Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Darum geht es eben nicht, bzw. eher genau um so etwas. Man möchte nicht, dass überhaupt irgend wer eine Teilschuld bekommt, denn dann IST das Kind bereits verletzt (in den Brunnen gefallen). Erkennst Du nicht den Unterschied? H
Dem widerspreche ich doch gar nicht!
Ich sehe aber einen Unterschied zwischen "respektvollem Umgang" und "Umgang aus Angst".
Eltern würden tun, was sie tun sollen, ihre Kinder aus dem Gefahrenbereich rauszuhalten, sie zu schützten, damit sie erst gar nicht in Gefahr geraten.
Ein Hund ist grundsätzlich als (angstauslösender) Gefahrenbereich anzusehen?
Das macht mir tatsächlich Angst.
Er stellt sich nur die Frage, warum jemand mit seinen Kindern das Risiko überhaupt eingeht ... die stelle ich mir auch.
Welches Risiko? Dass da ein Mensch mit zwei Hunden steht, an dem er und sein Kind vorbei müssen?
Ich frage mich eher, warum "Er" bei diesem aus seiner Sicht sorglosen Passieren des Vaters einfach nur zuschaut, und den Vater nicht anspricht, ob er seinen Sprößling nicht mal eben "sichern" kann. "Er" hatte Angst, dass das Kind etwas machen könnte, womit seine Hunde nicht zurecht kommen könnten.
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@Das Rosilein Unsere beiden letzten Beiträge haben sich überschnitten.
Welche Vorsorge?
Bei meinen Hunden bedarf es beispielsweise keiner "Vorsorge" - selbst wenn das Kind denen ungeschickt vor die Füße fällt, würden sie maximal erstaunt schnuppern.
Sie hätten einen Maulkorb drauf, wenn ich mich nicht darauf verlassen könnte.
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Ein Hund ist grundsätzlich als (angstauslösender) Gefahrenbereich anzusehen?
Das macht mir tatsächlich Angst.
Der Gesetzgeber sieht das so, dass von Tieren grundsätzlich Gefahrenpotential ausgeht (und das ist in der Regel das Ergebnis einer Gemeinschaftsproduktion). Deswegen auch die "Gefährdungshaftung", dort steht beschrieben warum. Das bedeutet nicht, also im Sinne von HH (oder anderen Tieren), dass ein Tier besonders gefährlich ist, sondern eben nur ein Tier. Das unterscheidet sich nicht wirklich, von den Sicherheitsbestimmungen für den Strassenverkehr. Es soll nur gemeinhin in einer Gemeinschaft für mehr Sicherheit sorgen.
Das wäre u.U. nicht nötig, wenn niemals etwas passieren würde, aber es passiert halt hin und wieder was, lässt sich nicht abstellen. Es liegt an jedem Einzelnen selbst, inwieweit er bereit ist, Verantwortung zu übernehmen, ob man es anderen schwerer macht oder nicht. Ob man das schön findet, oder nicht ... Mir machen diese Regel keine Angst, sind sie doch fürs Gegenteil gedacht, für mehr Sicherheitsempfinden aller.
PS: natürlich nicht nur fürs Empfinden ... war blöd formuliert, sondern auch faktisch

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Dann verstehe ich nicht, wieso Du Lurchers Aussage als übertrieben siehst
Weil es hier um Angst geht - und das ist etwas anderes als Respekt.
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Welche Vorsorge?
Die Vorsorge, Kinder vor potentiellen Gefahren zu bewahren, bzw. dafür Sorge zu tragen, dass sie sich nicht selbst in Gefahr bringen können. Wer 10 - 15 Meter vor seinem 2-jährigen läuft, ihn nicht konstant im Blick behält, auf öffentlichen Grund, der hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Hunde wären u.U., je nach Gegend, noch die geringste Gefahr.
Ich frage mich eher, warum "Er" bei diesem aus seiner Sicht sorglosen Passieren des Vaters einfach nur zuschaut, und den Vater nicht anspricht, ob er seinen Sprößling nicht mal eben "sichern" kann. "Er" hatte Angst, dass das Kind etwas machen könnte, womit seine Hunde nicht zurecht kommen könnten.
Weil man aufgrund eines solchen Bildes im öffentlichen Raum erst einmal so verwundert ist, dass man vll. gar nicht mehr reagieren kann, sondern nur noch blöde aus der Wäsche guckt, es gar nicht glauben kann.
Weil es hier um Angst geht - und das ist etwas anderes als Respekt.
Also Reiter-der-hat-Angst-Themen ... auf die gehe ich heute nicht mehr gross ein ... hatte ich gestern, danke, nein.
Nur so viel, ein Appell an Verantwortungsbewusstsein ist nicht sofort gleichzusetzen mit Angst oder sonst einer menschlichen Schwäche. Es ist einfach ein gewisses Mass an Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein. Angst, das ist was völlig anderes.
(Und ich gebe zu, reagiere allergisch, wenn anderen schnellstens Ängste unterstellt werden ... ) In @Lurchers Beitrag lese ich nichts von Angst ... nur von Unverständnis ... (aber klar, alles Angstmenschen dort draussen uiuiui)
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Meine Hunde sind kindersicher bzw hatte ich natürlich die Situation im Griff und wäre im zweifel selbstverständlich auf die Strasse ausgewichen o.ä. das kann ja aber der Vater nicht wissen. Ich als HH (von manchmal nicht lustigen, sehr schnellen und Triebigem oder verhaltenskreativen Hunden) erwarte inzwischen nix mehr an vorsorglichrm oder gar rücksichtsvollem verhalten und sorge selber vor.
Als Eltern hätt ich halt erwartet, mich ebenso vorausschauend um mein Kind zu kümmern, anstatt die Verantwortung für die Situation an eine völlig unbekannte, zwei grosse Hunde und mein kleinstkind abzugeben. Das war mein Gedanke. Ich hab das öfter schon erlebt und führe das auf so eine merkbefreite Haltung zurück ohne jede Risiko Abschätzung. "weil nicht sein kann was nicht sein darf" . Als sei alles irgendwie Filmkulisse und nix wirklich real und mit echtem Lebensrisiko behafteten. Der Vater war eher so marke "Hipster", nicht etwa "dummes prekariat" oder so. Und in dem Milieu treffe ich das gefühlt gehäuft.
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Als Eltern hätt ich halt erwartet, mich ebenso vorausschauend um mein Kind zu kümmern
Also lag ich völlig richtig
(immerhin, einen Treffer versenkt
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Wer 10 - 15 Meter vor seinem 2-jährigen läuft, ihn nicht konstant im Blick behält, auf öffentlichen Grund, der hat für mich nicht mehr alle Tassen im Schrank. Hunde wären u.U., je nach Gegend, noch die geringste Gefahr.
Ich kann mich nur an die Informationen halten, die dort geschrieben stehen. Das sonstige Umfeld wurde nicht näher beschrieben - ich kann also nicht sagen, wieso der Vater seinen Zweijährigen 10-15 m hinter sich laufen lassen konnte.
Vielleicht war es eine Spielstraße

Es geht aber nicht um die sonstigen Umstände (und die möglichen Schlussfolgerungen über das vorhandene/nicht vorhandene Sorgfaltsverhalten des Vaters seinem Kind gegenüber), sondern um die Situation: Große Hunde, öffentlicher Raum und Kind.
Also Reiter-der-hat-Angst-Themen ... auf die gehe ich heute nicht mehr gross ein ... hatte ich gestern, danke, nein.
Schade. Aber vermutlich kommen wir auch hierbei nicht auf einen Nenner.
Nur soviel: Für mich ist es selbstverständlich, dass andere Menschen davon ausgehen dürfen, meine Hunde stellen keine Gefahr für sie dar, und sie müssen keine besonderen Verhaltensmaßnahmen ergreifen - weil sie davon ausgehen dürfen, dass ICH die Verantwortung für meine Hunde trage und sie dementsprechend NICHT in Situationen führe, für die sie nicht sicher genug sind.
Es gibt Hundehalter, die dieser Unsicherheit ihres Hundes derart Rechnung tragen, dass sie ihn dann z. B. mit einem Beißschutz sichern.
Der Gesetzgeber sieht das so, dass von Tieren grundsätzlich Gefahrenpotential ausgeht (und das ist in der Regel das Ergebnis einer Gemeinschaftsproduktion). Deswegen auch die "Gefährdungshaftung", dort steht beschrieben warum.
Nö. § 833 BGB regelt ausschließlich die Haftung. Da steht nichts von Gefährdung, und erst recht nichts von höherer Gefährdung.
Das Gesetz geht (als Gemeinschaftsproduktion) davon aus, dass ein Schaden, der durch ein Tier verursacht wurde, ohne dieses Tier nicht zustande gekommen wäre. Deshalb sind Tierhalter grundsätzlich erst mal in der Haftung.
Was als "Gefahr" angesehen wird: Dass Tiere tiergerechtes, nicht immer vorhersehbares Verhalten zeigen.
Die Gerichte klären dann, inwieweit die äußeren Umstände dazu beigetragen haben und den Tierhalter von seiner Haftung (auch teilweise) befreien.
https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Coburg_12-C…z.news21854.htm
Das hat aber nichts damit zu tun, dass sowohl Hundehalter als auch Eltern umsichtiger vorgehen müssen.
Sehe ich zum Beispiel - was in meinem Umfeld sehr selten vorkommt - dass jemand meine Hunde und mich sieht und sein kleines Kind daraufhin auf den Arm nimmt, dann erkenne ich an dieser Handlung zumindest Bedenken desjenigen meinen Hunden gegenüber.
Ich kenne den Grund nicht, und dieser ist für mich auch irrelevant: Ich nehme RÜCKSICHT, und bemühe mich, die Bedenken desjenigen zu mildern, indem ich mich entsprechend verhalte.
Ich freue mich immer, wenn mir das gelingt - und wenn nicht, dann habe ich zumindest nichts getan, um diese Bedenken weiter zu verstärken.
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Nö. § 833 BGB regelt ausschließlich die Haftung. Da steht nichts von Gefährdung, und erst recht nichts von höherer Gefährdung.
Du hast meine Aussage nicht verstanden: es gibt Begründungen dazu, warum es überhaupt zur Haftung kommt. Ich schrieb nicht, dass er eine "Gefährdung" im Detail und auf einer Skala von x - z in diesem §-Text erläutert:
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…o0edg6R3w5a7mUV
Zitat:
"b) Verwirklichung einer spezifischen Tiergefahr
Sie ergibt sich daraus, dass viele Tiere zum einen über große Körperkräfte und/oder natürliche Waffen verfügen und zum anderen in ihrem Verhalten für Menschen unberechenbar sind. Gerade hierauf muss die Rechtsgutverletzung zurückgehen. Beispiele: Hund beißt, Pferd tritt, Stier stößt."
(Hervorhebung von mir)
Dachte, das müsste ich nicht extra formulieren, wäre auch so klar, kennt jeder (und war zu faul, es extra herauszusuchen, also sorry, habe ich jetzt nachgeholt).
Und das heisst, dass zumindest der Gesetzgeber weiss, dass es eine spezifische Tiergefahr gibt, er liefert auch eine Begründung dazu (s. das Zitat). Auch wenn auf der Strasse oder innerhalb von Familien anderes versichert oder verlangt wird ...
Wenn es einmal so weit ist, dass das niemand mehr wissen möchte oder bereit ist, das zu akzeptieren und es als normales Gefährdungspotential anzusehen, höre ich mit der Tierhaltung auf. Macht dann für mich keinen Sinn mehr und als Ersatz die Duracell & Co.-Variante, aus dem Alter bin ich raus. Sollen sich die Menschen doch Eier von anderer Leute Hunde suchen ... oder what ever ...
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@Das Rosilein Unsere beiden letzten Beiträge haben sich überschnitten.
Welche Vorsorge?
Bei meinen Hunden bedarf es beispielsweise keiner "Vorsorge" - selbst wenn das Kind denen ungeschickt vor die Füße fällt, würden sie maximal erstaunt schnuppern.
Sie hätten einen Maulkorb drauf, wenn ich mich nicht darauf verlassen könnte.
Kein Hund ist zu 100% berechenbar, ergo müssten dann alle Hunde außerhalb der eigenen 4 Wände einen Maulkorb tragen.
Ich bin ja selbst Hundehalterin und Mutter, mein Sohn war von klein auf mit dabei, auch auf Hundeplätzen. Dort habe ich ihn allerdings altersgemäß angeleitet und betreut und bin nicht davon ausgegangen, dass jeder Hund, der ein Problem mit unkontrolliert heranstürmenden Kindern hat, auf dem Weg zum Platz einen MK trägt. Nennt sich Aufsichtspflicht.
Auf meinem früheren Hundeplatz gab es mal einen Vater, der ließ sein 2jähriges Kind auch völlig unbeaufsichtigt herum rennen, während er im Vereinsheim saß und quatschte...
Es war Sommer, Autos standen am Parkplatz daher mit offener Heckklappe im Schatten - auch meins. Ich habe eine massive Heyermann-Doppelbox, diese war abgeschlossen, es hätte also niemand die Abteile öffnen können. Auto war mit dem Heck ins Gebüsch geparkt, Hunde also abgewandt vom Publikumsverkehr. Die meisten Hunde (auch meine) beschützen ihr Auto und machen Randale, wenn ein Fremder sich direkt an der Box zu schaffen macht. Reinfassen bei fremden Hunden würde vermutlich kein normaler (erwachsener) Mensch.
Ich komme also zum Auto und will einen der Hunde holen - biege um die Ecke und sehe: Das 2jährige Kind steht da, jeden Arm in einer der beiden Boxen versenkt. Meine beiden Hunde schleckten die Hände - scheinbar gilt der Verteidigungsmodus nicht bei Kindern (kennen und mögen beide Kinder). Zum Glück!!!!
Bei zig anderen Autos hätte das auch mit zerbissenen Ärmchen enden können - allerdings denke ich, dass man davon ausgehen kann, dass eine abgeschlossene Metall-Box genug Sicherheit bietet und da niemand rein fasst/ Eltern darauf achten, dass Kinder nicht in fremde (!!) Hundeboxen fassen. Meinen Hunden in der Box einen Maulkorb anziehen? Nee, nicht auf Privatgelände mit Leuten, die selbst Hunde haben und wissen, dass man da nicht ran geht.
Habe das Kind dann zum Vater gebracht, der völlig uneinsichtig war.
Die Fahrlässigkeit ging noch bis zum Winter gut - danach gab es dann einen Vorfall mit einem anderen Hund, der zum Glück glimpflich ausging. In Folge hatte der Vater mit Kind Platzverbot - zu Recht. Eltern von Kleinkindern, die logischerweise noch nicht wissen, wie man sich sicher verhält, haben eine Aufsichtspflicht und können nicht von Dritten erwarten, dass sie unabgesprochen fremde Kinder beaufsichtigen.
Ich hatte mein Kind ja auch immer mit auf dem HuPla - habe aber, wenn ich mal zur Toilette oder mit Hund auf den Platz wollte immer abgesprochen, wer aufpasst. Ich wusste zu jeder Zeit, wo mein Kind ist oder wer aufpasst.
Ehrlich gesagt halte ich Eltern, die ihre Kinder wissentlich Gefahren aussetzen für gleichgültig, verantwortungslos und lieblos. Das arme Kind.
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