Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VIII

  • Ich bin mir gar nicht sicher, wie das mit solchen Flächen ist.
    Generell darfst du zum Beispiel das Betreten von Wiesen oder Weiheranlagen nicht verbieten.
    Du darfst die auch nicht einzäunen oder so.
    Selbst als Eigentümer.

    Frag doch vielleicht mal bei der Gemeinde nach.
    Die Leute vom Bauamt z.B. könnten das wissen.

  • Generell darfst du zum Beispiel das Betreten von Wiesen oder Weiheranlagen nicht verbieten.

    Aber hier gehts ja wahrscheinlich eher darum, dass die Hunde dort ohne Leine und ohne Mensch drauf rumlaufen, also eher um die typische Fehde zwischen "potentiell wildernden" Hunden und Jägern, oder? Ich kenne mich da aber auch gar nicht aus rechtlich.

  • Blöde Frage:

    Kann einem der Jagspächter verbieten, dass der Hund übers Feld läuft, obwohl der Bauer dies gestattet?

    Zum Hintergrund:

    Einer unserer Jagdpächter ist der Meinung, Hunde haben nix auf dem Feld verloren. Im Prinzip richtig so, wenn da was gepflanzt ist. Nun kenne ich einige Bauern bei uns, die ausdrücklich gesagt haben, dass die Hunde da ruhig bis zum Frühjahr rauf können (mit Ausnahme von zwei Feldern, wo auch im Herbst/Winter was wächst).
    Nun wurden zwei andere Hundehalter aus dem Dorf vor kurzem angesprochen, dass die Hunde nichts auf dem Feld zu suchen haben, woraufhin diese natürlich sagten, dass der Eigentümer des Feldes dies gestattet hat, und sie somit kein Problem darin sehen. Nun meinte der Jagtpächter, dass dieses Feld zu seinem Jagdgebiet gehört, und der Bauer habe ihn vorher um Erlaubnis zu fragen. Ist das wirklich so? Muss der Eigentümer des Feldes, den Jagdpächter um Genehmigung fragen, wenn er anderen gestattet über sein Feld zu gehen?

    :ka:
    Wir haben selber Ackerland und noch nie etwas davon gehört, dass der zuständige Jagdpächter darüber entscheiden darf, wer unsere Flächen betritt und wer nicht.
    Mag sein, dass dies bei Stücken die für extra für das Wild angebaut wurden so ist. Mein Mann hat mal eine Zeit lang vielerlei solch kleiner Äcker für einen Jäger eingesät.
    Aber auf unserem privaten Ackerland und auch auf dem Pachtland entscheiden bislang wir selbst wer es betreten darf und wer nicht.
    Und bei Hunden ist es uns sowieso egal, es sei denn die Zuckerrüben sind gerade frisch gesät.

  • Aber hier gehts ja wahrscheinlich eher darum, dass die Hunde dort ohne Leine und ohne Mensch drauf rumlaufen, also eher um die typische Fehde zwischen "potentiell wildernden" Hunden und Jägern, oder? Ich kenne mich da aber auch gar nicht aus rechtlich.

    Hab ich hier jetzt nicht so wirklich rausgelesen:

    Blöde Frage:

    Kann einem der Jagspächter verbieten, dass der Hund übers Feld läuft, obwohl der Bauer dies gestattet?

    Zum Hintergrund:

    Einer unserer Jagdpächter ist der Meinung, Hunde haben nix auf dem Feld verloren. Im Prinzip richtig so, wenn da was gepflanzt ist. Nun kenne ich einige Bauern bei uns, die ausdrücklich gesagt haben, dass die Hunde da ruhig bis zum Frühjahr rauf können (mit Ausnahme von zwei Feldern, wo auch im Herbst/Winter was wächst).
    Nun wurden zwei andere Hundehalter aus dem Dorf vor kurzem angesprochen, dass die Hunde nichts auf dem Feld zu suchen haben, woraufhin diese natürlich sagten, dass der Eigentümer des Feldes dies gestattet hat, und sie somit kein Problem darin sehen. Nun meinte der Jagtpächter, dass dieses Feld zu seinem Jagdgebiet gehört, und der Bauer habe ihn vorher um Erlaubnis zu fragen. Ist das wirklich so? Muss der Eigentümer des Feldes, den Jagdpächter um Genehmigung fragen, wenn er anderen gestattet über sein Feld zu gehen?

    Würde halt gerne wissen, wie das rechtlich ist, sollte er mich mal ansprechen.

  • Also in Bayern gilt das hier nach BayNatSChG:
    Art. 30 (1) Landwirtschaftlich genutzte Flächen (einschließlich Sonderkulturen) und gärtnerisch genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses.

    D.h. wenn die Felder nicht bestellt sind, dürfte man sie betreten.

    Ausnahmen gibt es natürlich auch:

    Art. 33 Zulässigkeit von Sperren

    Spoiler anzeigen


    Grundeigentümer oder sonstige Berechtigte dürfen der Allgemeinheit das Betreten von Grundstücken in der freien Natur durch Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 nur unter folgenden Voraussetzungen verwehren:
    1.Sperren können errichtet werden, wenn andernfalls die zulässige Nutzung des Grundstücks nicht unerheblich behindert oder eingeschränkt würde. Das gilt insbesondere, wenn die Beschädigung von Forstkulturen, Sonderkulturen oder sonstigen Nutzpflanzen zu erwarten ist, oder wenn das Grundstück regelmäßig von einer Vielzahl von Personen betreten und dadurch in seinem Ertrag erheblich gemindert oder in unzumutbarer Weise beschädigt oder verunreinigt wird.
    2.Bei Wohngrundstücken ist eine Beschränkung nur für den Wohnbereich zulässig, der sich nach den berechtigten Wohnbedürfnissen und nach den örtlichen Gegebenheiten bestimmt.
    3.Flächen können aus Gründen des Naturschutzes, zur Durchführung von landschaftspflegerischen Vorhaben oder forstwirtschaftlichen Maßnahmen, von Jagden, ferner zur Vorbereitung und Durchführung sportlicher Wettkämpfe in der freien Natur sowie aus anderen zwingenden Gründen des Gemeinwohls kurzzeitig gesperrt werden.

    Diese müssen jedoch mit Schildern oder einer Absperrung/Einzäunung eindeutig erkennbar sein.

  • Aber auf unserem privaten Ackerland und auch auf dem Pachtland entscheiden bislang wir selbst wer es betreten darf und wer nicht.

    Ich glaube nicht, dass es ganz so einfach ist.
    Bei uns gibt's zwei Leute, die Weiheranlagen und ein Problem damit haben, wenn andere diese betreten. Die dürfen ihre Grundstücke jedoch nicht einzäunen und müssen "Besucher" hinnehmen.
    Gleiches bei dem Wiesengrundstück meiner Eltern.

    Inwieweit das bei einem Acker, auf dem Feldfrüchte angebaut werden, anders ist, weiß ich nicht.

    Edit.; @Xsara hat's wunderbar erklärt.

  • Ich glaube nicht, dass es ganz so einfach ist.Bei uns gibt's zwei Leute, die Weiheranlagen und ein Problem damit haben, wenn andere diese betreten. Die dürfen ihre Grundstücke jedoch nicht einzäunen und müssen "Besucher" hinnehmen.
    Gleiches bei dem Wiesengrundstück meiner Eltern.

    Inwieweit das bei einem Acker, auf dem Feldfrüchte angebaut werden, anders ist, weiß ich nicht.

    Edit.; @Xsara hat's wunderbar erklärt.

    Ich wollte damit sagen, dass unseres Wissens wir als Eigentümer entscheiden wer das Land betritt und nicht wir erst den Jagdpächter fragen müssen. Wir haben aber nur Ackerland, kein Wald oder Weiher.

    Ich kenne die rechtliche Seite nicht, da müßte man sich belesen.
    Fakt ist ja sowieso, dass wir quasi gar nicht mitbekommen, wer denn wann über unser Feld geht. Es sei denn, wir sind dann zufällig auch dort.

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