Hilfe! meiner Hündin ist vom Vetrinäramt die Leinenbefreiung aberkannt worden wg Mobbing...

  • Aber doch wohl nur, wenn Aussicht auf Erfolg besteht und den sehe ich hier nicht.


    Er kümmert sich auch um aussichtslose Fälle und hatte da schon echt erfolg. Er ist in der Listenhundszene genau dafür sehr bekannt.

    Aber ich gebe euch recht, der Fall (wenn er denn wahr ist) ist echt extrem schwierig. Der Hund gehört meiner Meinung nach wo anders hin...

  • Als ich diesen Text gelesen habe, konnte ich es fast nicht glauben.
    Du weißt, daß diene Hündin schon seit etlicher Zeit aggressiv gegenüber Artgenossinnen ist und nun, da es zum Eklat gekommen ist, beschwerst du dich darüber, daß dein Hund Auflagen bekommen hat?

    Sei froh, daß du nicht an mich geraten bist. Deine Hündin gehört nicht nur an die Leine, sondern sie müßte auch einen Maulkorb tragen!
    Hier fehlt mir sämtliches Verständnis für dich und deinen Hund.

  • Es haben Dir ja schon viele geschrieben, ich beschränke mich deshalb auf die Unverträglichkeit mit Hündinnen und Kastraten: ich hatte selbst viele Jahre eine große Herdenschutzhündin aus Rumänien, die trotz Hundeschule, Einzeltraining etc absolut unverträglich mit anderen Hündinnen und teilweise auch mit Kastraten war.

    Es gibt Hunde, die so sind, und dann muss man damit leben und umgehen. Das hieß bei uns: fast nur Leine (da sie auch jagdliche Ambitionen hatte), Freilauf gab es dann, wenn ich weite Sicht hatte und damit rechnen konnte, dass ich VOR ihr sehe, ob sich Hunde oder Wild nähern. Dann hab ich sie aber auch beschäftigt oder mit ihr gespielt oder sonstwas Gemeinsames gemacht. Erst im Alter wurde sie etwas ruhiger.

    Erziehungshalsbänder und all diesen Quatsch würde ich mal schön bleiben lassen. Solche Maßnahmen könnten die Aggression und Dominanz gegenüber den ungeliebten Subjekten eher noch verstärken.

    edit: auch bei meiner Hündin war die Aggression gepaart mit einer großen Ängstlichkeit gegenüber unbekannten Objekten (wie z.B. Heuballen nach dem Mähen der Wiesen) oder lauten Geräuschen wie Schüssen, Böllern etc.

  • Er kümmert sich auch um aussichtslose Fälle und hatte da schon echt erfolg. Er ist in der Listenhundszene genau dafür sehr bekannt.

    Mir ist dieser Anwalt auch bekannt und nicht nur als "Fachanwalt für Listenhunde", sondern ganz allgemein, wenn´s um Tiere geht ;)

    Der Beratungshilfeschein wird von Gerichten nur erteilt, wenn Aussicht auf Erfolg eines Einspruches oder einer Klage besteht. Das meinte ich mit "Erfolg".

  • Also ehrlich gesagt hoffe ich doch STARK dass da keine Aussicht auf Erfolg besteht!

    Als Halterin von 2 kleinen Hündinnen (3,5 und 6kg) sind solche Hundehalter wie die TS mein schlimmster Albtraum!


    Und sorry, aber wenn du der Hündin körperlich nicht gewachsen bist und sie nicht bändigen kannst dann such jemanden der es kann- bevorzugt nicht dein Ex (der noch verantwortungsloser ist als du!)


    Deine Hündin tut mir leid- sie kann nichts dafür dass das andere Ende der Leine mangelnde Kompetenz aufweist....

  • Also ehrlich gesagt hoffe ich doch STARK dass da keine Aussicht auf Erfolg besteht!

    Und sorry, aber wenn du der Hündin körperlich nicht gewachsen bist und sie nicht bändigen kannst dann such jemanden der es kann- bevorzugt nicht dein Ex (der noch verantwortungsloser ist als du!)


    Dem stimme ich vorbehaltlos zu. Den Tipp mit dem Anwalt habe ich nur gegeben damit nicht noch ein Listenhund für vermehrt schlechten Ruf sorgt nur weil er einen inkompetenten Halter hat.

  • Also ehrlich gesagt hoffe ich doch STARK dass da keine Aussicht auf Erfolg besteht!

    Und ich hoffe sehr stark, dass nicht letzendlich der Steuerzahler dafür zahlt, dass Du über Anwalt versuchst, die Leinenbefreiung wieder zu erlangen oder die evt. illegale Haltung eines Listenhundes (je nach Bundesland) durchzusetzen.

  • Den Ruf des Hundes kann nun auch kein Herr Weidemann mehr retten.
    Der ist Dank Inkompetenz der Halter durch.

    So leid es mir für den Hund auch tut, aber mit dieser Aggressivität, gegen Mensch und Hund, gehört er dauerhaft gesichert. Da gebe ich den Ämtern, die die Leinenbefreiung zurückgezogen haben Recht.

    PS. Übrigens schiele ich da nicht nach dem Listenhund, sondern für mich zählt nur, es ist ein größerer Hund, der erheblichen Schaden anrichten kann.

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