wenn man mit einem unzureichend geimpften Hund öffentlich zugängliche Orte aufsuchen will.
Es gibt aber KEINE Orte in Deutschland, wo ein (inländischer) Hund irgendwelche AMTLICHEN Impfpflichten hätte.
Gibt es ganz einfach nicht und kann deswegen auch niemand durchsetzen. Kein TA und kein Amt.
Persönliche, private Regelungen (Ausstellungen, Hundeplätze...) sind was anderes, da hat der Hausherr das Recht auf Impfungen zu bestehen, aber mit der einzigen Konsequenz, dass ungeimpfte Tiere eben den Bereich nicht betreten dürfen.
Ich persönlich glaube bei dieser ganzen Geschichte eher an ein Missverständnis....