Ordnungsamt Wohnung besichtigen?

  • Bei einer ehemaligen Kollegin (wir wohnen auch in NRW), die einem Staff hat war auch damals das Ordnungsamt und hat sich angeguckt, ob der Garten ausbruchsicher ist und der Zaun genügend hoch ist.

  • Man kanns aber auch übertreiben..... Steht den nirgendwo geschrieben, was die Mindestvoraussetung für "ausbruchsicher" ist? Würd mich mal interessieren, sonst kannn ja jeder das für sich interpretieren, wie er grad mag. Normalerweise sollte doch ne geschlossene Haustüre ausreichend sein, oder? Oder muß man bei so "gefährlichen" Hunden eine Stahl-Haustüre haben? Zum Fenster raushupfen kann auch jeder Hund, mancher tuts sogar. Darf man dann mit Listenhunden keine Fenster mehr haben? *ggg Wo kann ich da gucken, um Infos zu finden?

  • So habe nochmal nachgefragt.


    Die wollen gucken ob die Wohnung ausbruchsicher ist meint er.
    Weil es ein kategorie 2 Hund ist.

    Ich find's super dass Du nachgefragt und Ihr nachgeforscht habt :bindafür:
    Erspart einem doch viel Aufregung, gell :smile:


    Danke dass Du Bescheid gesagt hast hier :gut:

  • Ich muss wieder einmal den Hut ziehen vor dem, was Soka Halter alles erdulden!


    Ich hoffe, Thüringen ist jetzt nach Niedersachsen das erste von ganz vielen Bundesländern, dass diese Listen endlich wieder abschafft!

  • Man kanns aber auch übertreiben..... Steht den nirgendwo geschrieben, was die Mindestvoraussetung für "ausbruchsicher" ist? Würd mich mal interessieren, sonst kannn ja jeder das für sich interpretieren, wie er grad mag. Normalerweise sollte doch ne geschlossene Haustüre ausreichend sein, oder? Oder muß man bei so "gefährlichen" Hunden eine Stahl-Haustüre haben? Zum Fenster raushupfen kann auch jeder Hund, mancher tuts sogar. Darf man dann mit Listenhunden keine Fenster mehr haben? *ggg Wo kann ich da gucken, um Infos zu finden?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss der Zaun ~2m hoch sein und in der Wohnung die Türklinke muss nach oben gedreht werden.
    Und der Zaun muss noch ~1m tief in die Erde bzw, das Betonfundament.



    Ich find's super dass Du nachgefragt und Ihr nachgeforscht habt
    Erspart einem doch viel Aufregung, gell


    Danke dass Du Bescheid gesagt hast hier

    Kein Problem, dass hilft ja auch anderen :smile:

  • Sorry, ich habe inzwischen editiert, weil ich fälschlicherweise in Erinnerung hatte, dass es um einen OEB geht.
    In NRW gilt, wenn ich mich nicht irre, dass eine Haltegenehmigung vom Vermieter und vom Ordnungsamt vorliegen muss, dass eine Haftpflicht mit einer festgelegten Mindestdeckungssumme abgeschlossen werden muss, dass der Hund gechipt, gemeldet und registriert sein muss und dass ein großer Sachkundenachweis gemacht werden muss. Außerdem muss der Halter ein sauberes Führungszeugnis haben. Sind die Voraussetzungen alle erfüllt?

    Ausserdem muß der Hund den Wesenstest durchlaufen und bestehen, damit er Leinen- und Maulkorbbefreiung bekommt.


    Ich wohne auch in NRW und habe einige Staffs im Freundeskreis aber so einen Schwachsinn mit Wohnungsbesichtigung und Zaunkontrolle, kenne ich hier nicht. :lol:
    Irgendwer muß den Bruder angeschissen haben, anders kann ich es mir nicht vorstellen.

  • DeMaiziere wäre stolz auf so eine reflektierte Aussage. :shocked:
    Was Behörden tun, hat schliesslich immer Hand und Fuß und wer nicht mitmacht, hat offensichtlich was zu verbergen. NICHT.


    ...

    Das war auch mein erster Gedanke :mute:


    'nichts zu verbergen' ist ein extrem übles Argument!

  • Ah, danke, Stefan. Gut, das mit dem Türgriff ist ja kein Hexenwerk.


    Aber Zaun 2 Meter hoch und 1 Meter tief im Boden net ganz so einfach. Geht am Einfachsten (und Billigsten), wenn man nur ne Wohnung ohne Garten hat *hust.... *gg

  • das steht im landeshundegesetz NRW


    § 18
    Einschränkung von Grundrechten
    Durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes können eingeschränktwerden
    1. das Grundrecht der freien Berufsausübung(Artikel 12 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes),
    2. das Grundrecht auf Unverletzlichkeit derWohnung (Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes),
    3. das Grundrecht auf Eigentum (Artikel 14 Abs. 1Satz 1 des Grundgesetzes).


    quelle: Gesetze und Verordnungen | Landesrecht NRW

  • Ich wohne auch in NRW und habe einige Staffs im Freundeskreis aber so einen Schwachsinn mit Wohnungsbesichtigung und Zaunkontrolle, kenne ich hier nicht.
    Irgendwer muß den Bruder angeschissen haben, anders kann ich es mir nicht vorstellen.

    Bei einigen Ordnungsämter ist das in NRW aber normal, wenn man einen Listenhund halten möchte. Auch ohne Beschwerde irgendwelcher Personen.

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