Hilfe! meiner Hündin ist vom Vetrinäramt die Leinenbefreiung aberkannt worden wg Mobbing...

  • Die Auflage ist keine Strafe für dich, sondern Gefahrenabwehr.

    Daher ist es völlig irrelevant, ob du Schmerzen hattest, dein Ex schuld ist, oder sonstige andere Gründe vorliegen.

    Du bist offensichtlich körperlich und finanziell mit deinen Hunden überfordert und, in meinen Augen, leider auch, was dein Können angeht, bei diesem schwierigen Hund. (wäre ich auch)

    Das ist blöd, das ist schade, aber das ist kein Grund, "MIlde" walten zu lassen auf Kosten der anderen Hunde und Menschen, die dein Hund gefährdet.

    Vermutlich wäre dein Hund in anderen Händen und vor allem auch in einem anderen Umfeld, nicht gerade in der Großstadt, besser aufgehoben.

  • Wenn du in HH lebst, sollte dir die Auflage für diese Hündin wie eine Belohnung vorkommen. Gerade Hamburg versteht keinerlei Spaß bei Listenhunden. Schon gar nicht bei Vorfällen und Falschanmeldung. Wie habt ihr diesen Hund denn angemeldet gekriegt? Hamburg genehmigt die Haltung doch so gut wie nie.

    Davon abgesehen ist es grundsätzlich deine Pflicht, dem Hund körperlich und geistig gewachsen zu sein. Wenn ich das hier alles lese, krieg ich Plaque.

  • Mein Eindruck, liebe TS:
    Du suchst nicht nach Lösungen, sondern nach Rechtfertigungen. Und das ausschließlich im Außen. Dein Ex, der in Deinen Augen unfähig zu sein scheint. Die Hündin, der Du nicht mehr vertrauen kannst. Deine Krankheit. Es kann alles genauso sein, wie Du sagst. Dann entschuldige ich mich. Wahrscheinlicher ist, dass auch Du ein Teil des Problems bist. Und ein Mensch, der sein Leben nicht aufgeräumt hat, kann auch seinem Hund nicht helfen. Der braucht nämlich Stabilität.

    Also Leine dran, Mailkorb drauf und erstmal um Dich kümmern.

  • Ein Beratungshilfeschein hat nichts mit Erfolgsaussichten zu tun. Das zuständige Amtsgerichts gewährt einen Beratungshilfeschein für bedürftige Menschen, die sich anwaltlich beraten lassen wollen. Ledglich bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe werden die Erfolgsaussichten geprüft. Eigenbeteiligung beim Beratungshilfeschein sind übrigens 10,00 Euro. Mein Chef verzichtet meistens darauf ;)

    vieleGrüße
    Andrea

  • Wennn Du in Hamburg lebst, dann kann an der Story was nicht stimmen. Die Haltung dieses Hundes (1/4 Bullterrier, 1/4 Pit Bull) ist dort nicht legal. Wurden da evtl bei der Anmeldung ein paar Rasseangaben weggelassen?
    Wie gesagt, mit diesen Vorfällen (geht Menschen und Hunde an), und dann auch noch in Hamburg, wäre ich an Deiner Stelle ganz still, würde mich kleinlaut an die Auflagen halten, unendlich dankbar sein dass der Hund nicht eingezogen wurde, und hoffen, dass Du mit Ihr nie ein Rassegutachten machen musst. Dann wäre der Hund nämlich weg.

    Das würde ich so auch Deinem Ex vermitteln.

    Was ist denn hier eigentlich das Problem? Dass Du den Hunde "nicht mehr so erziehen kannst wie Du es vorhattest"? Deine Unannehmlichkeiten, weil Du es körperlich nicht schaffst, sie an der Leine auszuführen? Oder dass sie zum Wesenstest muss und Du Angst hast, dass sie dort durchfällt? Letzteres würde mir nämlich mit Abstand die meisten Sorgen machen.

  • Allerdings wäre das nicht nötig gewesen, denn ich wusste doch von Smillas Fehlverhalten, und nur weil sie eine Befreiung hat, bedeutet das nicht, daß ich sie ohne Leine habe laufen lassen-jedenfalls nicht dort wo sie Mist baut.

    Du hast sie in der Vergangenheit laut eigenen Aussagen eben nicht konsequent angeleint, wo es zu Problemen konnte, siehe z.B. hier:

    D.h. beim Gassigehen im Park konnte ich nicht wie gewohnt in die Ferne schauen. dadurch konnte ich ihre "Feindinnen" oft nicht rechtzeitig sehen u. sie nicht abrufen, wodurch es zu diesen Beissvorfällen kommen konnte.


    Scheinbar hast auch du es zu mehreren Beißvorfällen kommen lassen (siehe eben obiges Zitat), das spricht für mich absolut nicht für die notwendige Verantwortung, um den Hund so zu führen, dass er keine Gefahr für andere darstellt. Daher finde ich den Leinenzwang als auferlegte Maßnahme absolut korrekt, eigentlich sogar schon eher zu mild.

  • Eigentlich muß ja noch mehr vorgefallen sein, wegen einer einzigen Anzeige gibt es keinen Leinenzwang. Normalerweise wird man dann erstmal verwarnt.

  • Eigentlich muß ja noch mehr vorgefallen sein, wegen einer einzigen Anzeige gibt es keinen Leinenzwang. Normalerweise wird man dann erstmal verwarnt.

    Es geht ja um die Rücknahme der vormals scheinbar (?) erworbenen Befreiung von der Leinen-Pflicht.
    In Hamburg herrst generelle Leinenpflicht, es sei denn, man bekommt (nach Test) eine Befreiung.
    Wenn der Hund sich dann daneben benimmt (und die Halter auch noch absolut uneinsichtig sind), wird diese Befreiung eben zurückgezogen.
    Ohne Verwarnung.

  • Eigentlich muß ja noch mehr vorgefallen sein, wegen einer einzigen Anzeige gibt es keinen Leinenzwang. Normalerweise wird man dann erstmal verwarnt.

    Das kommt ganz auf den Zuständigen an. Es gibt Ämter, die schauen sich das erstmal an. Andere verhängen vorsorglich bei jeder Anzeige bis zur Klärung erstmal mindestens Leinenzwang, wenn nicht sogar Maulkorbpflicht.


    Ich habe die relativ unleserlichen Beiträge aktuell nur überflogen. Im Prinzip wurde das, was ich dazu denke schon weitestgehend gesagt.. mit dieser Rassenkombination, an diesem Ort würde ich generell bei "nur" Leinenzwang nun nicht auch noch meckern. Da scheint eh etwas nicht ganz astrein gelaufen zu sein, wenn der Hund nicht eingezogen wurde.


    Wenn ich einen Hund halte, der aus welchen Gründen auch immer, nicht ganz ohne ist, muss ich dafür Sorge tragen das dieser niemand anderem Schaden kann. Auch wenn ich ihn nicht selbst beaufsichtigen kann, muss ich mir jemand kompetenten Suchen und kann ihn nicht einfach irgendjemandem geben. Auch das fällt in meinen Aufgabenbereich.
    Steht der Hund nicht im Gehorsam, dann muss ich ihn anleinen. Kann ich das nicht, dann kann das nicht Problem anderer Leute sein.

    Der Leinenzwang ist keine Strafmaßnahme, sondern dient dem Schutz der Umwelt. Kann ich diesen nicht gewährleisten, wäre es wohl besser den Hund an einen Ort zu vermitteln, wo man ihm Mental und Körperlich gewachsen ist.

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