Hund zu Besuch verboten?
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Ganz ehrlich? Hier werden 10 Jahre alte AG-Urteile verlinkt, die das BGH-Urteil von 2013 zur Hundehaltung gar nicht berücksichtigen können. die ganzen Hobby-Juristen hier sollten sich vllt mal bisschen zurücknehmen.
Ich würd auch das Gespräch mit Vermieter/Hausverwaltung suchen, um der Nachbarin den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Wenn Vermieter/Hausverwaltung auch unkooperativ ist, kommt hier immer noch die Beweispflicht ins Spiel. Wobei auch wieder fraglich ist, ob der Freund soviel Stress will und evtl vllt an seiner Wohnung hängt...dann könnte man sich ja auch in der anderen Wohnung treffen. Oder man lässt es drauf ankommen. Aber auf die Hobby-Rechtsberatung im df würd ich erstmal nix geben ;-)Und warum gibst du dann hier:
Tja, verbieten kann der Vermieter alles was er will - fraglich ist, ob eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrags aufgrund des Ignorieren dieses Verbots auch rechtmäßig wäre :-)
selbst eine Art Rat oder Statement ab, oder hast du eine Ausbildung?
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Ja, hab ich.
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Ich würde keine Pferde scheu machen. Würde weder mit der Vermieterin sprechen, noch großartig mit der Nachbarin. Wenn sie dich nochmal anspricht, würde ich das Sprüchlein runterbeten "ich bin nur zu Besuch da" - fertig.
Wenn dir irgendwas verboten werden soll, sollen doch die sich drum kümmern. Würde da nicht vorher schon zum Vermieter gehen und mir ein Verbot abholen.
Rücksichtsvoll verhalten, nett, aber bestimmt sagen, dass du zu Besuch bist - fertig.
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ich werde nochmal mit meinem Freund sprechen. Ich habe halt etwas Bedenken die Vermieter zu fragen. Wenn die es dann verbieten kann ich ja definitiv nicht mehr kommen. So habe ich eher das Gefühl es ist eine Grauzone....
Ich glaube bisher hat sich auch nur die eine Nachbarin gestört gefühlt. Ich werde darauf achten, dass wir weiterhin absolut tonlos und zügig im Treppenhaus sind und einfach hoffen dass es dann passt.
Danke für eure Hilfe
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Ja, hab ich.
Ok, dann ist das etwas anderes. Ich gehe mal davon aus du sprichst von einer juristischen Ausbildung und nicht davon, daß du irgendeine Ausbildung hast.
Ich habe nämlich dummerweise nur nach einer Ausbildung gefragt und nicht nach einer juristischen.
Aber ich gehe jetzt mal davon aus, daß du das schon richtig verstanden hast.
Ich sehe das, im Grunde wie du, und finde es relativ müßig hier nach rechtlichen Dingen zu fragen, weil sie eben so vielschichtig sind, daß da konkret nur Anwalt wirklichen Rat geben kann und wenn das dann jemand schreibt der wirklich eine Ausbildung in dieser Richtung hat finde ich das auch vollkommen in Ordnung.LG
Franziska mit Till
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Jessica83: wenn du den ganzen Post gelesen hättest, hättest du gesehen, das ich den gleichen Tipp gegeben habe wie du: Nämlich das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, bevor die Nachbarin es tut
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Ok, dann ist das etwas anderes. Ich gehe mal davon aus du sprichst von einer juristischen Ausbildung und nicht davon, daß du irgendeine Ausbildung hast.
Ich habe nämlich dummerweise nur nach einer Ausbildung gefragt und nicht nach einer juristischen.
Aber ich gehe jetzt mal davon aus, daß du das schon richtig verstanden hast.
Ich sehe das, im Grunde wie du, und finde es relativ müßig hier nach rechtlichen Dingen zu fragen, weil sie eben so vielschichtig sind, daß da konkret nur Anwalt wirklichen Rat geben kann und wenn das dann jemand schreibt der wirklich eine Ausbildung in dieser Richtung hat finde ich das auch vollkommen in Ordnung.LG
Franziska mit Till
Und das ist der Grund weshalb sich niemand hier, der juristischen Sachverstand hat, an der "Rechtsberatung" beteiligen wird, denn es hat niemand Einblick in den Mietvertrag, niemand kennt den genauen Wortlaut der "Beschwerde" der Nachbarin und niemand kennt die wirklichen Anwesenheitszeiten des Hundes.
daher wird sich hier nur ein Hobby-Google-Jurist zur Einschätzung der Lage herablassen und veraltete AG-Rspr verlinken, ohne Rücksicht darauf, dass es aktuell ganz andere höchstrichterliche Rspr gibt. Mein Hinweis war lediglich darauf bezogen, dass egal wie viele "Verbote" seitens eines Mietvertrags erteilt werden können wie der Vermieter es auch grad will, ob diese letztlich rechtlichen Bestand haben wenn auf Räumung der Wohnung geklagt würde ist eine ganz andere Sache.
Aber ich werde mich dazu nicht näher einlassen, denn das hier ist Hobby und nicht Job ;-)
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