Fragen zu Tierschutzrelevanten Methoden
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JarJarBinks -
1. August 2017 um 12:26 -
Geschlossen
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Was das TierSchG zu Boxen sagt, wurde schon zitiert. Somit ganz einfach wofür eine Box gebraucht werden darf:
1. Transport
2. Laborhunde (leider)
3. Nach Absprache mit dem TA nach einer O.P.Alles andere ist VERBOTEN, außer man beachtet die Mindestgröße eines Zwingers!
Hier mal ein Link zum Boxenthema im Haushalt:
Tierschutzbeirat Box im Haushalt
LG Sabine
- Vor einem Moment
- Neu
Hi,
Interessiert dich dieses Thema ? Dann schau doch mal hier *.
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Auf so einem Weidezaun ist auch ordentlich Schmackes drauf, damit die Viecher da auf jeden Fall Angst davor haben den Draht zu berühren.Ich gehe mal davon aus, dass man so ein Halsband so einstellen kann, dass es eben nur lästig/unangenehm ist, aber nicht schmerzhaft. Ich könnte mir vorstellen, dass das ganz gut funktionieren könnte, das dazu zu verwenden um einfach erst mal die Aufmerksamkeit eines stark abgelenkten Hundes zu bekommen und für so eine Anwendung sehe ich ehrlich gesagt überhaupt kein ethisches Problem.
Damit der Hund sein Verhalten ändert muss der Reiz aversiv auf ihn wirken. Ein stark abgelenkter Hund wird einen stark aversiven Reiz brauchen. Außerdem besteht die Gefahr der Gewöhnung ... und dann dreht man die Intensität eben hoch. Ist halt wie Leinengerucke - nur mit Strom. Es geht bei dem HB einfach um aversives Training. Muss ja jeder selbst entscheiden ob er das will. Relativieren sollte man das nur nicht. In Anbetracht der Alternativen haben eben viele Leute ein ethisches Problem mit diesem HB... -
....und da man es auch hier nicht schafft, dass ERG Thema ruhen zu lassen und die Links zum Thema "wann und wie lange ist die Box erlaubt" schon in einem dutzend anderen Themen stehen haben, ist auch hier zu.
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