Fragen zu Tierschutzrelevanten Methoden
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JarJarBinks -
1. August 2017 um 12:26 -
Geschlossen
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Also ich habe mal an einer psychologischen Studie teilgenommen wo ein Teil davon war, lernen mit unangenehmen Reizen Stromstoss und unangenehm im Gesicht angeblasen zu werden.Da durfte ich mir vorher die Stromstärke selbst einstellen, sollte es so wählen, dass es unangenehm ist aber gut auszuhalten. Da ging es um den Einfluss dieser Reize auf die Merkfähigkeit und Ablenkbarkeit durch die Reize.
Ich habe mich dadurch nicht gequält gefühlt und da freiwillig teilgenommen und würde sowas wenn ein Sinn dahintersteht an mir wieder für begrenzte Zeit anwenden lassen wenn ich darin einen echten Sinn sehe.
Du bist aber ein Mensch und kein Hund...
Newtons Kumpel Buddy ist mal an nen Stromzaun gekommen. Glaub mir, der hat sich gequält gefühlt und sich sehr erschrocken...
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Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Sicheres Antijagdtraining, deutlich feinere Impulsgebung auf Distanz, die Möglichkeit den Hund auf Distanz zu sichern, nachvollziehbarere Reize für den Hund, da fix usw.
Nur weil man von etwas keine Ahnung hat, heißt es nicht, dass es das nicht gibt/ nicht geht.Aber hilft ja nix, is ja verboten.
Boxen"haltung" egal wie nachvollziehbar auch (anzeigen ist kein Problem, eher die Nachweisbarkeit) und das Ausstellen von kupierten Hunden auch in Bildern (entsprechende Urteile gibt es auch).Dafür könnte man dann ja eine Halsband verwenden was mit Wasser oder Luftdruck funktioniert und keins mit Strom.
Meiner Meinung nach gibt es immer einen anderen Weg und nicht jeder jagdlich interessierte Hund wird bei einem Sprühhalsband die Jagd abbrechen. Bei meinem Balou hat mal eine Trainerin gesagt dass wir tierschutzrelevant vorgehen müssten weil er durch nichts zu beeindrucken ist. Das ist für mich keine Option daher wird er in einem wildreichen Gebiet vermutlich nie abgeleint werden können.
Balou ist mal an einen Stromzaun gekommen. Er hat gefiept und dann war das für ihn vergessen.
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ich würde nicht sagen, dass Stromhalsband automatisch tierqälerei sein muss, das ist halt ein aversives Trainingsmittel, es hat nur halt ungemein mehr Potential für Tierquälerei als sagen wir mal Schlüsselbund schmeissen da man damit einen Hund über beliebige Distanzen ernsthafte Schmerzen bereiten kann wenn man das als Halter möchte.
Das Missbrauchspotential ist so enorm gross von daher kann ich das Verbot verstehen. -
Die Nutzung des ERG ist im gesamten deutschsprachigen Raum verboten. Damit erübrigt sich jegliche Diskussion, denn niemand hat davon einen Mehrgewinn, weil er es so oder so nicht anwenden darf.
Die Nutzung einer Box hat ein breit abgestuftes Spektrum von tierfreundlicher Erziehungshilfe bis tierschutzrelevanter Maßnahme. Hier gibt es Einsatzbereiche in denen man dieses Hilfsmittel in vollkommender Übereinstimmung mit dem Tierschutzgesetz nutzen kann. Die Möglichkeiten und Grenzen auszuloten, ist Sinn und Zweck der Diskussion.
Und ich bitte darum, dieses Thema jetzt nicht als Ausweichthread für die ERG Diskussion zu missbrauchen.
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Du bist aber ein Mensch und kein Hund...
Newtons Kumpel Buddy ist mal an nen Stromzaun gekommen. Glaub mir, der hat sich gequält gefühlt und sich sehr erschrocken...Auf so einem Weidezaun ist auch ordentlich Schmackes drauf, damit die Viecher da auf jeden Fall Angst davor haben den Draht zu berühren.
Ich gehe mal davon aus, dass man so ein Halsband so einstellen kann, dass es eben nur lästig/unangenehm ist, aber nicht schmerzhaft. Ich könnte mir vorstellen, dass das ganz gut funktionieren könnte, das dazu zu verwenden um einfach erst mal die Aufmerksamkeit eines stark abgelenkten Hundes zu bekommen und für so eine Anwendung sehe ich ehrlich gesagt überhaupt kein ethisches Problem.
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Ähhm, vor ein paar Minuten wurde ein Thread zum Thema Stromhalsband geschlossen und nun wird hier fleissig weiter darüber diskutiert??
Verstehe es, wer wolle. -
Genauso ist es mit der Box. Während es erlaubt ist einen Hund innerhalb eines bestimmten Radius im Zwinger zu halten, wird eine Aufbewahrung in der Box nirgendwo deutlich erwähnt. Daher Grauzone und nicht wirklich verboten.
Nein, es ist keine rechtliche Grauzone, sondern ziemlich deutlich geregelt. Ich habe mal einen Beitrag zitiert, in dem die entsprechenden Paragraphen in meinen Augen ganz gut aufgelistet werden:
Alles anzeigen@ all
WAS das Problem ist - wenn die Boxentür ZU ist, nochmal , wenn die Boxentür GESCHLOSSEN ist, hat der Hund gerade mal wenn es hoch kommt ca. 0,8 m2 zur Verfügung. WENIGER als 1 QUADRATMETER!!!
Und das auch nur, wenn die grösste Box - etwa 1m x 0,7m - genommen wird.Mal sehen, was die Tierschutz-Hundeverordnung dazu sagt:
TierSchHuV - Tierschutz-Hundeverordnung
Zitat:
Wahrscheinlich kommt jetzt jemand mit dem Argument "ist ja eine Box, kein Zwinger" ..... tut mir leid Leute, völlig unerheblich wie ihr das Teil nennt, ob Box, Indoor-Zwinger oder sonst wie. Sobald der Hund in so einem ABGESCHLOSSENEN Raum ist, gilt dieser Paragraph. Und da eine Box nicht in ihrer Zweckbestimmung NICHT dem Aufenthalt von Menschen dient, denn dann wäre sie erheblich grösser, gelten für die Box als GESCHLOSSENER RAUM die Paragraphen 5 und 6 der Tierschutz-Hundeverordnung.
Und wie man aus §6 Satz 2 erkennen kann, auch wenn ein Hund überwiegend AUSSERHALB des Zwingers ist, sobald er im Zwinger/Box/.... ist, muss eine uneingeschränkt benutzbare Fläche von mindestens sechs Quadratmeter zur Verfügung stehen.
Wie oben aufgeführt, haben die grössten Boxen aber nicht mal 1 Quadratmeter als Grundfläche.
Und wenn der Nächste mit dem Argument "Ja aber dann darf man auch den Hund nicht in einer Box im Auto transportieren" kommt :
Auf gut deutsch: ist der Hund während des Transports in einer Box im Auto, ist das OK. Anders sieht es wiederum aus, wenn wie durchaus schon mitbekommen, der Hund im Auto mit zur Arbeit genommen wird und dann in der Box im Auto tagsüber verbringt ..... denn DANN ist das Ganze wieder KEIN Transport.
Anders würde es aussehen, wenn der Hund bsp. frei (also NICHT in einer Box) in einem Wohnmobil verbringt - DANN wäre der Hund nämlich in einem Raum, der für Menschen gedacht ist. DA gelten dann höchstens wieder Einschränkungen von wegen Belüftung, Hitzeentwicklung usw. Wobei ich hier auch nicht ausschliessen würde, dass das ein Richter anders sehen würde. Das ist mE eine Grauzone.NOCHMAL - es geht NICHT darum, dass da eine Box steht, die der Hund als Rückzugsort nutzen kann, und die er jederzeit FREIWILLIG aufsuchen und wieder verlassen kann.
Ansonsten finde ich diesen Artikel dazu noch ganz aufschlussreich.
Nur weil es Ausnahmen zu einer Regelung gibt, heißt das nicht, dass es grundsätzlich eine rechtliche Grauzone ist. Wenn ich angegriffen werde, darf ich mich z.B. (angemessen) wehren im Rahmen einer Notwehr, je nach Angriff beispielsweise auch mit einem Messer. Das heißt aber gleichzeitig nicht, dass es grundsätzlich erlaubt ist, ein Messer gegen einen Menschen einzusetzen, und genauso wenig ist es deshalb nicht eindeutig geregelt und eine rechtliche Grauzone, wenn ich mit einem Messer auf jemanden losgehe.
Und ganz ab von einer rechtlichen Bewertung meine persönliche Meinung: Ich finde es erschreckend, dass sich einerseits immer wieder über die zu laschen Tierschutzgesetze beschwert wird - meiner Meinung nach zu Recht -, aber gleichzeitig Dinge, die nicht mit den Tierschutzverordnungen vereinbar schon Standard zu sein scheinen. Das Tierschutzgesetz scheint bei vielen nur dann gelten zu sollen, wenn es einen passt, aber bitte nicht, wenn es einen einschränken könnte.
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ich würde nicht sagen, dass Stromhalsband automatisch tierqälerei sein muss, das ist halt ein aversives Trainingsmittel, es hat nur halt ungemein mehr Potential für Tierquälerei als sagen wir mal Schlüsselbund schmeissen da man damit einen Hund über beliebige Distanzen ernsthafte Schmerzen bereiten kann wenn man das als Halter möchte.
Das Missbrauchspotential ist so enorm gross von daher kann ich das Verbot verstehen.Du kannst einen Hund mit einer Leine zu einem blinden, tauben Krüppel prügeln. Ohne großen Aufwand.
Müssen wir jetzt Leinen verbieten?
Mit einem Halti kann man den Hund den Hals brechen, mit einem Halsband erdrosseln. Merkste?Stromzäune und Reizstromgeräte lassen sich nicht vergleichen. Die Stromstärke ist massiv unterschiedlich.
Ich behaupte, heute gibt es mehr Missbrauch mit Teletaks wie damals, als es noch erlaubt war.
Da konnte man ein Seminar buchen, bekam vernünftige Infos und gut war. Nicht aversiver als Leinenruck oder dieses Angeschubse nur dosierbarer, exakter und neutraler.Heute kauft man sich so ein Ding halt (möglichst billig) und experimentiert selber. Ohne Plan, ohne Erfahrung und ohne Sinn.
Aber, Diskussion verboten. Also egal, wird so weiter gehen...
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Weder der Verbot des ERG noch der dauerhaften Boxenhaltung steht wörtlich in irgendeinem Gesetz. Zu beidem gibt es aber ausreichend rechtliche Handhabe und entsprechende Urteile:
Zum ERG:
§1 TierSchG: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 3 Nr.11TierSchG: Es ist verboten, ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist.Dass der ERG den Sachverhalt des § 3 erfüllt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Zur längerfristigen Unterbringung in der Box:
§2 TierSchG:
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss 1. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ... verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.Da die Mindestmaße für Hunde in Zwinger je nach Größe 6, 8 oder 10m² betragen, kann man analog folgern, dass ein Hund diese Fläche auch bei einer anderweitigen Unterbringung (in der Wohnung, im Auto oder wo auch immer) braucht. Eine Box erfüllt diese Anforderung nicht und ist daher zur dauerhaften Unterbringung also außerhalb des Transports zur Unterbringung ungeeignet. Auch die Tatsache, dass ein Welpe nicht stubenrein ist oder ein Hund sonst die Wohnung demoliert oder mein Rüde sonst meine Hündin deckt, sind keine Gründe für eine dauerhafte Unterbringung in einer Box. Wenn ich mir einen Hund anschaffe, muss ich mit solchen Problemen rechnen und sie anderweitig lösen.
Die große Frage bei der Box ist blos immer, ab welchem Zeitraum kann man von "dauerhaft" sprechen. In diesem Urteil wurde die Haltung eines Hundes für 2 x 3 Stunden pro Tag mit einem Spaziergang zwischendurch als unzulässig eingestuft.
Soweit ich weiß, wurde das Thema noch nie durch alle Instanzen geklagt, insofern ist die Lage beim ERG natürlich sicherer.Da das ERG Schmerzen auslöst (also eine körperliche Empfindung), die Unterbringung in der Box dagegen Leiden (also eine seelische Empfindung), wird das ERG von fast allen Menschen als schlimmer eingestuft. Einfach weil man als Mensch den Schmerz viel besser nachempfinden kann. Leiden kennt dagegen kaum einer aus persönlicher Erfahrung (außer vielleicht ein Straftäter in Einzelhaft). Ich selber will mich da nicht ausnehmen, denke das ist einfach menschlich und man muss das Leiden mehr mit seinem theoretischen Wissen erfassen, als dass man es konkret nachfühlen kann.
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Das Problem bei der Benutzung der Stromhalsbänder ist eben, daß die meisten keine Ahnung von der Anwendung haben. Da wird so ein Ding fröhlich am Hund befestigt und einfach drauflos getackert.
Schlimmstenfalls kann es passieren, daß so ein getackerter Hund in Panik gerät, das Weite sucht und sich nicht mehr einfangen läßt.Für mich sind diese E-Halsbandbenutzer einfach nur zu faul, dem Hund Gehorsam auf einfache Weise beizubringen.
Mit dem Stromhalsband geht es natürlich viel schneller; Rückruf auf Knopfdruck sozusagen. - Vor einem Moment
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