Nein es geht nicht um Schuld.
Es geht um Haftung.
Und das ist ein riesen Unterschied, habe ich aber in dem Rest von dem Zitat auch beschrieben.
Erstens geht es ( wie von InaDobiFan geschrieben und auch schon von anderen vorher) nicht um Schuld sondern um Haftung und zweitens schreibst Du @Efaun ja eigentlich das gleiche.
Natürlich kann ein Richter oder wer immer das dann schlußendlich bewerten soll,entscheiden wie weit der Geschädigte den Vorfall selbst verschuldet hat (DA geht es dann um Schuldhaftes Verhalten!), aber der bekommt in aller Regel höchstens eine TEILschuld, da die Gefährdungshaftung für den Hundehalter immer noch präsent ist.
Sprich: Der HH muß IMMER haften, nur kann ihm ein Teil der Haftung erlassen werden, wenn der andere sich dusselig verhalten hat.