Wesenstest angeordnet, was kann kommen?

  • Ich hab jetzt noch nicht ganz alles durchgelesen, aber wie und wo findet man denn so einen Anwalt? Auf was genau muß er spezialisiert sein, bzw auf was muß man achten?
    Greft bei sowas ne Rechtschutzversicherung?

    es gab hier vor ein paar seiten eine empfehlung für einen anwalt - spezialisiert auf tierrecht ;)


    ob das eine rechtsschutzversicherung bezahlt, weiß ich leider nicht

  • Danke Euch! Habs gelesen. Ich hab gefragt für den Fall, wenn man direkt in seiner Region einen braucht und sucht. Rechtschutz wird dann was sein, was wir definitiv in Deutschland abschliessen werden (schadet eh nie).


    @ Jolly,


    ich drück dir ganz fest die Daumen, daß ihr so schnell und gut wie möglich aus der Nummer wieder raus kommt

  • Danke Euch! Habs gelesen. Ich hab gefragt für den Fall, wenn man direkt in seiner Region einen braucht und sucht. Rechtschutz wird dann was sein, was wir definitiv in Deutschland abschliessen werden (schadet eh nie).


    @ Jolly,


    ich drück dir ganz fest die Daumen, daß ihr so schnell und gut wie möglich aus der Nummer wieder raus komm

    der anwalt muss nicht unbedingt regional sein, geht ja heutzutage glücklicherweise alles per e-mail :-)


    ich wollte auch noch mal sagen, dass ich euch die daumen drücke

  • Super, hab mir den Weidemann gleich mal gebookmarkt :D Sollte es zu Verhandlungen kommen, aus welchem Gund auch immer, wäre was örtliches schon besser, oder geht das auch überregional? Also generell gesprochen.

  • Was mich bei der ganzen Sache erschreckt und stutzig macht:


    Im Deutschland ist man doch erstmal in der Beweispflicht, und hier existieren ja scheinbar keine Beweise ( da keine Verletzungen und keine Schäden). Kann quasi jeder dahergelaufene Depp irgendwas behaupten, und schon wird meinem Hund Mauli und Leinenzwang verhängt und zum Wesenstest aufgefordert? :???:

  • Einen Anwalt zu nehmen war schon mal eine gute Entscheidung, wäre aber etwas früher noch besser gewesen.


    Die Einstufung als gefährlicher Hund hat keinen Zusammenhang mit der Anzeige wegen Körperverletzung. Ein Hund kann laut Hundeverordnung auch als gefährlicher Hund eingestuft werden, wenn kein Schaden entstanden ist (z.B. bei "Anspringen in gefahrdrohender Weise").


    Über den Sinn oder Unsinn einer Verhaltensüberprüfung kann man lange diskutieren,aber das Kind ist jetzt schon in den Brunnen gefallen.



    Das OA ist gar nicht dazu befugt, eine Einschläferung anzuordnen. Das wird z.B.in Dänemark gemacht, oder in England, aber in Deutschland darf ein Hund eigentlich gar nicht aus Verhaltensgründen eingeschläfert werden (sondern laut Tierschutzgesetz nur zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden, Schäden).


    Der Gutachter beim Wesenstest entscheidet gar nichts, der schaut sich das Ganze an und gibt eine Empfehlung ans OA ab. Das OA entscheidet dann über weitere Massnahmen.
    Es kann Auflagen geben (Leinen-/Maulkorbzwang), oder es kann bei einem schlechten Wesenstest die Halteerlaubnis verweigern. Wenn ein gefährlicher Hund ohne Halteerlaubnis gehalten wird kann er eingezogen werden.


    Wenn ein Hund eingezogen wird geht in den allermeisten Fällen der Besitz (unter Auflagen) an ein Tierheim, aber eigentlich ist die Gemeinde verantwortlich für eingezogege Hunde. Es wurde schon mehrmals von Gemeinden versucht, eingezogene Hunde einzuschläfern weil die Unterbrigung aus dem Gemeindehaushalt finanziert werden musste und keine Vermittlungchance besteht. Das ist aber nicht rechtens.


    Ein TH kann ein Hund nur aus Verhaltensgründen einschläfern, wenn das von einer Kommission beschlossen und triftig begründet wird, z.B. wenn es unmöglich ist, den Hund ohne Gefahr für die Pfleger zu versorgen.


    Ganz so einfach ist das also nicht mit dem Einschläfern. Heisst nicht, dass es nicht trotzdem -illegalerweise - gemacht wurde (z.B. die Hunde aus der HH-Harburger "Hundehalle", die irgendwann einfach verschwunden sind, oder dieser Fall hier: http://<br>https://www.ndr.de/…laefern,kampfhund114.html )


    Wenn ein Besitzer nach einem Vorfall oder nicht bestandenen Wesenstest den Hund einschläfert ist das eigentlich auch nicht rechtens. Aber wo kein Kläger...


    Dein letzter Fall aus Bayern ist eher seltsam. Bei Kat.1 Hunden wird die gesteigerte Aggressivität unwiderlegbar angenommen, es ist also eigentlich egal, ob der Hund scharf gemacht / tatsächlich aggressiv war oder nicht. Kat.1 Hunde gehen deswegen in Bayern auch nicht zum Wesenstest, weil.man da eh nicht widerlegen kann.
    Man bekommt in Bayern (bis auf ganz wenige Ausnahmen) gar keine Halteerlaubnis für Kat.1 Hunde.

  • Natürlich kann das Ordnungsamt keine Euthanasie anordnen.


    Aber der Amtsveterinär zusammen mit dem jeweiligen Gutachter (und je nachdem wer da noch im Sinne einer Ethikkommission zusammenkommt)


    ..hätte mal zu Ende lesen sollen..lalala...sorry

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, gibt es (zumindest in NRW) bei JEGLICHEM Vorfall, der zu einer Anzeige geführt hat, anschließend die Auflage für einen Wesenstest.

    Wenn wir unter Anzeige lediglich eine Ordnungswidrigkeit seitens des OA verstehen dann stimmt das so nicht.
    Ich hatte eine solche vor ein paar Jahren, dort wurde ua. behauptet mein Hund hätte nicht nur andere Hunde mehrmals gebissen, sondern auch angeblich die Besitzerin. Dies zog eine Strafe von 60€ nach sich, weil "Wiederholungstäterin" und keinerlei Auflagen. Das war 2010 meine ich gewesen, oder 2009.


    Ein Bekannter von mir hat Auflagen bekommen, weil er einen Dobermann hat. Dieser Dobermann war angeleint und wurde von einem Kleinhund angegangen, woraufhin sie einmal zugepackt hat. Jeder andere Hund wäre so davongekommen, er kriegte dank der Rasse (die hier kein Listenhund ist) gleich nen Wesenstest reingedrückt.

  • Hi,wir mussten auch einen Wesenstest machen mit meiner Luna / dogo argentino


    halb so wild bleib entspannt dann bleibt es dein hund auch..wenn du natürlich zitternd da stehst komm das nicht so gut.
    und meiner Meinung nach kommt es auch auf den Wesenstester an..wir haben damals lange nach einem gesucht bis wir auf jemanden sehr guten gestossen sind.
    ehemaliger polizeihundeführer selbst hundehalter und züchter...somit ein ganz anderes gefühl und beziehung zu hunden....
    wenn du natürelich einen Wesenstester hast der selber keine hunde hat..bzw keine bindung zu hunden hat usw.....wird oft bellen als aggressiv eingestuft..obwol es eventuell nur unsicherheits bellen von dem hund ist.....
    unser wesensteter hat das erkannt.....wenn ejmand natürlich kkeine ahnung von hunden hat..kann der hund sehr schnell den wesenstest nicht bestehen...
    alles gute ich drücke dir alle Daumen :D

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