Man darf den Einbrecher/ unerlaubten Besucher festsetzten bis die Polizei kommt. Also man darf in einsperren, festhalten, fesseln ( nur so viel wie nötig) usw.
Das darf man auch außerhalb des Grundstückes. Wenn man zum Beispiel eine Straftat beobachtet/verhindern möchte, darf man die Person einsperren, festhalten, fesseln ( nur so viel wie nötig) usw. bis die Polizei kommt.
Ich dachte immer, das man das nicht darf und es Freiheitsberaubung wäre