Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VII

  • Rein hypothetische Frage:
    Radfahrer fährt (mit 1-2m Abstand) an uns vorbei, Hund (an der Leine) kläfft Radfahrer an, der Abstand bleibt bestehen, Radfahrer erschreckt sich und stürzt, verletzt sich, Rad kaputt.
    Es ist ja rein theoretisch meine Schuld (bzw. die meines Hundes), dass er gestürzt ist. Aber muss ich das meiner Versicherung melden?

    Wenn der Radfahrer sich vor einer zuknallenden Tür erschreckt und stürzt kann er ja auch nicht den Hausbesitzer verantwortlich machen...? Oder eine Katze, die ihm vors Rad läuft... Usw.

    Ich glaube, hier werden ähnliche Fälle lang und breit diskutiert.
    Sicheres Ergebnis gab's, soweit ich weiß, keines, aber ich habe nicht den ganzen Thread verfolgt.
    Hund bellt am Zaun und Kind stürzt - Muss ich zahlen?

  • Der Versicherung melden, würde ich es auf jeden Fall, sollte der Radfahrer irgendetwas fordern.
    Die Versicherung prüft dann ob die Ansprüche berechtigt sind und dementsprechend wird bezahlt oder auch nicht.
    Unberechtigte Ansprüche an dich wehrt deine Haftpflicht immer ab.

    Was dann allerdings raus kommt, also ob deine Versicherung bezahlen muss kann man so pauschal nicht sagen.
    In der Haftung ist man mit Hund immer (was jedoch nicht bedeutet dass du schuld bist!!) aber sollte das einen großen Rechtsstreit zwischen deiner Versicherung und dem Antragsteller werden, fällen Urteile andere Instanzen.

  • Je nach dem wie die Wunde aussieht kann es Sinn machen sich ein Rezept für Ergotherapie zu holen. Die machen speziell Narbenbehandlungen

    So schlimm ist es nun auch nicht =) Ist ja nur ca. 15 cm lang und 1 cm breit :ka:
    Ist halt nur nervig, weil ich dachte, das es in 2 Tagen wieder weg ist :verzweifelt:

    Eben habe ich den Verband abgemacht und autsch ! Da ist einiges an Haut dran hängen geblieben :verzweifelt: Naja, dann ist sie halt eben weg und ab !

  • Hi,

    schließe mich dem Vorhergesagten an. Von der Sache her machts für ich aber einen Riesenunterschied ob der Rafahrer einen Meter seitlich dran vorbei fährt oder 2m.

    Bei nur 1 m handelt der Radfahrer schon grob fahrlässig ( m.E.)

    LG

    Mikkki

  • Also , eins steht man fest:

    Hätte der Backofen mir das angetan, würd er auf dem Rücken liegen und hecheln.
    Und dann würd ich ihm den Strom abdrehen. Gaaaanz langsam. Und dabei leise flüstern: Schrooooootthändler. Der würd beschlagen vor Angst...

    LG

    Mikkki

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