Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • Ein ungeimpfter Hund, der Menschen beißt, darf von Amtsveterinären wegen Tollwutverdacht unter Quarantäne gestellt oder eingeschläfert werden.

    Dazu gehört immer noch ein begründeter Tollwutverdacht.


    Und der Hund ist lt. TE Grundimmunisiert.

  • Ich sehe für dich, liebe Themenstarterin, in dem Zeitfaktor unter Umständen ein großes Problem. Wenn du dich mit der Tierärztin und den Behörden auseinander setzen möchtest wird das vermutlich eine lange Zeit dauern. Du bist aber darauf angewiesen, daß dein Hund recht bald wieder von der Gassigängerin betreut und ausgeführt werden kann. Leider haben Ämter, Behörden und Justiz oftmals alle Zeit der Welt.
    Von daher würde ich wohl entweder impfen( aus Prinzip natürlich nicht bei dieser Tierärztin ), oder eben den Titer bestimmen lassen. Dann kann die Gassigängerin sich den Sachkundenachweis abholen und deinen Hund betreuen und ausführen. Wenn sie den in der Hand hast kannst du in Ruhe prüfen lassen, ob das Verhalten der Tierärztin in Ordnung war und unter Umständen Beschwerde einleiten und das Geld zurück verlangen. Dann hast du auch alle Zeit der Welt und dein Hund muß nicht darunter leiden. Wenn die Tierärztin ihre Kompetenzen überschritten hat wird sie das vermutlich auch wissen und dann unter Umständen zu einer schnellen Einigung bereit sein.


    LG


    Franziska mit Till

  • Meine Gassigeherin musste einen Sachkundekurs belegen weil mein Hund aufgrund eines Vorfalls als gefährlich eingestuft wurde. Die Prüfung hat sie auch erfolgreich, bei einer Tierärztin vor Ort, absolviert. Nun musste ich heute selbst noch einmal vorstellig werden um den Nachweis einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung zu erbringen - was völlig ok ist.


    Und - die TÄ verlangte außerdem einen aktuellen Impfpass. Nun ist es aber so, dass mein Hund zwar grundimmunisiert ist, aber laut Impfpass nicht auf dem "aktuellen" Stand ist. Daher hat die TÄ die Herausgabe des Sachkundenachweises verweigert, mit der Auflage: entweder Impfung auffrischen oder Titerbestimmung. Nun gibt es aber in Deutschland keine Impfpflicht, und auch lt. Hundegesetz besteht diese nicht - auch nicht für gefährliche Hunde.


    Hat einer von euch Erfahrungen zu dieser Thematik?

    Ich hatte das auch durch. In NRW für den Wesenstest. Letztlich habe ich meine (schwer kranke) Hündin zähneknirschend nochmal impfen lassen. Die Genehmigung zur Titerbestimmung trudelte erst zwei Tage vor Termin ein.


    Alternative ist halt immer der Rechtsweg. Ob man sich das antun will...

  • Und ich Stelle mich jetzt auch hin und sage, diese TÄ überschreitet ihre Kompetenzen.
    Auch als Amtstierärztin hätte sie in dem Fall eben die Aushändigung des SKN einer Drittperson (!) nicht verweigern dürfen. Wie lächerlich unlogisch wäre das denn?



    Die TE zahlt den SKN, das ist der einzige Grund, warum sie in den Vorgang zum abschließen des SKN ihrer Sitterin involviert ist.


    Hätte die Sitterin den SKN einfach selbst bezahlt, wäre ja gar kein Bezug zur TE und ihrem "nur" Grundimmunisierten Hund gewesen. Man kann den SKN ja auch rein theoretisch nur so und ohne eigenen Hund machen, auf welchen Impfpass will die TÄ denn da bestehen?



    Ergibt doch gar keinen Sinn.



    Außerdem bleibt der Sachverhalt; Person A hat einen Hund, Person B will SKN machen, welcher ja kein Wesenstest ist, also erstmal nix mit einem bestimmten Hund zu tun hat. Das ist unabhängig von einander zu sehen, auch als Tierärztin.


    Der SKN ist eine unabhängige Dienstleistung, diese ist bezahlt und die Bescheinigung ist nicht vom Impfschutz eines fremden Hundes abhängig.


    Die Bescheinigung ist ja nicht mal vom Impfschutz des eigenen Hundes abhängig..



    Wenn ich morgen zum TA gehe und nen SKN ablegen will, hat den erstmal auch gar nicht zu interessieren warum ich den ablegen will, bzw. mit welchen Hunden ich jetzt genau Umgang Pflege.
    Dass die TÄ das hier in diesem Fall weiß, ist reiner Zufall und nun sieht sie vermutlich noch potentielles Geld.

  • Wenn du dich mit der Tierärztin und den Behörden auseinander setzen möchtest wird das vermutlich eine lange Zeit dauern.

    Wieso? Es geht nicht darum, ein Nicht-Impfen durchzusetzen. Es geht ja im Grunde nur darum zu schauen, ob das wirklich Pflicht ist. Und das MUSS das entsprechende Amt wissen und auch die entsprechenden Quellen nennen können. Diese Info vom Amt zu bekommen wird ja wohl nicht viel zeit in Anspruch nehmen. Ist es Pflicht -> impfen/Titerbestimmung. Ist es keine Pflicht (laut Amt und den Quellen), dann würde ich das der guten TÄ unter die Nase halten und mir den SKN aushändigen lassen bzw. dafür sorgen, dass die Sitterin ihren SKN sofort bekommt (ob das überhaupt in den Bereich dieser TÄ fällt, würd ich beim Amt auch noch erfragen).


    Wenn die TÄ sich etwas rausnimmt, was ihr nicht zusteht, dann würde ich als Sitterin übrigens auch prüfen lassen wie es mit dem evtl. Verdienstausfall aussieht (der fehlende SKN kann sich ja auch auf andere Hunde auswirken oder?). Aber dazu muß man halt sicher wissen, was Sache ist..

  • So als Vergleich, das ist in etwa so, wie in einem Café auf einen Kaffee eingeladen zu werden und die Verkäuferin sagt: "Oh sie werden also auf einen Kaffee eingeladen? Das geht aber nur wenn die andere Person ein Brötchen kauft" - geauso lächerlich.


    Der Sachkundenachweis ist und bleibt eine für sich alleinstehende Dienstleistung.


    Oder noch besser Führerscheinprüfung bestanden und der Prüfer sagt "Oh ihre Mutter bezahlt den Führerschein? Na darf die denn überhaupt Autofahren? Nein? Na dann muss sie das noch nachholen bevor Sie ihren eigenen Führerschein ausgehändigt bekommen." / bzw / "Oh ihre Mutter bezahlt den Führerschein? Na und das Auto ihrer Mutter ist durch den TÜV gekommen ja? Noch nicht dieses Jahr? Na dann muss das erst nachgeholt werden, vorher bekommen Sie Ihren Führerschein nicht."

  • Wieso? Es geht nicht darum, ein Nicht-Impfen durchzusetzen. Es geht ja im Grunde nur darum zu schauen, ob das wirklich Pflicht ist. Und das MUSS das entsprechende Amt wissen und auch die entsprechenden Quellen nennen können. Diese Info vom Amt zu bekommen wird ja wohl nicht viel zeit in Anspruch nehmen. Ist es Pflicht -> impfen/Titerbestimmung. Ist es keine Pflicht (laut Amt und den Quellen), dann würde ich das der guten TÄ unter die Nase halten und mir den SKN aushändigen lassen bzw. dafür sorgen, dass die Sitterin ihren SKN sofort bekommt (ob das überhaupt in den Bereich dieser TÄ fällt, würd ich beim Amt auch noch erfragen).
    Wenn die TÄ sich etwas rausnimmt, was ihr nicht zusteht, dann würde ich als Sitterin übrigens auch prüfen lassen wie es mit dem evtl. Verdienstausfall aussieht(der fehlende SKN kann sich ja auch auf andere Hunde auswirken oder?). Aber dazu muß man halt sicher wissen, was Sache ist..

    Wenn sich das so einfach klären lässt, ist es ja in Ordnung. Nur leider ist es ja oftmals so, daß man bei solchen Dingen schnell in die Mühlen der Behörden gerät; und die mahlen bekanntlich langsam. Der Dschungel der Paragraphen und Verordnungen ist dicht und undurchsichtig. Da kann schnell eine lange Zeit von einem Paragraphen und einer Verordnung auf die Andere verwiesen werden.
    Was ich geschildert habe wäre die Möglichkeit sich den Sachkundenachweis zunächst zu sichern, damit das Leben weiter gehen kann, und anschließend die Tierärztin, falls berechtigt, in ihre Grenzen zu verweisen.


    LG


    Franziska mit Till

  • Ich hatte das auch durch. In NRW für den Wesenstest. Letztlich habe ich meine (schwer kranke) Hündin zähneknirschend nochmal impfen lassen. Die Genehmigung zur Titerbestimmung trudelte erst zwei Tage vor Termin ein.
    Alternative ist halt immer der Rechtsweg. Ob man sich das antun will...

    Interessant. Weder ich (einfacher SKN) noch meine Schwester (erweiterter SKN) mussten jemals einen Impfstatus nachweisen. Ich verstehe halt bisher immer noch nicht warum, weil der SKN nicht an einen Hund gekoppelt ist. :ka:

  • Es geht wohl darum, daß der Hund schonmal auffällig geworden ist, also gebissen hat.Für das Veterinäramt gilt jeder ungeimpfte Hund als Verdachtsfall, er könnte Tollwutinfiziert sein.
    Beisst so ein Hund einen Menschen, kann es passieren, daß dieser dann tollwutgeimpft werden muß.
    Das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme.

    Weder ich (einfacher SKN) noch meine Schwester (erweiterter SKN) mussten jemals einen Impfstatus nachweisen.

    Eure Hunde haben sicher auch noch nie einen Menschen gebissen?


    Ich zitiere mich oben nochmal selbst.

  • Eure Hunde haben sicher auch noch nie einen Menschen gebissen?
    Ich zitiere mich oben nochmal selbst.

    und die anderen haben dir schon gesagt, dass das trotzdem nicht sinnvoll ist. Das hat der TA der zufällig für eine Drittperson nen SKN macht, nicht zu entscheiden.


    Es ist doch etwas sehr weit hergeholt, das miteinander in Verbindung zu bringen.

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