Warum haben manche Hundebesitzer so viel Angst?
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und frage dann höflich. Was ist daran indiskret?
Stell dir vor, ich komme dir entgegen und rufe: Bist du ein Mann oder eine Frau? oder in Richtung deines Kindes: Ist das ein Junge oder ein Mädchen? - Ich weiß, .. Vergleiche .. bla - Aber ich hoffe, du verstehst mich. -
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Hi
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Stell dir vor, ich komme dir entgegen und rufe: Bist du ein Mann oder eine Frau? oder in Richtung deines Kindes: Ist das ein Junge oder ein Mädchen? - Ich weiß, .. Vergleiche .. bla - Aber ich hoffe, du verstehst mich.Schlechter Vergleich. Ich finde nicht, dass man Sonja mit nem Mann verwechseln kann. Wohl aber kann man bei meinen Hunde nicht von weitem sehen, welchem Geschlecht sie angehören.
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Hallo Alina!
Was soll das für ein Vergleich sein?! Wie alt bist du eigentlich?
Nöööööö, ich kann dich nicht verstehen. Vielleicht liegt es an der unterschiedlichen Kinderstube.
Echt lass`gut sein!
Schönen Tag noch
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Und auch mit schlecht sozialisierten Hundehaltern komm ich klar... bin halt tolerant.
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Und auch mit schlecht sozialisierten Hundehaltern komm ich klar... bin halt tolerant.
und davon gibts genug :wink:
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Aber tatsächlich darf jeder Hund nur ohne Leine laufen, wenn er abrufbar ist, sprich einen Hundeführerschein hat.
Wo hast du den Käse denn her? Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine Adresse hier in Berlin nennen könnte, wo ich mich hinwenden könnte, um diesen Hundeführerschein zu machen, um damit meinen Hund vom Leinenzwang befreien zu können.
Aus Erfahrung mit Hundeschulen weiß ich, dass es nicht zwangsläufig so ist, dass ein Hund, der schon etliche Prüfungen etc. hat, im Alltag abrufbar ist.
Um es nochmal deutlich zu sagen: Leinenzwang ist festgelegt worden für bestimmte Rassen und bestimmte Orte. Also, soviel ich weiß, in Hamburg in der gesamten Stadt, und in Berlin z.B. in geschützten Grünanlagen und in öffentlichen Verkehrsmitteln usw. Also Sokas überall, und alle anderen Rassen an diesen ausgeschriebenen Orten.Wobei ich nochmal betonen möchte, dass es meiner Meinung nach nichts bringt. Hundehalter mit gefährlichen Hunden halten sich oft eh nicht dran, Hunde die nicht gefährlich sind, werden durch den immerwährenden Zwang gefährlich, und große kräftige Hunde die gefährlich sind, werden an der Leine nicht ungefährlicher, weil die Besitzer sie nicht halten können.
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Ich möchte jetzt gerne noch mal zusammenfassen und wüsste gerne wo das Problem bei manchen liegt.
- Hundefreilaufgebiet alle Hunde sind abgeleint und können mit jedem Kontakt knüpfen
- Hund ist angeleint man macht seinen eigenen Hund auch an die Leine (oder lässt den Hund zuverlässig bei Fuß laufen) und lässt die Hunde Kontakt knüpfen oder geht sich aus dem Weg.
- Hund ist ohne Leine man lässt seinen Hund auch ohne Leine.
- Hund wird angeleint und es wird gebeten seinen Hund auch anzuleinen.
- Frage nach Geschlecht man beantwortet diese Frage.
Ist es so schwer sich bei diesen Dingen ein wenig entgegen zu kommen?
Wer einen Hund hat,der keine Kommunitkation zeigen kann,wenn er an der Leine ist,dann aktzeptiere ich das und gehe weiter.
Wer einen Hund hat ,der mit Rüde oder Hündin nicht zurecht kommt,dann aktzeptiere ich es das und gehe mit meinem Rüden oder meiner Hündin weiter.
Wer seinen Hund gerne ohne Leine laufen lässt und er verträglich genug ist,dieses auch auf meinen Hund zutrifft,dann lässt man die Hunde zusammen.
Wer seinen Hund mit dem anderen nur an der Leine schnüffeln lassen will,dann leine ich meinen Hund auch an und wenn sie sich verstehen,kann man die Hunde immer noch ableinen.
usw...
Aber ich finde es einfach verantwortungslos,egoistisch und rücksichtslos sich über die Bedürfnisse anderer hinwegzusetzen und seinen unangeleinten Hund hinzulassen,wo man Lust zu hat.
Niemand von uns weiß bei einem fremden Hund,warum dieser an der Leine ist.Aber der Besitzer weiß es und hat auch entsprechend seine Gründe.
Ebenso die Frage nach Rüde oder Hündin finde ich vollkommen legitim.ICH kenne doch die Quote unserer Hundebegegnungen.Zum Beispiel bei 90% Rüde - Rüde hat es nicht geklappt.Also gehe ich dem eher aus dem Weg oder bin vorsichtiger bei der Begegnung.Warum?Weil ich vielleicht schon einige schlechte Erfahrungen gemacht habe und ich meinem Hund eine weitere ersparen möchte.
Oder ich habe eine läufige Hündin (wohlmöglich in den Stehtagen) und habe demnach kein Interesse daran dass der Rüde gleich auf meiner Hündin hängt.WARUM ein Hund an der Leine ist,ist nicht immer nur die Angst der Besitzer!Es könnte an so vielen Dingen liegen
- frische Operationswunde
- Unverträglichkeit
- Gesetzeslage
- Läufigkeit
- Training
- ...Jedoch sollte man nicht einfach das Handeln dieses Halters in Frage stellen,ins Lächerliche ziehen und alle über einen Kamm scheren,sondern aktzeptieren.
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§ 3 Gefahrenabwehrverordnung VG Saarburg
Umgang mit Hunden
(1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
(2) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen. Ferner ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
(3) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
§ 6 Zuwiderhandlungen
(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 POG handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint,
2. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern.
3. entgegen § 3 Abs. 2 Hunde ohne geeigneten Führer auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen ausführt oder sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt,
4. entgegen § 3 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hunden nicht dafür sorgt, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt,
(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Für die Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren findet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.05.1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.War jetzt sehr rechtstechnisch, aber wenn das schon bei uns Landeiern so streng gehandhabt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass in Großstädten keine Leinenpflicht besteht! Solange sich ein Hund abrufbar im Einwirkungsbereich findet, gibts ja überhaupt keine Probleme. Ganz im Gegenteil:-).
Kann aber aus eigener Erfahrung nur raten, auch mal einen Blick in den Versicherungsschein zu werfen. Grundsätzlich kommen die nur für Schäden auf, wenn der Hund an der Leine war. -
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Aber ich finde es einfach verantwortungslos,egoistisch und rücksichtslos sich über die Bedürfnisse anderer hinwegzusetzen und seinen unangeleinten Hund hinzulassen,wo man Lust zu hat.
Da kann ich doch gleich mal ein Geschichte von heute zum besten geben.
Wir haben heute auf eine Wiese mit angrenzten Wald - Fühersuche (Hundeführer nicht das einer auf falsche Gedanken kommt) geübt / gemacht / getan wie auch immer. So standen dann 8 Hunde mit Anhang auf der Wiese und der Trainer erklärte noch einmal wie alles von statten gehen soll und an welche Regeln sich gehalten wird.
So in 100m Entfernung tauchten dann Nordic Walker mit ihrem Schäferhund auf - die Herrschaften machten nicht einmal den Versuch ihren Hund zu rufen, und ggf. anzuleinen. Einfach in Seelenruhe weiter gelaufen und sich gar nicht an der Gruppe gestört - soviel dann zu gegenseitiger Rücksichtnahme.
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@ milolein
In meinem Versicherungsschein steht aber etwas anderes. Bei mir würde auch ein Schaden bezahlt, wenn mein Hund unangeleint vor ein Auto rennen würde, nur als Beispiel.
Da ich viel in ganz Deutschland unterwegs bin, habe ich mir ein kleines Heftchen angefertigt, dort sind alle gültigen Hundeverordnungen drin, damit ich mich in den meisten Bundesländern zurecht finde. Wenn ein Rudel freilaufender Hunde auf mich zugerannt kommt, soll ich dann mit dem Heftchen wedeln oder mal eben vorlesen?
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