Beiträge von milolein

    @ murmelof
    Er bekam eine Mitschuld weil er sich rechtlich vollkommen korrekt verhalten hat. Sorry, aber mein Rechtsgefühl (und das ist sehr geschult)schlägt hier Alarm.


    Wollte mit meinen Beiträgen auch nur mal auf eine eventuelles Nachspiel von Raufereien hinweisen. Besser ist natürlich es kommt erst gar nicht dazu und unsere Hunde haben Freude an gemeinsamen Spaziergängen.

    @ Evemary_Pablo
    Wenn jeder sich an die jeweilig gültige VO hält, kannst du dein Heftchen ruhig im Auto lassen! Dann wäre die ganze Diskussion ohne hin unnötig. Wenn ein Rudel Hunde auf dich und deinen Hund los stürmt wird es dir wenig helfen (hat ja auch niemand behauptet). Aber wenn dein Hund an der Leine war bist du wenigstens versicherungstechnisch und rechtlich auf der sicheren Seite!

    § 3 Gefahrenabwehrverordnung VG Saarburg
    Umgang mit Hunden
    (1) Auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen dürfen Hunde nur angeleint geführt werden. Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Blindenhunde sind ausgenommen, sofern sie als solche besonders gekennzeichnet sind.
    (2) Auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen ist es verboten, Hunde ohne geeigneten Führer auszuführen. Ferner ist es verboten, Hunde auf Kinderspielplätzen mitzunehmen oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden zu lassen.
    (3) Halter und Führer von Hunden müssen dafür sorgen, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zur Beseitigung eingetretener Verunreinigungen sind Halter und Führer nebeneinander in gleicher Weise unverzüglich verpflichtet.
    § 6 Zuwiderhandlungen
    (3) Ordnungswidrig im Sinne des § 48 POG handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 einen Hund auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslage nicht anleint,
    2. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2 einen Hund außerhalb bebauter Ortslagen nicht sofort und ohne Aufforderung anleint, wenn sich andere Personen nähern.
    3. entgegen § 3 Abs. 2 Hunde ohne geeigneten Führer auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen ausführt oder sie auf Kinderspielplätze mitnimmt oder in Brunnen, Weihern oder Wasserbecken baden lässt,
    4. entgegen § 3 Abs. 3 als Halter oder Führer von Hunden nicht dafür sorgt, dass diese öffentliche Anlagen und Gehflächen öffentlicher Straßen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen bzw. eingetretene Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt,
    (4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Für die Festsetzung der Geldbuße und das Verfahren findet das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) vom 24.05.1968 in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 in seiner jeweils gültigen Fassung Anwendung.


    War jetzt sehr rechtstechnisch, aber wenn das schon bei uns Landeiern so streng gehandhabt wird, kann ich mir nicht vorstellen, dass in Großstädten keine Leinenpflicht besteht! Solange sich ein Hund abrufbar im Einwirkungsbereich findet, gibts ja überhaupt keine Probleme. Ganz im Gegenteil:-).
    Kann aber aus eigener Erfahrung nur raten, auch mal einen Blick in den Versicherungsschein zu werfen. Grundsätzlich kommen die nur für Schäden auf, wenn der Hund an der Leine war.

    Die Pflichten für Hundehalter sind in den jeweiligen Gefahrenabwehrverordnungen der Gemeinden geregelt. Und die meisten haben eine Leinenpflicht für ALLE Hunde (es sein, denn wie bereits oben erwähnt sie parieren auf Rückruf)! Schau mal in den Verordnungen deiner Gemeinde nach. Ich bin sicher bei euch ist es genauso!!! Nur den wenigstens ist dies bekannt!!!

    Ich denke es geht hier nicht nur um die Sorge des eigenen Hundes, sondern um die Sorge um das Allgemeinwohl. Der Gesetzgeber hat Hundehaltern eine Leinenpflicht auferlegt, solange der Hund nicht auf Rückruf parriert. Und das nicht ohne Grund! Erinnert euch nur, an das 3. jährige Kind das auf einem Spielplatz in Hamburg, durch Bissverletzungen lebensgefährlich von einem Hund verletzt wurde. Die Angst mancher Spaziergänger ob mit oder ohne Hund ist also durchaus begründet. Es gibt nun mal Regeln in einer Solidargemeinschaft an die muss man sich halten.
    Rennt dein Hund (ohne Leine) auf meinen Hund (an der Leine) zu. Es kommt zu einer Beisserei, dann sieht es für den HH ohne Leine, egal wer die Rauferei angezettelt hat zivilrechtlich schlecht aus. Also wer seinen Hund nicht abrufen kann und ihn dennoch frei laufen lässt, sollte ein dickes Sparbuch haben. Ein solcher Zivilprozesses kostet schnell 2.000 €!

    Hay,
    anleinen und ausweichen ist die gleiche Schutzreaktion wie im Straßenverkehr. Lieber einmal mehr geguckt und für andere mitgedacht, als einen Schaden zu riskieren. Mein kleiner Hund mag einfach nur sehr wenige große Hunde. Sobald ein unliebsamer Artgenosse zu nah kommt, fängt er an zu knurren und ehe man sich versieht beißt er dem anderen in Nase. Kann das jemand wollen??? Klar arbeite ich an seinem Fehlverhalten, aber Spazierengehen muss sein und da können einem andere Hundehalter das Leben echt zur Hölle machen! Nach dem was ich da schon erlebt habe finde ich die Einstellung: "alle hunde haben sich lieb - Leine...was ist das???" echt scheiße!
    Die Gefahrenabwehrverordnung ist in vielen Gemeinden gleich! Der Hundhalter hat die Pflicht Hunde auf öffentlichen Straßen, Wegen oder öffentlichen Anlagen ANZULEINEN. Außerhalb der Ortslage sind Hunde ebenfalls unverzüglich und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Hiernach müssen sich unangeleinte Hunde im Außenbereich ständig im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinden und sichergestellt sein, dass der Hund auf Rückruf pariert.
    Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
    Aber was nutzt das den Besitzer mit den kleineren Hunden, wenn der Schatz erst einmal schwer verletzt wurde oder sogar totgeschüttelt wurde? Deshalb beim Spazieren gehen wie auch im Straßenverkehr Verstand einschalten!
    Gute Nacht:-)
    Anja und Fusshupe Milo