Leblos-Zuckermangel-Durchfall-Was darf Merlin essen?
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Also, nachdem ich mich jetzt mal durch alle postings (nicht nur diesen thread) von Annalein gelesen habe, bin ich eigentlich ein bißchen entsetzt. Der kleine Kerl muss total ko sein. Im neuen Zuhause gleich die Menge an Unruhe und Aktivitäten und das ohne vernünfiges Futter (nur Katzenfutter). Durchfall und ohnmachtsartige Schlafattacken würden mich genausowenig wundern wie die Unterzuckerung und das Zittern als Folge.
Die verdrehte Schlafthaltung ist ziemlich normal und kleine Hunde schlafen auch sehr tief. Kennt man doch, Welpen fallen mitten im Spiel um und schnarchen, ohne krank zu sein. Und sollte der Welpe wirklich krank sein, braucht er sowieso Ruhe.
Annalein, ich denke du bist total überfordert mit der Aufzucht dieses kleinen Hundes.LG
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Hi
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hallo bienemaja,
ja, da hast du leider recht.
hilft hier leider aber nicht weiter - der hund ist da und krank. und wer möchte gerne seinen hund "umtauschen" wie eine defekte handtasche? was mir jetzt ein bißl kummer macht, ist, dass anna alleine mit dem welpen ist. wussten die eltern denn nix vorm urlaubsantritt von der "krankheit" des hundes? falls ja: da hätten sie der anna jemanden "an die hand" geben sollen. och mensch, sie tut mir aus tiefstem herzen leid...Anna: du bist doch 17. haste denn keine freunde mit führerschein und auto zur hand?? ist ein vorschlag, vielleicht hilft er dir? ich wünsche es dir so.
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Zitat
Alles Gute für den kleinen Wuff!!!
taraska: Züchter tauschen Hunde um???? :grosseaugen:
Kurz und Knapp: Neues Kaufrecht! Es gelten unter gewissen Voraussetzungen UMTAUSCH - WANDLUNG - MINDERUNG!
Wann kann/ muss eine Ware umgetauscht werden?
Grundsätzlich kein generelles Umtauschrecht
Der Kunde hat grundsätzlich kein Recht, von einem geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, sich also einseitig davon zu lösen. Ein allgemeines Umtauschrecht aus Gründen, die allein beim Kunden liegen, gibt es nicht. Etwas anderes gilt, wenn die Ware einen Fehler oder Mangel aufweist. Ein Umtauschrecht wegen Nichtgefallens ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und somit nur dann gegeben, wenn eine entsprechende Vereinbarung (auch mündlich) getroffen wurde.
Nur ausnahmsweise räumt das Gesetz dem Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Dies ist bei Haustür-, Fernabsatz- und Verbraucherkreditgeschäften der Fall, da hier der Kunde vor Überrumpelung und vor übereilten Schuldverpflichtungen geschützt werden soll. Im Normalfall ist ein geschlossener Vertrag gültig und bindend.Was ist zu tun bei fehlerhaften Waren?
Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware übergeben. Tut er dies nicht, so hat er nicht ordnungsgemäß geleistet und dem Kunden stehen deshalb verschiedene Ansprüche (Mängelansprüche) gegen ihn zu.
Ein Mangel der Kaufsache liegt vor, wenn ihr tatsächlicher Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe von der Beschaffenheit abweicht, die Verkäufer und Käufer bei Abschluss des Kaufvertrages vereinbart haben. Wurde keine Vereinbarung getroffen, so muss die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendungsart geeignet sein bzw. die für eine entsprechende Sache übliche Beschaffenheit aufweisen. Als vereinbart gelten regelmäßig auch alle Eigenschaften der Sache, die sich aus Werbeaussagen oder Produktbeschreibungen ergeben.
Ein Mangel liegt auch vor, wenn eine andere als die Kaufsache geliefert wurde, bei Zuweniglieferung und bei fehlerhafter Aufbauanleitung.
Dass Werbeversprechungen oder Verpackungsaussagen (u. a. Montageanleitungen) meist vom Hersteller und nicht vom Verkäufer getroffen werden, ist für den Anspruch des Käufers gegenüber dem Verkäufer irrelevant. Auf Grund der Tatsache, dass auch der Verkäufer von der Werbung des Herstellers profitiert, muss er sich die Werbeaussagen gegenüber dem Kunden zurechnen lassen. Er kann den Mangel an der Kaufsache nichts desto trotz selbst gegenüber dem Hersteller geltend machen.Mehr dazu: http://www.saarland.ihk.de/ihk/fairplay/merkblaetter/r3.pdf
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Ein Tag später!
Wie geht's dem Kleinen? -
fragile: Ja, ich habe das schon manchmal von Leuten gehört. Ich nehme an, es handelt sich dabei um nicht ganz so seriöse Züchter, ab so kommt mir dieser Yorki-Züchter auch nicht unbedingt vor....
Da wird dann gesagt, wenn der krank ist bringen sie ihn halt wieder, ich geb ihnen einen anderen.
1. muß der Züchter dann kein Geld wieder rausrücken und
2. sind die meisten Leute verständlicherweise entsetzt von dem Gedanken, den süßen kleine Hund wieder abzugeben.
Und damit endet dann die Sache meistens...
Das gilt sicher nicht für alle Züchter, es soll sich hier also bitte niemand angegriffen fühlen, der Hundezucht aus Tierliebe und mit viel Gewissen betreibt.
Aber grade für die "Vertreiber" der Moderassen ist der Hund eben ein Geschäftsobjekt. Und da wird dann für "fehlerhafte" Ware eben Ersatz angeboten. -
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Hallo Annalein,
auch meine Frage ....wie geht es Merlin und was hast Du bisher erreicht?
Wäre schön wenn Du mal berichtst sobald Du online bist.
Grüsse
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taraska: Das ist ja superfies!!!
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Was hat der Kleine denn nun?Wie gehts ihm ?
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Hallo Annalein,
ich glaube hier warten einige Leute und auch ich auf ein wenn auch nur kurzes Input von Dir und möchten gerne wissen wie es Merlin geht und auch wie es Dir geht und ob ihr schon weitergekommen seid ?!?!
Wäre echt schön kurz was von Dir zu hören
LG
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