Ab wann Junghund ohne Leine laufen lassen?

  • Hallo allerseits,


    ich brauche mal Eure Meinungen und Erfahrungen.


    Meine Colliehündin ist nun fast 6 Monate alt und wir wohnen mitten in Berlin. Bei unseren täglichen Runden ist sie an der Leine, an der sie auch schon dank Training prima läuft, also ohne grossartiges Ziehen (vorausgesetzt es ist kommt kein anderer Hund). Wenn kein Auto in Reichweite ist wie im Park oder Wald lasse ich sie unangeleint laufen; da läuft sie artig mit, kommt, wenn man sie ruft, und läßt sich (bisher noch :wink:) sogar von anderen Hunden abrufen. Soweit, so gut...


    In meinem Viertel läuft allerdings ca. die Hälfte der Hunde ohne Leine; und nun musste ich mir in den letzten Tagen mehrfach von anderen Hundebesitzern anhören, ich solle meinen Hund doch (mitten im Straßenverkehr) endlich mal ableinen. Zig' gutgemeinte Erziehungsratschläge musste ich über mich ergehen lassen; eine Frau hat ihren Hund sogar am Halsband aus dem Spiel mit meiner zurückgerissen, weil ich mich weigerte, meine Kleine abzuleinen.


    Ich fände es zwar unverantwortlich von mir, wenn ich sie tatsächlich jetzt schon im Verkehr ableinen würde; bin aber doch ein wenig verunsichert, ob ich ihr da zuwenig zutraue. Vielleicht bin ich auch nur frustriert von den Belehrungen.


    Wie handhabt Ihr das? Wann habt Ihr Euren Hund alleine laufen lassen und was musste er bis dahin schon perfekt beherrschen?


    Liebe Grüße
    Kathrin

  • Hunde sollten immer abgeleint werden wenn es die Situation zulässt und angeleint werden wenn es notwendig ist. Egal bei welchem Alter. Wenn du danach gehst wirst du deinen Hund nie ableinen können, da keiner zu 100% garantieren kann das sein Hund perfekt abgerufen werden kann etc.

  • perfekt beherrschen muss sie das "hier". undzwar auch, wenn ein anderer hund auf der anderen straßenseite läuft oder sonstwas los ist.
    schön, dass sie mit ihren 6 monaten schon so gut hört, allerdings wird sie immer wieder in phasen kommen, in denen sie auf durchzug stellt uns sie nicht mehr abrufbar ist. dann kanns gefährlich werden. also ich würde sie noch an der leine lassen (bin allerdings auch etwas übervorsichtig, da meiner mit einem jahr angefahren wurde...)

  • Bevor ein Hund abgeleint werden sollte, sollte er in jedem Fall abrufbar sein.
    Ausnahme ist natürlich das Training auf dem Hundeplatz.


    In der Stadt sollte er grundsätzlich nicht abgeleint werden. Dazu gibt es zu viele unvorhersehbare Situationen, mit denen nahezu jeder Hund überfordert ist.

  • Zitat

    Ich fände es zwar unverantwortlich von mir, wenn ich sie tatsächlich jetzt schon im Verkehr ableinen würde; bin aber doch ein wenig verunsichert, ob ich ihr da zuwenig zutraue. Vielleicht bin ich auch nur frustriert von den Belehrungen.


    Wie handhabt Ihr das? Wann habt Ihr Euren Hund alleine laufen lassen und was musste er bis dahin schon perfekt beherrschen?


    Liebe Grüße
    Kathrin


    Ich glaube, es wäre mir Wurscht was die anderen sagen. Letztendlich zählt doch mein Bauchgefühl und Du alleine weißt was man von Deinem Hund verlangen kann.
    Ich halte es so,dass ich meine auch nur mit Leine an der Strasse laufen lasse. Sind wir im Feld, dann kommt Leine ab und wir üben nachdem sie sich ausgetobt haben.
    Ich bin der Meinung,das grade in dem Alter noch so vieles schief laufen kann und alles gefestigt werden muß. Was da alles passieren könnte( mit Hund oder mit Autos,Unfälle ect.)
    Ich bin von Natur aus etwas vorsichtiger, aber es hat mir halt immer nur Vorteile gebracht.
    Deine Meinung zählt und das was Du darüber denkst...nicht was andere von Dir verlangen wollen.


    LG Sanny

  • Alo ganz ehrlich, mitten im Strassenverkehr wuerde ich meinen Hund NIE ableinen!!! Da kann doch alles moegliche passieren....gerade beim Spiel mit anderen...und wenn sie beim wilden SPiel dann doch mal auf die STrasse rennen?? Bei einer wenig befahrenen Strasse, auf der man ein ankommendes Auto schon kilometer vorher hoert/sieht, dann, bei einem gut hoerenden Hund, ja, aber mitten in der STadt???

  • Bei uns herrscht an den Straßen Leinenpflicht. Ab und zu darf meine abends an einer ruhigen Straße frei laufen, weil ich dann gezielt übe (weiß nicht warum *schäm*), aber tagsüber nie! Wenn das OA einen erwischt wird es schön teuer, außerdem ist es mir einfach zu unsicher!

  • ist das ableinen in der stadt berlin denn überhaupt erlaubt?dein hund müsste doch zu den 40/20 hunden zählen,also dürfte er hier in nrw gar nirgendwo abgeleint werden wo mehr als ein haus steht.

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Meinungen und moralische Unterstützung, meine Kleine auch weiterhin im Stadtverkehr ohne Rücksicht auf Kommentare an der Leine zu lassen.


    stadionkatze1986: Erstaunlicherweise gibt es in Berlin keine generelle Leinenpflicht, sondern der Halter "muss die Gewähr dafür bieten, dass Menschen, Tiere oder Sachen durch den Hund nicht gefährdet werden"; und natürlich in manchen Gebieten bzw. solchen, die ausdrücklich gekennzeichnet sind wie einige Parks, seinen Hund anleinen. Allerdings gibt es noch den Absatz "Hunde sind in Fußgängerzonen sowie auf öffentlichen Straßen und Plätzen mit Menschenansammlungen an einer höchstens einen Meter langen Leine zu führen", den hier jeder auslegt, wie es ihm gerade passt, denn ab wann handelt es sich um eine Menschenansammlung...


    Liebe Grüße
    Kathrin

  • Öhm ...


    Hier mal der das Zitat aus der Berliner Hundesatzung:


    Zitat:
    2 m
    in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen in Waldflächen (vgl. auch Landeswaldgesetz Berlin) auf Sport- und Campingflächen sowie in Kleingartenkolonien
    (in Natur- und Landschaftsschutzgebieten sowie in geschützten L-Bestandteilen, § 49 Abs.1 Nr. 3-6 NaturschutzG Bln)


    Leinenzwang,
    soweit nicht ausgeschildertes Hundeauslauf-gebiet
    (maximale Länge)
    1m
    in Treppenhäusern, sonstigen der Hausgemeinschaft zugänglichen Räumen und auf Zuwegen zu Wohnhäusern
    in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen
    bei öffentl. Versammlungen + Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstalt. mit Menschenansammlungen
    in öffentl. Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen sowie in und an den dazu gehörigen Gebäuden + Haltepunkten
    in Fußgängerzonen sowie auf öffentl. Straßen + Plätzen mit Menschenansammlungen



    Komplett nachzulesen als PDF unter http://www.berlin.de/imperia/m…aleformulare/infohund.pdf
    Edit:


    Bevor die Diskussion über grosse und kleine Hunde wieder losgeht... , dies sagt die Berliner Hundesatzung zusätzlich aus:


    Zitat:

    Gilt für alle Hunde unabhängig von Größe und Rasse

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!