Hund zu Besuch verboten?

  • Hallo,

    Ich hab mal eine Frage, vielleicht hat ja jemand Erfahrung.

    Bei meinem Freund im Haus ist das Halten von Hunden nicht erlaubt. Nun bin ich da natürlich mehrmals die Woche, auch über Nacht, zu Besuch.

    Mein Hund begleitet mich. Gestern sprach mich eine Nachbarin an, dass Hunde dort nicht erlaubt seien.

    Ich habe nett geantwortet dass wir ja nur zu Besuch seien. So richtig zufrieden war sie mit der Antwort aber nicht, und falls da noch was kommt wüsste ich gerne wie ich richtig reagiere.

    Liegt die Nachbarin richtig? Kann mein Hund auch als Besuch verboten sein?

    Danke für die Hilfe.

  • Ich habe hier einen recht informativen Artikel gefunden, vielleicht hilft der dir schon weiter:

    http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mi…iere-zu-besuch/


    Zitat


    Wenn man vom Begriff Tierhaltung ausgeht, ist der vorübergehende Besuch eines Tieres nicht mit der Haltung des Tieres gleichzusetzen. Wenn der Besucher die Mietwohnung verlässt, ist das Thema eigentlich erledigt. Deshalb umfasst ein mietvertragliches Verbot der Tierhaltung nicht den stundenweisen Aufenthalt eines Hundes in Begleitung seines Halters anlässlich des Besuchs (AG Osnabrück WuM 1987, 380).

  • Man sollte so etwas nicht meinen, sondern wissen, wenn man es als Info weitergeben will.

    Und der von Stachelschnecke verlinkte Artikel mit den diversen Urteilen zeigt mE deutlich auf, dass auch ein Hunde"besuch" von bis zu 6 Wochen verboten werden kann.


    @Leuchtturm
    ich würde mich hier mit dem Vermieter in Verbindung setzen. Besser ihr fragt nach als dass es Beschwerden gibt.

  • Das jemand eine Allergie in dem Haus hat weiß ich nicht.

    Aber es gibt doch auch eine neue Regelung dass Hunde erstmal grundsätzlich nicht mehr verboten werden können? Ich dachte dass das dann vielleicht auf für die Hunde zu Besuch greift?

  • Warum glaubt jeder, dass diese Regelung bedeutet, dass Hundehaltung grundsätzlich erlaubt ist?

    Jeder Vermieter darf Hundehaltung komplett verbieten. Er darf es nur nicht "pauschal" machen quasi in einem Standardmietvertrag, sondern muss das individuell verbieten.

    Ein Vermieter mit mehreren Mietwohnung in einem Haus kann sogar für die eine Mietwohnung Hundehaltung erlauben, für die andere verbieten. Einfache Sache.

  • Ist das so? Ich weiß es nicht, darum frage ich ja nach. Ich dachte es bedeutet dass Hunde generell nicht mehr einfach grundlos verboten werden dürfen, nur im Einzelfall, wenn es eine Begründung gibt.

    Aber die Frage ist ja eh, ob das Einfluss auf meine Problematik hat?!

  • Hi,

    bevor man spekuliert was sein könnte, würd ich erstmal im Mietvertrag nachschauen, was da ganz konkret steht.
    Vielleicht ist es ja doch möglich.

    Manchmal ist es sogar so dass eine Klausel nicht greift, weil sie völlig falsch formuliert ist... Dann sollte man aber nicht groß auftrumpfen und provozieren, sondern ganz klein und beiläufig erwähnen dass das Begehren den Hund wegzuschaffen nicht greift...

    Ganz ruhig ist auf jeden Fall die beste Schiene.

    LG

    Mikkki

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