Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X
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SheltiePower -
20. April 2017 um 11:13 -
Geschlossen
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Uff, da hatte er aber ne höhere Summe im Kopf... danke

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Hi,
Schau mal hier: Fragen, die man sich sonst nicht zu stellen traut - Teil X*
Dort wird jeder fündig!-
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Gibt es eigentlich einen Pfoto-Thread für unsere Geburtstagshunde? Meine Suche hat bisher nichts ergeben
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Ich bekomme seit ein paar Tagen hier im DF immer diese Fehlermeldung
, wenn ich es dann doch schaffe weiter zu klicken bekomme ich immer die untere Meldung. Stimmt da was mit meinem Antiviren Dingsda nicht?Externer Inhalt fs5.directupload.netInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Externer Inhalt fs5.directupload.netInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt. -
Uh, das kenn ich. Aber nicht von hier.
Bloß nicht drauf klicken! -
die Meldung die du hast krieg ich beim DF seit ein paar Tagen auch von meinem Anti-Virenprogramm..

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Muss man ein schon frankierte Einwurfeinschreiben bei der Post abgeben oder kann man das einfach in den Briefkasten werfen?
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Muss man ein schon frankierte Einwurfeinschreiben bei der Post abgeben oder kann man das einfach in den Briefkasten werfen?
Du kannst den Brief in den Briefkasten werfen, hast aber keine Einlieferungsquittung. Gibst du ihn bei der Post ab, bekommst du eine Quittung, das du ihn eingeliefert hast und kannst beweisen, das du ihn abgeliefert hast.
Das Einwurfeinschreiben wird vom Zusteller nur dokumentiert, das er ihn in den Briefkasten des Empfängers geworfen hat. Es beweist nicht, das er ihn erhalten hat. Dafür wäre dann Einschreiben eigenhändig besser. Da muss der Empfänger den Erhalt unterschreiben. -
Danke also zur Sicherheit lieber mit Quittung (ist eine Kündigung)
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Danke also zur Sicherheit lieber mit Quittung (ist eine Kündigung)
Beim Einwurfeinschreiben dokumentiert der Zusteller nur den Einwurf in den Briefkasten. Der Empfänger kann immer sagen, das er ihn nicht erhalten hat.
Eine Kündigung ist eine Terminsache, damit man das Arbeitsverhältnis fristgemäss beenden kann.
Ich würde die Kündigung persönlich abgeben und mir eine Bestätigung geben lassen, oder Einschreiben eigenhändig oder Einschreiben mit Rückschein oder Einschreiben, diese Einschreiben müssen bei Erhalt unterschrieben werden. Da bist du auf der sicheren Seite von der Zustellung und Erhalt der Sendung. -
Der Empfänger muss den Brief nicht annehmen oder wenn er nicht da ist, braucht er den Brief auch nicht abholen. Da bringt einem ein Einschreiben mit Rückschein auch nichts.
Theoretisch kann er auch behaupten das etwas völlig anderes drin war.Wir machen mittlerweile nur noch Einwurfeinschreiben, wenn wir ein Einschreiben brauchen.
LG
Sacco - Vor einem Moment
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