Impfung zu spät für Kroatien

  • 2603433-palde-20121001.pdf Wiederholungsimpfung 2-3 Jahre nach der Impfung. Doof dass dein TA nur 2 Jahre eingetragen hat aber das sollte er eigentlich ohne Probleme ändern können. Ist ja sein verschulden

  • Ich würde den TA fragen, ob die damalige Impfung wirklich nur 2 Jahre gültig war.
    Wenn ja, muss das PU leider tatsächlich zu Hause bleiben. :(
    Ausser du machst Lotto. Denn geimpft ist er ja.
    Ich hab keine Ahnung wie das bei der Wiedereinreise aus Kroatien ist. Hat man für Kroatien spez. Bestimmungen für die Wiedereinreise nach DE?

  • @Lockenwolf


    Virbagen Canis LT war der vorherige Wirkstoff (und die vorherigen auch).


    Ich hab hier mal was unter Packungsbeilage gefunden:


    2603433-palde-20121001.pdf


    Virbagen canis lt



    Da steht halt echt mal 2 Jahre, mal 2-3 Jahre........... wie auch bei der Liste vom PE-Institut. Zum Verrücktwerden.



    Plausch mit dem TA war schon - Antwort: NÖ!



    Wir schauen aber wegen dem Impfstoff heut abend nochmal beim TA.

  • Die 2-3 Jahre kommen da leider zustande weil der Hersteller das sehr schwammig definiert hat.
    "Nach Grundimmunisierung und Boosterimpfung liegen Belastungsinfektionsstudien über 2 Jahren vor. Serologische Daten über einen Zeitraum von 3 Jahren lassen einen schützenden Antikörpertiter erwarten."
    Kurzum wenn dein TA nun die Impfung 2014 auf 3-jährig korrigiert, darf dein Hund mit nach HR (da ja die Nachimpfung innerhalb des Zeitrahmens erfolgt). So wie es derzeit ist, gibt es keine Chance das der Hund mit nach HR kann, ohne eben die Gefahr einzugehen, dass es zu Problemen aufgrund der nicht gültigen Tollwutimpfung kommt.

  • Was ist das für ein blöder Tierarzt? Der hat doch schon die neue Impfe rein gedrückt und das Geld kassiert, warum kann er das denn nicht nachtragen?

  • Hmm, das ist wirklich blöd. Früher hatte der Virbacgen Impstoff ne 3-jährige Gültigkeit, welche aber wieder auf 2 Jahre runtergesetzt wurde.
    Jedoch gibts im EU-Pass einen Teil wo offizielle Tollwuttiteruntersuchungen aufgeführt sind. Frag einmal beim auswärtigen Amt nach, ob das so ausreichend würde. (wenn der Titer ausreichend ist)


    Das der TA nicht nach datiert kann ich voll und ganz verstehen.

  • Der TA hätte der Virbagen lt. dem damalig gültigen BPZ für 3 Jahre eintragen können. Dementsprechend könnte er auch das Gültigkeitsdatum auf 3 Jahre abändern.


    Wenn er dazu nicht bereit ist, hast du keinerlei Handhabe.


    Übrigends, die 21 Tage sind nicht EU Recht sondern DE auslegung. Dort ist die Sprache von 3 Monaten, das sind nun mal mehr als 3 Wochen= 21Tage.


    M.W. erkennt kein Land eine ausreichende Titermessung als Impfersatz an. Wenn Titer gefordert werden, dann immer in Kombi mit einer gültigen Impfung.


    Ich würde mit dem 2010er BPZ nochmal zum TA gehen, Ihm anhand des BPZ beweisen das auch in 2011 eine 3 Jahres Impfung möglich gewesen wäre, sollte er dann trotzdem eine nachträgliche Verlängerung ablehnen würde ich über einen TA Wechsel nachdenken.

  • Nur mal als Einwurf am Rande- wie kommt die Praxis auf 15 Tage?
    Lt. EU waren das schon immer mindestens 21 Tage.
    Da lag ganz klar schon mal ein Fehler beim TA vor...

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