Vermieterin vom Hund überzeugen

  • Ich bin da etwas vorbelastet, weil ich wegen meiner Hunde schon mal umziehen musste, aber ich würde dir davon abraten, dir in dieser Wohnung einen Hund anzuschaffen. Selbst wenn die Vermieterin sich "überreden" lässt, ist sie ja offensichtlich nicht begeistert von der Idee. Damit steht ihr immer unter dem Druck, dass alles perfekt mit dem Hund laufen muss - denn sonst gibts Probleme. Das könnt ihr bei keinem Hund garantieren. Hunde bellen und jaulen vielleicht mal, wenn sie allein sind. Vielleicht kaut er die Türen an, vielleicht knurrt er die Nachbarn an etc etc. Ohne Eigentum würde ich persönlich mir nur noch Tiere anschaffen, wenn der Vermieter 100% dahinter steht.

  • Es geht dem Vermieter doch oftmals nicht darum, dass sie persönlich keine Hunde mögen. Ihr glaub ja wohl nicht ernsthaft, dass sich die Vermieterin um das Wohl des Hundes sorgt...


    Es geht darum, dass der Hund Krach machen könnte und andere Mieter belästigt. Dass sich die normalen Abnutzungen an der Wohnung, dem Boden, dem Teppich usw verschnellern (halt so, dass es im normaleren Bereich liegt, der Vermieter aber evtl schneller renovieren muss). Darum, dass Hundehalter öfter dreckig heim kommen mit einem dreckigen muffigen Hund und darum, dass nicht alle Leute mit Hund automatisch mehr putzen.
    Darum, dass ein neuer Hund evtl erstmal unsauber ist und der Urin einzieht oder der Hund krank ist und (zeitweise) inkontinent sein kann oder dass er Ungeziefer reinschleppt, der sich dann einnistet.


    Ich selbst kenne genügend Hunde- und Hauskatzenhalter, wo die Wohnung nach Einzug des Tieres einfach nur echt übel riecht und gar nicht mehr richtig sauber wird.
    Hinzu kommt, dass die Tierhaare immer irgendwie über bleiben, nachdem man ausgezogen ist (in Fugen, Ritzen, unter den Leisten etc) und somit die Wohnung für Allergiker als nächster Mieter unattraktiv wird.


    Und selbst wenn das alles nicht ganz berechtigte und teilweise falsche Annahmen sind, dann ist das in dem Fall total egal, denn der Vermieter denkt bei Verbot von Hundehaltung an so etwas und möchte es halt nicht riskieren.
    Mein Cousin hat selbst drei Hunde in seinem Haus und dazu zahllose Häuser, die er vermietet. Und trotzdem erlaubt er in keiner einzigen Wohnung Hundehaltung, weil er eben darauf keine Lust hat und negative Erfahrungen mit anderen Hundehaltern gemacht hat. Vielleicht unterscheidet man da nochmal zwischen Chihuahua und Schäferhund, aber im Prinzip kommt es allein drauf an, was der Vermieter sagt.

  • Die 100% gibt es gar nicht. Will der Vermieter den Hund los werden, dann fällt ihm schon was ein.


    Hundehaltung in Mietverhältnissen bleiben immer ein Risiko. Deshalb sollte immer einkalkuliert werden, dass man vielleicht wegen der Hunde irgendwann ausziehen muss.


    Ein generelles "Tue es bloß´nicht", gibt es von mir nicht.

  • Die 100% gibt es gar nicht. Will der Vermieter den Hund los werden, dann fällt ihm schon was ein.


    Hundehaltung in Mietverhältnissen bleiben immer ein Risiko. Deshalb sollte immer einkalkuliert werden, dass man vielleicht wegen der Hunde irgendwann ausziehen muss.


    Ein generelles "Tue es bloß´nicht", gibt es von mir nicht.

    Stimmt wohl aber mit der Einstellung muss man dann eben auch MIT Einverständnis an die Sache rangehen: Würde ich für meinen Hund umziehen oder nicht? Ist die Antwort ein Nein, lass es bleiben. So einfach ist das.

  • Ich habe das einmal meinem Freund grob weitergeleitet, da mich seine Meinung interessiert hat. Er ist Immobilienkaufmann.
    Hier mal seine Antwort:


    “Grundlegend ist das was sie von dem schreiben her angibt richtig, dass der Vermieter da bedenken äußern kann. Er kann sich in dem Falle auch auf das urteil beziehen wegen Tierschutz. Es wäre ganz gut zu wissen wie alt der hund ist, wegen den Stockwerken... sollte der Hund noch jung sein, ist der grund hinfällig.
    Alles was sie geschrieben hat zum thema sie hat selber einen, hat streng genommen in einem solchen brief nichts zu suchen.
    Sollte der Hund so 5 -7 jahre alt sein und fit ist die Begründung der stockwerke hinfällig (außer der hund hat HD). Bei einer widerristhöhe von 45-55 cm kann man auf teufel komm raus streiten ob 50 qm zu klein sind
    Ansonsten, wenn sie eh umziehen wollen, sollen sie so schnell wie möglich umziehen und diesem stress aus dem weg gehen"


    Hier mein Einwurf, dass das schwierig wird.


    "Dann können sie nur fachlich begründen, dass die Wohnung groß genug ist und die treppen kein problem darstellen. Vllt 2 - 3 Hundetrainer beauftragen, die bescheinigen, dass genügend platz usw da ist.
    Oder übern Anwalt, dann zucken kleinere oder private Vermieter erstmal zusammen und sagen ja
    Vom Tierheim eine Bescheinigung, dass sie sich gut um den hund kümmern und keine Bedenken seitens der größe und Stockwerke besteht."


    Wären so Möglichkeiten, die man anstreben könnte. Kommt eben auf die Schiene an, die man fahren möchte. :/

  • Ganz einfach. Es gibt genügend, die sich nicht an das Mietrecht halten. Ich glaube kaum, dass unser Vermieter uns einfach so hätte kündigen und mit der Mafia hätte drohen dürfen, wenn wir nicht ausziehen. Trotzdem ist er nicht nur einmal betrunken vorbeikommen und hat uns bedroht. Sturmklingeln solange wir nicht öffnen, incl. Oder dass Kautionen nicht angelegt werden. Alles im Mietrecht festgelegt, aber Papier ist sehr geduldig.Natürlich ist das nicht die Regel, aber man weiß leider vorher nicht, an wen man gerät (weder als Mieter noch als Vermieter).
    Natürlich kann die Halteerlaubnis nicht einfach entzogen werden, aber wenn der Vermieter behauptet, Nachbarn hätten sich beschwert, er würde es ständig hören, es wäre überall dreckig... Man hat nichts als Stress damit und am Ende Kosten für Anwälte etc. Und man hat auch irgendwann keinen Bock und/oder Kraft mehr, sich das auf Dauer anzutun.

    Eben.
    Im Eigenheim lebt es sich nunmal stressfreier. Und zwar in fast jeder Hinsicht. Ich kann tun und lassen was ich will. Und wenn hier 5 Neufundländer einziehen sollen, können sie das :D
    Außerdem will man sich doch auch mit Hund ZUHAUSE fühlen und nicht nur geduldet werden, weil man das irgendwie vor Gericht durchgesetzt hat.
    Ich persönlich habe nun keine schlechten Erfahrungen gemacht. Aber einen zweiten Hund gäbe es bei mir erst im eigenen Haus.

  • Ich habe seit 18 Jahren eine Mietwohnung, den ersten Hund von der 4. Woche an bis zum letzten Tag nach 15 Jahren, 2 Kater dazu und der zweite Hund lebt seit seiner 9. Lebenswoche an bei mir- ist 15 Monate alt und ich hatte nie Probleme mit meinen Vermietern. Mach ich irgendwas falsch?

  • Ich habe seit 18 Jahren eine Mietwohnung, den ersten Hund von der 4. Woche an bis zum letzten Tag nach 15 Jahren, 2 Kater dazu und der zweite Hund lebt seit seiner 9. Lebenswoche an bei mir- ist 15 Monate alt und ich hatte nie Probleme mit meinen Vermietern. Mach ich irgendwas falsch?

    Nein, du hast Glück :D und ich hab ja selbst keine schlechten Erfahrungen gemacht.


    Aber irgendwie bleibt immer ein Restzweifel... keine Ahnung, ich kanns nicht beschreiben.

  • Ich hab mir jetzt gedacht, dass ich diese Woche nochmal auf eine Antwort seitens der Vermieterin warte, damit sie sich nicht gestresst o.ä. fühlt.


    Wenn sie sich dann immer noch nicht meldet, werde ich sie freundlich per Brief um ein persönliches Gespräch bitten (sie wohnt selber nur ein Dorf weiter weg), per Telefon ist bei ihr leider keine gute Idee, lieber face-to-face.
    Aber selbst wenn sie mir in diesem persönlichen Gespräch die Hundehaltung erlaubt, wär's am besten, wenn ich das auch nochmal schriftlich bestätigt bekommen könnte. Darum kann ich sie ja dann bitten, wenn es so weit kommen sollte...


    Ich freue mich, dass ihr so rege an der Diskussion teilnehmt und mir eure persönliche Erfahrung mitteilt, super! :bindafür:

  • Die Erlaubnis zur Hundehaltung brauchst du unbedingt schriftlich! Nicht nur zur Vorlage beim Tierheim, sondern auch allgemein. Immer auf schriftliches bestehen, auf mündliche Absprachen ist kein Verlass, da nicht zu beweisen.

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