Nach dem Hundespaziergang BURNHARD GRILL an und den Feierabend genießen🔥*
Pflegevertrag von Privat zu Privat
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juno88 -
16. Oktober 2017 um 13:36 -
Geschlossen
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Klar...gegen Bezahlung ist das kein Problem...du musst halt den Pfleger ganz normal für seine Arbeit entlohnen..dann ist das kein Problem
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16. Oktober 2017 um 20:14
schau mal hier:
Pflegevertrag von Privat zu Privat - Vor einem Moment
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Übrigens.... es ist wirklich wichtig, auch an das passende Hundefutter zu denken.
Ich habe für unseren Buddy unglaublich lange nach einer Sorte gesucht, die wirklich zu ihm passt. Immer wieder habe ich etwas Neues ausprobiert und war nie ganz zufrieden. Durch Zufall bin ich hier im Forum auf den kostenlosen Futtercheck gestoßen. Dort konnte ich sehen, welches Futter andere Hundehalter mit derselben Rasse bevorzugen und gute Erfahrungen gemacht haben.
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LG Steffi mit Buddy
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ich werde mich wohl an den kosten Beteiligen .Wie sieht es aus wenn ich sie Teile ?
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Dann würde es denke ich je nachdem du einer Eigentümergemeinschaft kommen also es würde dann vermutlich zwischen dir und der "Pflegeperson" geteilt
Aber sicher kann dir das nur ein Anwalt sagen
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ich werde mich wohl an den kosten Beteiligen .Wie sieht es aus wenn ich sie Teile ?
Wenn du eine rechtssichere Variante möchtest, lass dich dahingehend anwaltlich beraten sowie einen Vertrag aufsetzen. Hier im Forum wird dir niemand diesbezüglich eine 100% sichere Auskunft geben.
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Eine verbindliche Rechtsberatung kannst du hier nicht bekommen, nur (mehr oder weniger) Laienmeinungen. Zum RA willst du nicht, also wirst du machen müssen, wie du es für richtig hälst. Und kannst nur hoffen, dass du im Zweifel den Hund wieder zurück bekommst.
Wobei ich mich ernsthaft frage, wer sich auf so eine Merkwürdigkeit einlässt...
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Vielen Dank für den Tipp, Steffi! Den Futtercheck werde ich mir definitiv mal ansehen. Besonders die kostenlosen Futterproben finde ich natürlich spannend - das probiere ich gleich mal aus. 😄
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ich werde mich wohl an den kosten Beteiligen .Wie sieht es aus wenn ich sie Teile ?
Investier das Geld, das Du damit ausgeben willst, in einen Anwalt.
Solche Fälle laufen immer gleich ab: bei der Anschaffung oder Übergabe wird an den Beratungskosten gespart, dann kommt es zum Konflikt, eine Partei geht zum Anwalt und es gibt richtigen Ärger und hohe Kosten, weil der Vertrag das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben steht.
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Ich finde das schwierig und nicht nur für die "Pflegestelle" kann das blöd enden. Ich stelle mir vor der Hund ist 5 Jahre da, wird krank und es fallen enorme Tierarztkosten an. Dann erinnert man sich daran das man ja nicht Eigentümer ist und schwubs ist er wieder bei dir. Es sei das ist so von dir erwünscht.
Haftpflicht wäre ich mir nicht sicher wie das geregelt werden kann wenn der Hund dauerhaft woanders lebt.
Und wenn die Pflegestelle bezahlt wird, muss sie das auch versteuern.
Im übrigen würde ich einen Hund niemals ohne Schutzgebühr abgeben.
Aber da wir deine Gründe nicht kennen, wünsche ich Dir und dem Hund viel Glück. -
Wenn du einen wasserdichten Vertrag suchst, mußt du zum Anwalt gehen. Da kann dir hier im Forum niemand helfen. Ich finde die Regelung, so wie du sie treffen möchtest, den neuen Besitzern gegenüber extrem unfair, da sie alle Kosten übernehmen, ohne irgendwelche Rechte zu erhalten.
Ich frage mich auch, wer sich darauf einlässt. Ich wäre mir da auch noch nicht zu sicher, daß die neuen Halter das letzten Endes tatsächlich unterschreiben. Auch die werden sich zwischenzeitlich mit anderen Leuten unterhalten und gesagt bekommen wie dämlich sie wären sich auf so etwas einzulassen... Von daher könnte ich mir gut vorstellen, daß sie sich das noch einmal überlegen.
Wenn es dir wichtig ist deinen Hund zurück holen zu können, falls es ihm in der Pflegestelle, wieder erwarten, doch nicht gut gehen sollte, kannst du zunächst einen ganz normalen, zeitlich begrenzten Pflegevertrag aufsetzen. ( von vielleicht 1-3 Monaten ) Während dieser Zeit übernimmst du noch alle Kosten für den Hund. Nach dieser Zeit wirst du sehr gut einschätzen können, ob es ihm dort gut geht und du kannst dann, ruhigen Gewissens, einen ganz normalen Übergabevertrag abschließen.LG
Franziska mit Till
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Ich verstehe nicht, warum man nicht etwas Geld in die Hand nimmt und zum Anwalt geht, wenn einem die Sache tatsächlich so wichtig ist. So teuer dürfte das nicht werden und eigentlich sollte es einem das doch wert sein?
Niemand hier wird dir einen rechtlich sicheren Vetrag geben können. Hier sind doch hauptsächlich Laien unterwegs und ein seriöser Anwalt wird dir kaum kostenlos über ein Forum einen Vertrag aufsetzen.
Das ist einfach eine komplexe Sache und so einen Vertrag setzt man nicht einfach auf, indem man irgendwelche Paragraphen hernimmt, die nach aus Sicht eines Laien angeblich perfekt passen, und dann noch den Rest über Google findet und mit reinbastelt.
Das nur mal zum rechtlichen Aspekt. Ich sehe den Gang zum Anwalt als einzig richtigen Weg, wenn man nicht später, weil sich die Parteien plötzlich nicht mehr so grün sind, richtig auf die Schnauze fallen will.Die Sache an sich kann ich auch nicht nachvollziehen und ich staune, dass sich tatsächlich Leute finden, die das mitmachen, aber okay.
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Jein...kurzzeitig magst du Recht haben...aber nach einer gewissen Zeit wenn der eigentliche Besitzer sich gar nicht mehr kümmert finanziell KANN das Eigentumsverhältnis sich schon ändern.Wenn ich mich ganz schwer irre tut mir Leid...dann wäre ich für Gesetzestexte dankbar die das festlegen :)
Genau...das passende Wort hast du hier genannt: KANN.
Es passiert nicht automatisch! Es ist schlichtweg falsch davon auszugehen, dass sich Eigentum so mir nichts dir nichts in Nichts aufloest oder sich auf jemand anderen uebertraegt.
Erlaeuterungen zum Eigentum, Besitz, etc ist im BGB zu finden.
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