondern nur, dass für Sachen geltende Vorschriften anzuwenden sind, wenn nicht gesondert geregelt (§90a BGB + Kollisionsregel)

    Nur weil irgend ein Polizist keine Anzeige aufnehmen will oder es nicht besser weiß muss man das ja nicht hinnehmen.

    Mit einer Sachbeschädigung geh ich ja auch zur Polizei.

    Siehe diesen Post:

    Da ja auch zu den Seiten beigetragen habe, möchte ich nochmal klarstellen:

    Man kann keine Anzeige wegen fahrlässiger Sachbeschädigung gegen den Halter stellen, weil es diesen Straftatbestand nicht gibt im deutschen Strafrecht. Und eine vorsätzliche Sachbeschädigung ist es nicht, weil der Vorsatz nicht vorhanden ist.

    Ob die Polizei ermitteln kann/darf oder nicht, um den unbekannten Halter zu finden, ist eine andere Sache. Da kenne ich mich nicht aus.

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    Es hat nun mal keine anzeigenbegründende Tat stattgefunden.

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