Was muss ein Zwinger alles haben?
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Hallo,
wir haben vor kurzem einen Hof gekauft und ein ehemaliges Bürogebäude mit ca. 50qm über.
Weil mein Großer ja nicht so der Hund ist, der alleine bleiben kann ohne die Wohnung zu zerstören aus Langeweile Spiel ich mit dem Gedanken ihn für die Zeit, wo keiner da ist "auszusiedeln".
Das Gebäude ist beheizt, eine Freilauffläche auf dem Hof würde er bekommen mit Rollrasen, damit er seine Geschäfte erledigen kann.Nur was brauch ich noch, um es ihm richtig wohnlich zu machen?
Im Haus lassen ist leider momentan keine Alternative, weil er da nur in der Box allein bleibt und da kommt der Zwinger mir für die paar Stunden am Tag schöner vor.
Am liebsten liegt er sowieso im Schnee und schläft oder bewacht das Grundstück.Liebe Grüße
- Vor einem Moment
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Hallo,
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Der Zwinger sollte so stehen, dass er nicht in Wetterrichtung ausgerichtet ist - also Wetterseite abgewandt.
- zugsicher,
- trocken (überdacht - zumindest teilweise)
- freie Sicht ins weitere Grundstück und zum Haus,
- Untergrund Steinplatten, Rindenmulch, Sand,
- Liegebrett, Kuschelkörbchen,
- Buddelecke,
- isolierte Hundehütte mit Vorraum und Flachdach (zum Draufliegen und Ausschau halten) und Wolldecken oder auch Stroh
- Spielzeug
- Kauartikel
- Wassernapf
- Stromanschluß
- Lichtquelle
- einen Hundekumpel
- zeitlich begrenzte Unterkunft -
Der Zwinger muss den Anforderungen des Tierschutzgesetzes genügen.
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist. Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
(4) Ein Welpe darf erst im Alter von über acht Wochen vom Muttertier getrennt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Trennung nach tierärztlichem Urteil zum Schutz des Muttertieres oder des Welpen vor Schmerzen, Leiden oder Schäden erforderlich ist. Ist nach Satz 2 eine vorzeitige Trennung mehrerer Welpen vom Muttertier erforderlich, sollen diese bis zu einem Alter von acht Wochen nicht voneinander getrennt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 3 Anforderungen an die Betreuung bei gewerbsmäßigem ZüchtenWer gewerbsmäßig mit Hunden züchtet, muss sicherstellen, dass für jeweils bis zu zehn Zuchthunde und ihre Welpen eine Betreuungsperson zur Verfügung steht, die die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 4 Anforderungen an das Halten im Freien(1) Wer einen Hund im Freien hält, hat dafür zu sorgen, dass dem Hund
1.eine Schutzhütte, die den Anforderungen des Absatzes 2 entspricht, und
2.außerhalb der Schutzhütte ein witterungsgeschützter, schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden
zur
Verfügung stehen. Während der Tätigkeiten, für die ein Hund ausgebildet
wurde oder wird, hat die Betreuungsperson dafür zu sorgen, dass dem
Hund während der Ruhezeiten ein witterungsgeschützter und wärmegedämmter
Liegeplatz zur Verfügung steht.
(2) Die Schutzhütte muss aus wärmedämmendem und gesundheitsunschädlichem Material hergestellt und so beschaffen sein, dass der Hund sich daran nicht verletzen und trocken liegen kann. Sie muss so bemessen sein, dass der Hund
1.
2.den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, sofern die Schutzhütte nicht beheizbar ist.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 5 Anforderungen an das Halten in Räumen(1) Ein Hund darf nur in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Die Fläche der Öffnungen für das Tageslicht muss bei der Haltung in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, grundsätzlich mindestens ein Achtel der Bodenfläche betragen. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Hund ständig ein Auslauf ins Freie zur Verfügung steht. Bei geringem Tageslichteinfall sind die Räume entsprechend dem natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus zusätzlich zu beleuchten. In den Räumen muss eine ausreichende Frischluftversorgung sichergestellt sein.
(2) Ein Hund darf in Räumen, die nach ihrer Zweckbestimmung nicht dem Aufenthalt von Menschen dienen, nur dann gehalten werden, wenn die benutzbare Bodenfläche den Anforderungen des § 6 Abs. 2 entspricht.
(3) Ein Hund darf in nicht beheizbaren Räumen nur gehalten werden, wenn
1.diese mit einer Schutzhütte nach § 4 Abs. 2 oder einem trockenen Liegeplatz, der ausreichend Schutz vor Luftzug und Kälte bietet, ausgestattet sind und
2.außerhalb der Schutzhütte nach Nummer 1 ein wärmegedämmter Liegebereich zur Verfügung steht.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung(1) Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
(2) In einem Zwinger muss
1.dem Hund entsprechend seiner Widerristhöhe folgende uneingeschränkt benutzbare Bodenfläche zur Verfügung stehen, wobei die Länge jeder Seite mindestens der doppelten Körperlänge des Hundes entsprechen muss und keine Seite kürzer als zwei Meter sein darf:bis 50 6 über 50 bis 65 8 über 65 10,
2.für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
3.die Höhe der Einfriedung so bemessen sein, dass der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten die obere Begrenzung nicht erreicht.
Abweichend
von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf
Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des
Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche
mindestens sechs Quadratmeter betragen.
(3) Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
(4) In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine Strom führenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
(5) Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
(6) Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden. -
Ich wußte, dass das noch kommt und habe bewusst darauf verzichtet.
Danke!
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isolierte Hütte
Wassernicht lange drinnen lassen, langsam eingewöhnen, ich hab damals ein paar Nächte mit ihr im Zwinger geschlafen, um ihr zu zeigen, dass es normal ist und sie keine Angst haben braucht
evtl. andere Tiere rein tun, wir halten die Hühner mit im Zwinger
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Meine Mama schwört auf Stroh im "Schlafbereich" und in den Hütten. Hält die Hunde auch bei eisigen Temperaturen kuschelwarm. Und unbedingt schauen dass der Schlafbereich Wind- und Wettergeschützt ist. Meine Eltern haben den isoliert.
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Einen Auslauf, in dem der Hund sich entleeren kann. Ggf. Futter und einen Bereich, der nicht von außen einsehbar ist, damit der Hund sich Außenreizen entziehen kann.
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Danke, ich glaube das bekomm ich alles erfüllt.
Es geht nur um maximal 6 Stunden am Tag, nachts und wenn ich da bin kommt er natürlich mit rein. Ist für mich total undenkbar, dass es nicht neben oder im Bett schnuffelt.

Er hat ja sozusagen ein eigenes Haus, ein richtiger Zwinger mit Hundehütte ist es ja nicht.
Eventuell fühlt er sich ja wohler, wenn er ein Sofa mit reingestellt bekommt?
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evtl. andere Tiere rein tun, wir halten die Hühner mit im ZwingerKnochen sind günstiger und halten länger

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Knochen sind günstiger und halten länger

Der Hund bewacht die Hühner, der tut denen nix. Es ist ihr Job. Seit sie den hat, geht sie sogar in den Zwinger (also Türe ist halt offen), wenn wir daheim sind.
- Vor einem Moment
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