Sachkundenachweis aufgrund fehlenden Impfschutzes verweigert

  • wenn man mit einem unzureichend geimpften Hund öffentlich zugängliche Orte aufsuchen will.

    Es gibt aber KEINE Orte in Deutschland, wo ein (inländischer) Hund irgendwelche AMTLICHEN Impfpflichten hätte.


    Gibt es ganz einfach nicht und kann deswegen auch niemand durchsetzen. Kein TA und kein Amt.


    Persönliche, private Regelungen (Ausstellungen, Hundeplätze...) sind was anderes, da hat der Hausherr das Recht auf Impfungen zu bestehen, aber mit der einzigen Konsequenz, dass ungeimpfte Tiere eben den Bereich nicht betreten dürfen.


    Ich persönlich glaube bei dieser ganzen Geschichte eher an ein Missverständnis....

  • Das würde zumindest Sinn machen, warum die TÄ auf den Impfstatus besteht. Die TE hat ja auch geschrieben, dass die Tierärztin einen Nachweis über die Tierhalterhaftpflicht vorgelegt bekommen möchte. Auch das fällt meiner Ansicht nach nicht in ihren Bereich (sondern eher den entsprechenden Behörden).Findet der praktische Teil der Prüfung aber auf dem Gelände der Praxis oder einer Hundeschule statt, kann ich mir schon vorstellen, dass sie sich da dann absichern.


    Dass der Vorgang noch nicht abgeschlossen sein kann, ergibt sich für mich daraus, dass die Gassigeherin den Kurs "erfolgreich bestanden" hat, aber das Papier nicht sofort bekommen hat. Also vermutlich soll da noch der andere Teil folgen, denn sonst hätte sie bei Bestehen die Bescheinigung erhalten.

    Das könnte Sinn machen, also den "theoretischen Teil" erfolgreich bestanden, für den praktischen muß sie mit dem Hund auf einen (privaten) Platz, auf dem eben Impfpflicht besteht.

  • Also - die Gassigeherin HAT den theoretischen + praktischen Teil mit Hund bestanden. Der praktische Teil mit Hund fand auf öffentlichen Straßen/ Anlagen statt. Und - es geht nur um die Tollwut-Impfung. Welche Infos fehlen noch?

  • Es gibt aber KEINE Orte in Deutschland, wo ein (inländischer) Hund irgendwelche AMTLICHEN Impfpflichten hätte.
    Gibt es ganz einfach nicht und kann deswegen auch niemand durchsetzen. Kein TA und kein Amt.


    Persönliche, private Regelungen (Ausstellungen, Hundeplätze...) sind was anderes, da hat der Hausherr das Recht auf Impfungen zu bestehen, aber mit der einzigen Konsequenz, dass ungeimpfte Tiere eben den Bereich nicht betreten dürfen.


    Ich persönlich glaube bei dieser ganzen Geschichte eher an ein Missverständnis....

    Ich glaube fast, dass es sich bei der Forderung der TÄ um Wunschdenken handelt. Sie gehört dem BVZ-Hundetrainer an. Die haben in ihrer Prüfungsordnung u.a. folgenden Passus:


    "Für den entsprechenden Hund muss ein den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen
    Bundeslandes genügender Impfschutz mittels EU-Heimtierausweis nachgewiesen werden"


    Allein dieser Passus sagt mir, dass die TÄ auf dem Holzweg ist. Es gibt bundesweit keine gesetzlichen Bestimmungen zu einer Impfpflicht. Auch gibt es keine Verpflichtung den EU-Impfausweis zu führen (sie hatte mich auch gerügt, dass ich ja nur den nationalen Impfpass hätte...), es sei denn man möchte mit seinem Tier ins Ausland reisen.


    Habe heute eine Anfrage bei der Tierärtzekammer gestartet. Mal schauen ob und wann Antwort kommt.

  • So etwas würde ich immer telefonisch machen und mir dann schriftlich bestätigen lassen. Mails gehen in Behörden gerne unter. Gerade jetzt, wo die Ämter eh auf Sparflamme laufen, weil alle zu Weihnachten und zwischen den Jahren Urlaub haben wollen. ;)

  • So - Antwort von der TÄK habe ich noch nicht, aber ich war zwischenzeitlich nicht untätig.


    Ich habe mir den Impfpasse noch mal genau angeschaut und den Tierarzt konsultiert, der meinen Hund damals geimpft hatte (zu der Zeit gehörte mir das Tier noch nicht). DER stellte fest, dass ja der Impfschutz für diesen Wirkstoff länger anhält, als im Ausweis eingetragen - und hat mal eben den Eintrag im Impfausweis korrigiert, so dass wir jetzt noch 1 knappes Jahr Impfschutz haben!


    Damit bin ich dann zu der Prüferin und die hat uns dann tatsächlich zähneknirschend den SKN ausgehändigt. Aber ist doch krass, oder? Das hätte die doch auch sehen müssen - dass der Eintrag im Impfausweis nicht stimmen kann...


    Nun bin ich am Überlegen, ob ich das auf sich beruhen lasse (wir haben ja jetzt, was wir wollten) oder ob ich der Dame noch ein bisschen das Leben schwer mache. Grundsätzlich habe ich aber keine Lust auf Streitereien und daher denke ich, dass ich mich wohl für das erstere entscheiden werde.


    Wünsche euch allen einen guten Rutsch und ein wunderbares neues Jahr!

  • Damit bin ich dann zu der Prüferin und die hat uns dann tatsächlich zähneknirschend den SKN ausgehändigt. Aber ist doch krass, oder? Das hätte die doch auch sehen müssen - dass der Eintrag im Impfausweis nicht stimmen kann...

    Es gilt das, was der impfende TA eingetragen hat, da kann die Prüferin nicht in eigenem Ermessen einen bestehenden Impfschutz erklären, wenn der TA das anders eingetragen hat.


    Damit hat die Prüferin sich völlig korrekt verhalten.

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