Inwiefern?
Was Stoff und Wirkstoff angeht.
Teufelskralle ist eine Pflanze, wird diese in Tabletten gepresst zählt sie nicht mehr als Pflanze sondern als Wirkstoff, so auch auf der Verpackung deklariert unter Wirkstoffe.
Weil da steht, dass es weiterhin im Ermessen des Tierarztes liegt, Humanarzneimittel umzuwidmen.
Die Tatsache der Therapiefreiheit hat übrigens mit dieser VO nichts zu tun. Sie reguliert Definition, Zulassung und Vertriebswege der Tierarzneimittel.