Vollzeit Arbeit und Hund - Laber Thread

  • datKleene ist eine solche Ungleichbehandlung in Deutschland rechtens? Immerhin ist HO ja zum Arbeiten da und nicht für Kinderbetreuung.

    So lange du das nicht schriftlich bekommst, kannst du leider wenig machen.

    Was schriftlich bekommst? Eine Begründung der Ablehnung?

  • Ihr müsst die Begrifflichkeiten auseinanderhalten…..bei uns in der Behörde ist Telearbeit und mobiles arbeiten möglich. Telearbeit gab es schon vor Corona. Da nehmen die Kollegen den Mini-PC von der Arbeit mit nach Hause. Das muss beantragt werden und ist bei uns nur möglich, wegen Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige und Erhalt der Arbeitskraft älterer Arbeitnehmer. Da prüft unser IT-Service vorher auch die Räumlichkeiten….abschließbares Büro etc. Beim mobilen arbeiten, und das ist das, was wir im Moment hauptsächlich machen machen, wähle ich mich mit dem eigenen PC/Laptop ein, und generiere eine Arbeits-PC-Oberfläche. Das hat mein Arbeitgeber uns allen gewährt, aber es durften auch nur x% am Tag. Also musste man sich im Team absprechen und der Arbeitgeber hat das bis zum 30.06. befristet. Diese Befristung betrifft nicht die, die Telearbeit machen. Nächste Woche wird dann eine Verlängerung geprüft. Mobiles arbeiten, muss der AG aber nicht für alle genehmigen, anders als bei der Telearbeit, wenn ich nachweislich, zu den entsprechenden Gruppen gehöre

  • So lange du das nicht schriftlich bekommst, kannst du leider wenig machen.

    Was schriftlich bekommst? Eine Begründung der Ablehnung?

    Ja genau. Du darfst die AN nicht ungleich behandeln. Um dagegen vorzugehen, musst du aber nachweisen, dass es einen Ungleichbehandlung ist. Bei uns durften vor Corona manchen Abteilungen kein Home Office, weil der Chef das nicht will. Wird mündlich auch so kommuniziert "bei mir gibts sowas nicht". Offizielle Begründung: Betriebsabläufe. Da hast du als AN kaum eine Chance, dich zu wehren. Abgesehen davon, dass nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung der Job weg ist.

  • ja vors Gericht ziehen würde ich da wohl nicht aber einen Betriebsrat einschalten(wenn es den gibt).

    Wenn der Kollege in der selben Abteilung arbeitet (und das selbe tut im Grundsatz) würde ich nun wirklich nicht einsehen, wieso er ja und ich nicht.


    Ich bin da ehrlich gesagt dann gegenüber meinen Chef sehr schnell sehr deutlich.

  • Ihr müsst die Begrifflichkeiten auseinanderhalten…..bei uns in der Behörde ist Telearbeit und mobiles arbeiten möglich. Telearbeit gab es schon vor Corona. Da nehmen die Kollegen den Mini-PC von der Arbeit mit nach Hause. Das muss beantragt werden und ist bei uns nur möglich, wegen Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige und Erhalt der Arbeitskraft älterer Arbeitnehmer. Da prüft unser IT-Service vorher auch die Räumlichkeiten….abschließbares Büro etc. Beim mobilen arbeiten, und das ist das, was wir im Moment hauptsächlich machen machen, wähle ich mich mit dem eigenen PC/Laptop ein, und generiere eine Arbeits-PC-Oberfläche. Das hat mein Arbeitgeber uns allen gewährt, aber es durften auch nur x% am Tag. Also musste man sich im Team absprechen und der Arbeitgeber hat das bis zum 30.06. befristet. Diese Befristung betrifft nicht die, die Telearbeit machen. Nächste Woche wird dann eine Verlängerung geprüft. Mobiles arbeiten, muss der AG aber nicht für alle genehmigen, anders als bei der Telearbeit, wenn ich nachweislich, zu den entsprechenden Gruppen gehöre

    Bei uns gibt es diese Unterscheidung nicht.

    Wir dürfen gar nicht über den privaten PC arbeiten.

    :ka:

    Ist das so in D geregelt? (Kenn ich auch so von meinen deutschen Freunden nicht)

  • Ihr müsst die Begrifflichkeiten auseinanderhalten…..bei uns in der Behörde ist Telearbeit und mobiles arbeiten möglich. Telearbeit gab es schon vor Corona. Da nehmen die Kollegen den Mini-PC von der Arbeit mit nach Hause. Das muss beantragt werden und ist bei uns nur möglich, wegen Kinderbetreuung, zu pflegende Angehörige und Erhalt der Arbeitskraft älterer Arbeitnehmer. Da prüft unser IT-Service vorher auch die Räumlichkeiten….abschließbares Büro etc. Beim mobilen arbeiten, und das ist das, was wir im Moment hauptsächlich machen machen, wähle ich mich mit dem eigenen PC/Laptop ein, und generiere eine Arbeits-PC-Oberfläche. Das hat mein Arbeitgeber uns allen gewährt, aber es durften auch nur x% am Tag. Also musste man sich im Team absprechen und der Arbeitgeber hat das bis zum 30.06. befristet. Diese Befristung betrifft nicht die, die Telearbeit machen. Nächste Woche wird dann eine Verlängerung geprüft. Mobiles arbeiten, muss der AG aber nicht für alle genehmigen, anders als bei der Telearbeit, wenn ich nachweislich, zu den entsprechenden Gruppen gehöre

    Bei uns gibt es diese Unterscheidung nicht.

    Wir dürfen gar nicht über den privaten PC arbeiten.

    :ka:

    Ist das so in D geregelt? (Kenn ich auch so von meinen deutschen Freunden nicht)

    In unserer Behörde ist es so……dieses mobile Arbeiten wurde im Grunde erst mit Corona allen zugänglich gemacht und Telearbeit muss beantragt werden und geht auch durch den Betriebsrat

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