Tollwutschutzimpfung

  • Mann, Du bist aber auch ein Schlaumeier.

    Begriffsbestimmungen der Tollwutverordnung - Paragraph 1 - definiert den gültigen Impfschutz. Schreibe vom meinem Telefon, habe also keine Lust, das hier abzutippen, aber Du kannst es ja selbst nachschauen. Gültige Tollwutimpfung ist, wenn der Hund je nach Zulassung des Impfstoffes alle 1-3 Jahre nachgeimpft wird. Eine längere Zeitdauer ist auch mit Titer keine gültige Impfung.

  • Da magst du Recht haben. Lässt du dich auch gegen Tollwut impfen? Regelmäßig?
    Nur mal zur Verständnis, bitte nicht persönlich nehmen, hast du dich auch gegen die Vogelgrippe seinerzeit impfen lassen? Ich meine vor paar Jährchen als der Medienrummel so groß war und Dtl. sich mit Impfungen eingedeckt hat?

    Nö, nur die gängigen Impfungen. Und ich sehe schon auch, dass die Wahrscheinlichkeit (auch für meine Hunde) gering ist. Allein die Tatsache, dass meine Hunde bei "begründetem Verdacht" (Was heißt das bitte?) getötet werden könnten (auch 6 Monate Quarantäne WILL ich nicht unbedingt haben!), reicht für mich aber auch schon aus, die Hunde impfen zu lassen.
    Wenn du es für unnötig hältst, ist das ja deine Entscheidung.

  • Aber alle anderen "dummen" HH belehren zu wollen, dass sie es so machen sollen wie er selber, finde ich absolut unnötig.
    Die meisten (hier) machen sich viele Gedanken, vor allem rund ums Impfen.

    Also belehren tu ich keinen.. aber Fragen darf man doch, oder? Insbesondere wenn hier gleich mit Halbwahrheiten hantiert wird... wie Impflicht, sofortige Tötung, etc. pp.

    Außerdem habe ich keinen, wenn du jetzt direkt mich meinst, als dumm bezeichnet, sondern einfach das Handeln anderer hinterfragt und zu lernen, das ist doch der Sinn eines Forums - Austausch von Meinungen.

    So bin ich nach wie vor nicht schlauer, wieso manche von ihren TA von jährlicher Pflicht zu hören kriegen. Ich fragen mich auch warum Halter zwar ihre Tiere impfen, sich selber aber außen vor nehmen? Ich meine hier sprechen doch einige von signifikanter Gefahr, durch streicheln eines Tieres erkrankt zu werden (vorausgesetzt natürlich, dass man sich dann in die Schleimhäute greift).

    Nur weil ich etwas hinterfrage und dann noch insbesondere den Halter selber, bin ich nicht gleich oberlehrerhaft.... es gibt halt keine Pflicht... ergo, die Behörden haben sich was dabei gedacht....

  • Da magst du Recht haben. Lässt du dich auch gegen Tollwut impfen? Regelmäßig?
    Nur mal zur Verständnis, bitte nicht persönlich nehmen, hast du dich auch gegen die Vogelgrippe seinerzeit impfen lassen? Ich meine vor paar Jährchen als der Medienrummel so groß war und Dtl. sich mit Impfungen eingedeckt hat?


    Ja, ich bin gegen Tollwut geimpft.

    Gegen "Vogelgrippe" gab es nie einen zugelassenen Impfstoff, aber es gibt genug Leute, die sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

  • Mann, Du bist aber auch ein Schlaumeier.

    Begriffsbestimmungen der Tollwutverordnung - Paragraph 1 - definiert den gültigen Impfschutz. Schreibe vom meinem Telefon, habe also keine Lust, das hier abzutippen, aber Du kannst es ja selbst nachschauen. Gültige Tollwutimpfung ist, wenn der Hund je nach Zulassung des Impfstoffes alle 1-3 Jahre nachgeimpft wird. Eine längere Zeitdauer ist auch mit Titer keine gültige Impfung.

    Yo und §9, wie schön von miamaus2013 zitiert zeigt uns, dass bei Verdacht der Hund trotz des gültigen Impfschutzen noch mal geimpft werden muss. Die Frage welche jetzt kommt ist dir doch jetzt klar?

    Nein ich will dich nicht belehren, allerdings gehört mbMn zum Mündigen Hundehalter, dass er sich mit den Themen bewusst auseinander setzt. Und nach wie vor - es gibt keine Impflicht in Dtl. selbst.

  • Ja, ich bin gegen Tollwut geimpft.

    Gegen "Vogelgrippe" gab es nie einen zugelassenen Impfstoff, aber es gibt genug Leute, die sich gegen die saisonale Grippe impfen lassen.

    Danke und du lässt es auch regelmäßig auffrischen?
    Nein, wie schon gesagt, ich führe keine Umfrage und möchte dich weder belehren noch auslachen, ich will nur verstehen.

    Ok, dann war es eben "Schweinegrippe"... die "Grippensau" wird ja jährlich gerne durch die Medien gejagt.

  • Ganz ehrlich, genau für Leute wie Dich gibt es eine Tollwutverordnung - damit im Ernstfall der Amtstierarzt nicht lange mit Dir rumdiskutieren muss, weil Du Dich ja bestens auskennst.

    Ja, und ich habe absolut nichts gegen die Verordnung, dort steht alles sehr gut formuliert - insbesondere auch, dass ein Haustier geimpft oder nicht erstmals unter die Beobachtung kommt. Und ja, Hunde und Katzen ohne Besitzer werden sofort beseitigt.

  • Meine Hunde dürfen von der Leine. Sie schnüffeln rum, schnuppern an Kacke, an toten Tieren, fressen irgendwelche leckeren Hinterlassenschaften usw
    Ich find es lustig zu sagen dass man sich als Mensch genauso leicht anstecken kann.also ich krieche nicht auf allen vieren durch den Wald und auf Aas stehe ich auch nicht unbedingt...

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!