Der "gefährliche" Hund
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KuschlWuffl -
4. April 2018 um 18:27 -
Geschlossen
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Und mal gucken ist es nicht so das Kinder noch garnicht mit Hunden Gassi gehen dürfen? War da nicht was gesetzliches?
Soweit ich das in der Verordnung unserer Stadt gelesen habe, gilt das nur für die 20/40er Hunde und gefährliche Hunde.
Aber ich gucke nochmal. Der Hund ist ja weniger als kniehoch.
Ich find halt unmöglich, dass die Blagen (ja, ich schimpfe -.- ) da auch noch Geld für bekommen, den Hund zu ärgern. Und das "Anspringen und freundliche Bellen" verstehe ich irgendwie komplett anders.
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Und mal gucken ist es nicht so das Kinder noch garnicht mit Hunden Gassi gehen dürfen? War da nicht was gesetzliches?
Zumindest gibt's die Anforderungen das der hundeführer
Psychisch und physisch in der Lage ist den Hund zu führen
What ever that means...
Bei mir zumindest so viel das zb betrunken am Hund ein no Go ist
Darum war ich erstaunt über forderung nach Promille Grenzen
Alter wüsste ich nur bei "sokas",18 Jahre
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War da nicht was gesetzliches?
So viel ich weiß, gibt es kein rechtlich vorgeschriebenes alter.
Hier steht auch nicht viel
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Ich hab gerade nochmal nachgelesen. Die einzige Regelung hier ist:
ZitatAllgemeine Pflichten eines Hundehalters
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
wäre jetzt natürlich zu überlegen, denn Gefahr für die Gesundheit des Tieres sehe ich durchaus. Und wie lang der das noch mitmacht ... Ich rede auf jeden Fall nochmal mit den Hundehaltern.
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Ich hab gerade nochmal nachgelesen. Die einzige Regelung hier ist:
ZitatAllgemeine Pflichten eines Hundehalters
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.
wäre jetzt natürlich zu überlegen, denn Gefahr für die Gesundheit des Tieres sehe ich durchaus. Und wie lang der das noch mitmacht ... Ich rede auf jeden Fall nochmal mit den Hundehaltern.
Die StVO sagt was dazu aus§ 28 glaube ich
Aber halt nur dieses schwammige "geeignet"
Das mit den Erwachsenen zu diskutieren ist sicher lustig.

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Dafür solltest du aber mit dem Filmen gaaanz vorsichtig sein - Aufnahmen von fremden Personen ohne ausdrückliches Einverständnis ist ziemlich dünnes Eis.
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Wenn die Eltern das Hochspringen und Bellen toll und lustig finden, finden Sie den Umgang der Kinder mit dem Hund im Zweifelsfall ja auch nicht schlimm, wenn man dann ,,grundlos“ die Kinder filmt gibt es bestimmt ziemlichen Ärger mit den Eltern.
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Diese Welt ist sehr kompliziert geworden.
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Hm. Schade.
Dann würd ich mal beiläufig fragen wer denn haftet wenn das Hundchen mal auf die Straße rennt.
Denn Kinder, besonders so junge, sind doch selbst nicht wirklich sicher im Straßenverkehr und dann noch auf nen Hund aufpassen?
Und ich stimme @pinkelpinscher zu, diese Welt ist echt kompliziert geworden.
Früher hätte einer gesagt "Eh, lass die Kinder nicht allein mit dem raus. Die tun dem weh." und das wär okay gewesen. Heute... Ach du je, das kleine Prinzchen oder Prinzesschen könnt ein Trauma erleiden wenn einer "Nein." sagt...
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Dafür solltest du aber mit dem Filmen gaaanz vorsichtig sein - Aufnahmen von fremden Personen ohne ausdrückliches Einverständnis ist ziemlich dünnes Eis.
Wenn man vorrangig den Hund filmt und die Kinderköpfe weg lässt oder abdeckt bzw. höchstens als Nebenprodukt so halb sichtbar, dürfte das kein Problem sein. M.W.n. darf jeder einen Hund in belebter Umgebung filmen.
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