Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Hund (ohne Hundehalter dabei, dafür mit Elektroschockhalsband) verletzt Dackelmischling schwer:
https://www.lvz.de/Region/Grimma/…zu-Hundeattacke
Interessant, weil wir das Thema ja schon öfter hatten:
ZitatAm nächsten Tag wollte die Geschädigte im Polizeirevier Grimma Anzeige erstatten. „Dort sagte man mir, Hund gegen Hund sei Sache gegen Sache. Die Polizei wird nicht ermitteln, ich könnte zivilrechtlich gegen den Besitzer klagen, wenn ich ihn kennen würde“, berichtet Anke Bernhard. „Das war wie eine Klatsche ins Gesicht.“
Polizeisprecherin Birgit Höhn bestätigt, dass es sich offiziell um eine Sachbeschädigung handelt. „Doch auch da wird ermittelt“, sagt sie. „ Ich rate der Halterin, nochmals zum Revier zu gehen und auf eine Anzeige zu bestehen.“
Dem gebissenen Hund zum Glück schon besser, und inzwischen hat sich der Halter des beißenden Hundes bei der Polizei gemeldet und übernimmt die TA-Kosten:
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Das liest man immer wieder, dass die Polizei nicht ermitteln und keine Anzeige aufnehmen müsse. Auch hier im Forum, wird das wieder und wieder bestätigt, dass dem so sei.
Das verwirrt mich jetzt total, dass eine Polizeisprecherin zitiert wird, die genau das Gegenteil ausspricht.
Und wer hat denn nun Recht?
Offensichtlich geht gar nichts mehr, wenn man nicht gleich einen Anwalt einschaltet, der einen durch den ganzen zuwiderlaufenden Dschungel der Rechtsauffassungen leitet ...
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Wieso ermitteln die nicht? Ist doch ein "gefährlicher Hund", wenn nicht sogar ein Listenhund (hätte ich optisch so grob eingeordnet) mit Standard-Auflagen.

Aber einfach so zu fotografieren wie mein Hund zerfetzt wird, würde mir auch nicht einfallen....

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PS: Ich hab jetzt erst den zweiten Link angeschaut. Auf dem Foto, hat er da wirklich den Hund im Maul??? Das passt irgendwie nicht zu der anderen Aufnahme.....

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Puh zum Glück geht es der Mischlingshündin wieder gut
bleibt abzuwarten, was die Prüfung des Landratamtes ergibt.---
Interessant finde ich auch, dass bei 21 von 23 Hunden, die per Gesetz als gefährlich eingestufte Hunde vermutet wurden, dies durch Gutachten widerlegt wurde.
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Wieso ermitteln die nicht?
Haben sie im Artikel so begründet, mit genau den Worten, die man hier im Thread auch immer wieder liest:
"Die Polizei wird nicht ermitteln, ich könnte zivilrechtlich gegen den Besitzer klagen, wenn ich ihn kennen würde“, berichtet Anke Bernhard."
Also dass es nicht zum Aufgabebereich der Polizei gehöre, den Halter zu ermitteln, weil es sich um ein zivilrechtliches Verfahren handeln würde. Sprich: Wenn Du die Kontaktdaten nicht hast, ist der HH des Angreifers immer aus dem Schneider und als Geschädigter hast Du die
(denn ein Fahndungsaufruf darf man als Privatperson auch nicht machen; bliebe noch der Privatdetektiv vll. als Option, aber das kostet halt auch).Darüber wurde ich intensivst aufgeklärt, hier im Forum, dass dies in Deutschland so sei. (Und jetzt diese Polizeisprecherin? Spricht die jetzt Blödsinn?)
PS: Das sind wohl Originalbilder ...

Dachte zuerst, das wären Symbolbilder mit einem Felldummy
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Flauschig und Einstein51 , da OT im Spoiler
Spoiler anzeigen
Vermutlich haben wir äußerst unterschiedliche "Filme" im Kopf.
Ich war einmal Augenzeuge der Festsetzung eines Menschen, der aufgrund krankhafter Probleme völlig außer sich war und unter Inanspruchnahme polizeilicher Hilfe fixiert werden musste. Erst dann konnte ihm durch medizinische Helfer ein Medikament zur Ruhigstellung verabreicht werden, wodurch er erst transportfähig wurde.
Ich weiß, dass der sehr aggressive Anfall des Mannes nicht durch irgendeinen Anlass in seinem Umfeld hervorgerufen wurde. Die Polizei wurde zu Hilfe gerufen, weil im Umfeld niemand in der Lage gewesen wäre diesen Mann zu beruhigen, ohne Schaden für sich oder weitere Personen befürchten zu müssen.
Dieses Video erinnert mich sehr stark an diesen Vorfall.
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Anzeige gegen Unbekannt mit Übermittlung das Aktenzeichens!
So hat man als Geschädigter auch für einen evtl. aufsuchenden Anwalt etwas in der Hand.
Das wäre mein Weg und auch mein Tipp.
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PS: Ich hab jetzt erst den zweiten Link angeschaut. Auf dem Foto, hat er da wirklich den Hund im Maul??? Das passt irgendwie nicht zu der anderen Aufnahme.....
Doch das passt, vorne Kopf, hinten Schwanz, Fell und Farbe auch, und das "Nacktfoto" mit der Naht passt dann auch.
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Anzeige gegen Unbekannt mit Übermittlung das Aktenzeichens!
So hat man als Geschädigter auch für einen evtl. aufsuchenden Anwalt etwas in der Hand.
Das wäre mein Weg und auch auch mein Tipp.
Aber man hat mir seitenweise erläutert, dass man bei Hund gegen Hund erst gar keine Anzeige, die ein Aktenzeichen trägt, aufgeben kann. Weil die Polizei für diese Form der Sachbeschädigung (weil ja kein Mensch beschädigt hat, sondern ein Tier) nicht zuständig sei.
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