Wesenstest angeordnet, was kann kommen?

  • Nun, die TS hat ja nur geschrieben, es wurde ein Wesenstest angeordnet, nicht es wurde ein Wesenstest beim Sachverständigen Herrn/Frau XY angeordnet.


    Daher meine Frage.

  • Nun, die TS hat ja nur geschrieben, es wurde ein Wesenstest angeordnet, nicht es wurde ein Wesenstest beim Sachverständigen Hern/Frau XY angeordnet.


    Daher meine Frage.

    Die restlichen Angaben zum Zeitpunkt und der anwesenden Sachverständigen wird sie noch bekommen.

  • Hey,


    Habe mir jetzt nicht alles durchgelesen, aber vor einigen Jahren war ich in einer ähnlichen Situation und musste den Wesenstest machen... unser Hintergrund war, dass Aiko (mein damaliger Rüde), eine Frau angesprungen und angeblich gebissen haben soll - hat sie behauptet, aber ein ärztliches Attest gab es nie. War aber auch gar nicht so wichtig, da lt. hessischer Hundeverordnung bereits das anspringen als gefährlich angesehen wird!


    Bei uns war es so, dass wir eine Liste von zugelassenen Prüfern bekamen, von denen wir uns einen aussuchen durften - dort haben wir dann den Wesenstest abgelegt und bestanden - ALLERDINGS! wurde Aiko damals dennoch von der Gemeinde als "gefährlicher Hund" eingestuft, da (lt. deren Meinung), es sich nur um eine Momentaufnahme handelt und naja... ich denke sie wollten die höheren Steuern kassieren, aber nun denn... so musste Aiko alle 4 Jahre erneut den Wesenstest machen und so kann ich zumindest zu den Tests selbst ein bisschen was schreiben


    Bei uns war es so, dass beim ersten Wesenstest die Gemeinde auch darauf bestanden hat, dass man die Situation vor Ort nachstellt. Das hätte die damalige Prüferin ansich eigentlich gar nicht verlangt, mussten wir dann aber so noch mal machen. Daher ist es definitiv sinnvoll das ganze noch mal zu üben. Generell war der Wesenstest aber sonst relativ easy für uns: Der Hund wurde vor Ort kurz angeschaut um zu schauen ob er gesund ist und in einem gepflegten Zustand. Danach wurde ein Spaziergang mit dem Hund gemacht und kleinere Stresssituationen eingebaut (Jogger rempelt Hund an / Kindergeschrei etc) - dann wurde auch mal geschaut wie der Hund auf andere Artgenossen und generell Menschen reagiert. Aiko hatte zB ein Problem mit anderen Hunden, was aber vollkommen okay war, da er immer händelbar blieb und dies auch entsprechend den anderen Hunden gegenüber kommuniziert hat. Dann wurde er auch mal angeleint und mit einem Regenschirm konfrontiert (also vor ihm "ausgeschüttelt) oder kurz bedroht (Mensch ging drohend auf ihn zu) um zu schauen ob er da eher aggressiv ist oder zurück weicht.


    Diese teile waren eigentlich in allen folgenden Tests (2 weitere) ziemlich gleich und haben sich da nicht groß unterschieden. Den Prüfern kam es vor allem immer darauf an, dass selbst wenn der Hund mal etwas gestresst/aufgeregter war, ob er sich an uns orientiert oder direkt "nach vorne" geht.


    Mit dem Hund reden und Leckerchen geben war erlaubt - bei uns hieß es immer "Machen Sie alles so, wie Sie es sonst auch tun" - den Maulkorb musste Aiko un unserem Fall nicht tragen. Meistens dauerte es etwa 1-1,5 Stunden maximal, je nachdem was noch anfiel. Beim ersten Test musste ja zB auch der Mensch (und weitere Hundeführer) einen Sachkundenachweis ablegen, für den man auch noch etwas Zeit einberechnen muss.


    Wenn man durchfällt hat man meines Wissens nach noch mal die Möglichkeit den Test erneut abzulegen - allerdings weiß ich da leider nicht genau in welchem Zeitrahmen das erfolgen muss und vor allem nicht ob es auch Gründe gibt, die gegen einen zweiten Test sprechen (zB zu hohes Aggressionsverhalten oder sowas). Uns hatte die Gemeinde damals ziemlich Angst gemacht, dass der Hund dann direkt eingezogen werden würde, aber ich muss ehrlich sagen, dass diese Gemeinde damals generell einfach versucht hat uns das alles schwer zu machen und wahrscheinlich nur darauf gehofft hat, dass wir durchfallen.. ich weiß es nicht.


    Eine konkrete Frage noch an euch, da mir die auch sehr am Herzen liegt: wenn wir den Test bestehen, habe dann nur ich als Besitzer die Möglichkeit mit dem Hund "frei" rauszugehen, oder darf meine Familie (Mama/Papa/Freund) dann auch wieder mit ihr raus.


    Ich habe gelesen, dass jeder einen Test mit dem Hund absolvieren muss. Der 20/40er Sachkundenachweis liegt bei allen vor! :gott:

    Bei uns war es so, dass jeder der den Hund führen möchte einen extra Sachkundenachweis ablegen muss, der dann auch NUR für diesen einen speziellen, gefährlichen Hund zählt. Wenn jemand mit Aiko spazieren gegangen wäre, der diesen Test nicht abgelegt hatte, dann wurde uns mit hoher Geldstrafe bis Einzug des Hundes gedroht (falls bei so einer Aktion zB noch was passiert wäre)... das kann aber natürlich auch wieder von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.. wir kommen ja auch Hessen...


    Sooo - ich hoffe ich habe jetzt nicht zu viel wiederholt von den letzten Seiten und wenn du noch Fragen hast, dann schieß einfach los ^^

  • Mir fällt aber jetzt grad noch was ein, für alle, die Angst vor einem behördlich angeordnetem Wesenstest haben.


    Man könnte jederzeit einen freiwilligen Wesenstest mit seinem Hund machen. Dann kann man sich nämlich den Sachverständigen selbst aussuchen.


    Das haben viele in unserem Hundeverein damals gemacht als die Rasselisten rauskamen.

  • Wenn der Wesenstest erst angeordnet ist, ist es ja, wenn man nicht aussuchen darf, dafür zu spät.


    Listenhunde, die bei uns das Negativzeugnis brauchen, werden selbstverständlich einem selbstausgesuchten Sachverständigen vorgestellt.

  • Wenn der Wesenstest erst angeordnet ist, ist es ja, wenn man nicht aussuchen darf, dafür zu spät.

    Ja, logisch. Aber hier schreiben doch viele, deren Hunde noch nie aufgefallen sind und die offensichtlich Angst vor dem Wesenstest haben. Die meinte ich grade.
    Von Listenhunden war nicht die Rede.

  • Was nützt dir ein bestandener Wesenstest, wenn dein Hund dann doch jemanden "in gefährlicher Weise" anspringt, Du angezeigt wirst.


    Das OA kann jederzeit einen neuen Wesenstest verlangen, sogar anordnen, daß alle 2 Jahre einer abgelegt werden muß.

  • Was mich interessieren würde, wenn ein Wesenstest angeordnet wurde, aber nicht explizit ein Sachverständiger zu dem ich müßte, benannt wurde, kann ich doch frei wählen, oder?


    Voraussetzung natürlich er hat die Zulassung zur Region.

    Bei uns (NRW) ist es so, dass man mit "gefährlichen Hunden" (Amstaff, Staff, Pitbull, Bullterrier, deren Mixe) und Hunden, deren Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde (wie bei der TE scheinbar) der Verhaltenstest bei einem Sachverständigen des Veterinäramts ablegen MUSS. Nur mit Hunden "bestimmter Rassen" (Rottweiler, Bullmastiff, usw.) darf man auch von einem anderen zugelassenen Sachverständigen geprüft werden. Steht so meines Wissens nach auch im Gesetz.



    Edit:


    "(2) Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern sind gefährliche Hunde an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen. Dies gilt nicht innerhalb besonders ausgewiesener Hundeauslaufbereiche. Gefährlichen Hunden ist ein das Beißen verhindernder Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung anzulegen. Satz 3 gilt nicht für Hunde bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats.
    (3) Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3 erteilen, wenn die Halterin oder der Halter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Für die in § 11 Abs. 6 und § 2 Abs. 2 genannten Bereiche kann eine Befreiung von der Anleinpflicht nicht erteilt werden. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. § 4 Abs. 4, 5 und 6 gelten entsprechend."


    Vollzug des Tierschutzgesetztes zuständige Behörde heißt es offiziell.

  • Ich frage noch einmal, wahrscheinlich ist es vorhin untergegangen:


    weiß jemand, ob diese Automatik mit der Weiterleitung ans Ordnungsamt auch für Anzeigen wegen Beißereien zwischen Hunden gilt?

  • Ich frage noch einmal, wahrscheinlich ist es vorhin untergegangen:


    weiß jemand, ob diese Automatik mit der Weiterleitung ans Ordnungsamt auch für Anzeigen wegen Beißereien zwischen Hunden gilt?

    In Berlin schon. Das gilt auch bei Hetzen von Wild oder anderen Tieren. Wenn es zur Anzeige kommt, kann der Hund als "gefährlich" eingestuft werden und unterliegt allen Auflagen der Listenhunde.

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