Petition gegen Beschränkung von Naturheilmitteln für Tiere

  • Ja, Stevia hat die Wirtschaft auch durcheinander gebracht, weil der weisse Zucker immer noch günstiger ist als Stevia selbst.

    Es ging dabei nicht darum ob Stevia die Wirtschaft durcheinander bringt weil billiger.


    Stevia wird in seiner Heimat Südamerika seit Urzeiten zum Süßen verwendet.
    Es hat gegen über Zucker einige Eigenschaften, die für den Nutzer u.U. von Vorteil sind, wie Diabetiker geeignet, bringt kein Karies, kaum Kalorien = Diätengeeignet und einige zu nennen.


    Trotzdem musste ein Zulassungsverfahren durchlaufen werden.

  • Das kann man immer noch; in dem man den Arzt von der Behandlung entbindet und sich für die Behandlung selbst entscheidet.

    Ist zwar hier OT, weil das ja um den Menschen ging, aber so einfach ist das nicht. Wenn ich A oder B will, dann kann ich das machen, aber wieso muss ich überhaupt mit meinem Arzt ausdiskutieren, dass ich bestimmte Ergänzungsmittel trotz seiner Behandlung möchte?

    Das ist ja auch Dein gutes Recht. Wenn es nicht jeder Tierarzt gut findet, dann such Dir den Tierarzt der mit Dir Deinen Weg geht. Es gibt genügend Tierärzte. Kein Tierbesitzer muss dem Tierarzt das Geld hinterher werfen. Tierhalter haben die Wahl!

    Das mag evtl. für den Ottonormaltierhalter von 1 bis 5 Hunden etc. noch gelten, aber für einen Halter von Nutztieren gilt das nicht mehr. Es ist mancherorts nahezu unmöglich, einen Tierarzt für Großtiere zu finden, der noch dazu Ahnung von der entsprechenden Nutztierart hat. Mein nächstgelegener Tierarzt für Schafe, Gänse, Hühner etc. ist 47km von meiner nächstgelegenen Weide entfernt. Hat der dann vielleicht eine Abneigung gegen bestimmte Präparate, mache ich was? Die Kuh auf den Hänger packen und 100km weiter fahren? Das fiele schonmal aus, weil ich Nutztiere ohne Transportschein nicht weiter als 60 (mancherorts) 70km befördern darf. Und ich habe nicht mal ein wirtschaftliches Interesse an meinen Tieren, das Gewinn beinhaltet.


    Futtermittel, die Antibiotika enthalten, gehören für mich vom Markt. Wird ein Antibiotikum benötigt, dann bitte gezielt und auch wenn es einen höheren Aufwand mit sich bringt, nicht gleich als Futtermittel im gesamten Bestand. Solche Futtermittel vertreibt aber kein Tierheilpraktiker. Folglich erreicht man mit der Gesetzesvorlage nicht, das, was man erreichen "will". Hier geht es in meinen Augen um eine weitere Beschränkung von Möglichkeiten mit dem Ziel der Pharmaindustrie in die Hände zu spielen. Es gäbe so viel zielgerichtetere Möglichkeiten, aber was tun wir ... THP verbieten lassen ....

  • Theobroma, kannst du sagen wo Hunde ausgeschlossen werden weil nicht zum Verzehr? Ich habe das so verstanden, dass somit für sämtliche Nährungsergänzungsmittel (Kräutermischungen, MSM, Grünlipp etc) eine Arzneimittelzulassung benötigt wird und somit alles nurnoch über den Tierarzt zu beziehen ist.
    Auch wenn es nur Nutztiere betreffen würde, dürfte doch kein Shop mehr diese Sachen frei verkaufen?

  • Wo steht denn das konkret, dass das als Vorhaben ansteht?! Ne Quelle für diese Annahme, dass das angestrebt wird, habe ich nicht gefunden.
    Ich finde nur Seiten auf Denen geschrieben wird, dass es dazu kommen könnte, ja. Und ich frage mich warum? Wie begründet ist der Verdacht?

  • Ich habe mir jetzt im Entwurf das Kapitel 5 durchgelesen und sehe das Problem nicht.


    Die Homöopathischen AM sollen registriert werden. Na und?


    Ist es denn schlimm, dass die Unbedenklichkeit wie "Freiheit von Krankheitserregern" nachgewiesen werden muß?


    Von Demeter wird argumentiert, dass die Registrierungsverfahren Geld kosten... naja, das schmälert die unglaublich riesige Gewinnspanne auf Homöopathika ein wenig. Es wird den Herstellern schon noch genug übrig bleiben....


    Eine Einschränkung in dem Sinne, dass nur noch TÄ Homöopathika verordnen dürfen, habe ich (noch) nicht gefunden, sollte da jemand fündig geworden sein, dann wäre ich dankbar wenn man mich auf diese Stelle in dem Entwurf aufmerksam machen könnte.

  • Die hier angesprochene Verordnung soll vor allem die Zulassung, Abgabe, Definition usw. von Tierarzneimitteln regeln. Darüber hinaus gibt es Regeln zur Anwendung. Was da immer möglich ist, ist der "Off-Label-Use", sprich die Nutzung eines Arzneimittels über die Zulassungsrahmen hinaus. Bei Tieren, die der Lebensmittelerzeugung dienen, gibt es hier klare gesetzliche Grenzen, damit Fleisch und Milch garantiert unbelastet sind.
    Tiere, die davon nicht betroffen sind, können tierärztlich ganz anderes behandelt werden.


    Ich habe das so verstanden, dass somit für sämtliche Nährungsergänzungsmittel (Kräutermischungen, MSM, Grünlipp etc) eine Arzneimittelzulassung benötigt wird und somit alles nurnoch über den Tierarzt zu beziehen ist.

    Damit wären die Regeln für Tierarzneimittel strenger als für Humanarzneimittel. Das ist eine sehr extreme Auslegung des Entwurfs, welche ich für völlig überzogen halte.


    Hier wird definiert, was neben offiziellen Tierarzneimitteln auch unter die Verordnung fällt:
    Stoffe, die anabole, infektionshemmende, parasitenabwehrende,
    entzündungshemmende, hormonale oder psychotrope Eigenschaften aufweisen
    und die bei Tieren verwendet werden dürfen;
    Kräutermischungen fallen da nur drunter, wenn sie nachgewiesenermaßen und auch offiziell beworben eine der oben genannten Wirkungen entfalten. Das dürfte kaum vorkommen.


    Ich denke, die neue VO soll eine Struktur reinbringen und evtl. einige Produkte vom freien Markt/THP zum TA verschieben, weil sie Tierarzneimittel werden.
    Dabei sollte eins klar sein: für den Hersteller ist dieser Wechsel nicht wünschenswert, weil er teuer ist und Aufwand bedeutet. Schon deshalb werden Hersteller solcher Produkte alles tun, damit sie keine Tierarzneimittel werden.


    Die Aussagen der THP im Link ist für erst mal unbelegte Propaganda. Wäre sicher interessant, so was in natura zu diskutieren und konkrete Punkte zu erfragen.

  • Eine Einschränkung in dem Sinne, dass nur noch TÄ Homöopathika verordnen dürfen, habe ich (noch) nicht gefunden, sollte da jemand fündig geworden sein, dann wäre ich dankbar wenn man mich auf diese Stelle in dem Entwurf aufmerksam machen könnte.

    Das würde nicht in diesen Entwurf gehören.
    Aber da Homöopathika in den meisten Fällen gar nicht rezeptpflichtig sind (regelt das HAB), steht das eh nicht zur Diskussion.

  • Letztendlich ist das Ausrasten diesbezüglich von Tierheilpraktikern, Tierheilpraktikervereinigungen und "Barf Experten" für mich nur ein Beweis, dass sie nicht oder nur schlecht recherchieren können und anfällig für abstruse Schlussfolgerungen sind.


    Keine guten Voraussetzungen für die Bewertung und Ausführung von Anweisungen, welche die Gesundheit und die Ernährung von Tieren betreffen.


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