Fragen, die man sich nicht zu stellen traut - Teil VI

  • ich hab noch nie darüber nachgedacht, dass man unsere Lederleinen pflegen sollte. Aber wenn das Thema achon aufkommt: mit was mach ich das genau (unter einfetten kann ich mir ganz viel vorstellen) und wie oft?

    Ich hab eine Dose mit durchsichtigem Lederfett (für Schuhe), da reibe ich kurz den Lappen rein und ziehe dann die Leine durch diesen eingefetteten Lappen - fertig. Wenn die Leine recht oft nass geworden ist oder öfter mal durch den Dreck/Matsch gezogen wurde, dann mach ich es häufiger, ansonsten ca. 3x im Jahr.

  • Meine älteste Lederleine ist von 2009, und die habe ich noch nie (!) eingepflegt. Sie ist die tollste und geschmeidigste :D Der Rest sind noch Lederhalsbbänder alle zwischen 1 und 5 Jahre alt, ebenfalls nie eingepflegt und sind auch noch sehr schön.

  • Würdet ihr eine Wohnung in einem Haus kaufen, in dem Hunde laut Hausordnung nicht erlaubt sind, aber in anderen Wohneinheiten geduldet werden?
    Ich bin da gerade echt unschlüssig, die Wohnung ist ansonsten perfekt und die bisherige Eigentümerin sieht kein Problem darin. Hmmm..

  • Wenn nicht 1000%ig klar ist, dass dort auf jeden Fall dauerhaft ein Hund gehalten werden darf, dann:
    Mieten: ja, kaufen: nein, denn wenn es wirklich ganz saudumm hergeht mit der "Erlaubnis" einen Hund zu halten oder nicht, dann kann man nach einem Kauf nicht mal eben umziehen oder zumindest macht man das nicht, wenn man die Wohnung anschließend nicht vermieten oder wieder verkaufen möchte. Alternativ bleibt dann nur die Abgabe des Hundes.

  • Würdet ihr eine Wohnung in einem Haus kaufen, in dem Hunde laut Hausordnung nicht erlaubt sind,

    Nein !


    aber in anderen Wohneinheiten geduldet werden?

    Geduldet ist auf dünnem Eis laufen ! Außerdem ist es eine andere Wohneinheit, als deine.


    Ich bin da gerade echt unschlüssig, die Wohnung ist ansonsten perfekt

    Es gibt auch andere Wohnungen, die perfekt sind. Wohnungen indem auch dein Hund ein sicherer
    " Mitbewohner" ist !


    und die bisherige Eigentümerin sieht kein Problem darin. Hmmm..

    Na klar........die will ja auch verkaufen. Danach ist ihr alles eh egal und du hast nachher den ärger und evtl. einen langjährigen Rechtsstreit wegen dem Hund an der Backe :ka:

    Solange ich nicht die 100%ige Sicherheit hätte, das mein Hund erwünscht ist würde ich nichts anmieten oder kaufen =)

  • Die Hausordnung ist aus dem Jahr 2000, gab es da nicht irgendein BGH-Urteil, wonach eine pauschale Ablehnung nicht mehr rechtmäßig ist?
    Vermieten könnte ich die Wohnung danach schon.

    In dem BGH-Urteil ging es um ein pauschales und grundsätzliches Tierhaltungsverbot im Mietrecht. Bei euch ginge es dann aber um WEG-Recht...da kann nach der aktuell noch immer recht gefestigt bestehenden Rspr. eine Wohnungseigentümergemeinschaft schon wirksam beschließen, dass die Hunde- oder Katzenhaltung (nicht aber die gesamte Tierhaltung -> Kleintiere dürfen nicht pauschal und generell verboten werden) generell verboten wird.

    Wenn ihr alle Möglichkeiten ausschöpfen wollt, dann wäre es noch ein Versuch, den betreffenden Beschluss von einem RA, der sich mit WEG-Recht auskennt, ansehen und auf dessen Wirksamkeit hin zu überprüfen lassen...oft genug wird da auch Quark beschlossen bzw. sind Beschlüsse auch mal unwirksam. Würde ich persönlich mir aber sehr gut überlegen, ob es das Geld wert ist und man das nicht eher für die weitere Suche nach einer anderen Wohnung einsetzt, bei der man nicht - selbst wenn der Beschluss z.B. unwirksam und die Hundehaltung letztlich doch erlaubt wäre- davon ausgehen muss, dass da zumindest die eine oder andere Partei nicht wirklich begeistert von Hunden ist (umsonst wurde der Beschluss ja nicht gefasst).

    Oder aber - wenn die jetzige Noch-Eigentümerin sich engagiert- könnte die natürlich bei der nächsten Versammlung über die Abschaffung des Verbotes abstimmen lassen. =) DAS wäre am ehesten der Indikator, wie wohnenswert es - mal ganz losgelöst von den rechtlichen Aspekten- tatsächlich aktuell dort mit Hund wohl wäre. Öh und rechtliche Sicherheit hättest du dan natürlich auch - sofern der neue Beschluss dann auch nicht angefochten werden kann/wird und generell wirksam ist. |)

    Ansonsten sehe ich es 100% wie die anderen, wenn schon sehr negative Zeichen in puncto Hundehaltung entgegenwehen, würde ich persönlich auch defintiv die Finger von so einer Whg. lassen.

  • Auf keinen Fall kaufen!
    Die Hausordnung ist da wirklich bindend und wenn die Eigentümergemeinschaft sich auf so eine Klausel geeinigt hat, darfst Du dort keinen Hund halten. Wenn irgendein Stinkstiefel unter den Eigentümern gegen die "geduldeten" Hunde klagt, hat er gute Chancen, Recht zu bekommen und dann muss der Hund ausziehen!

  • Ich gebe Balou seit ein paar Tagen Grünlippmuschelextrakt da er wenn es kalt ist aufgrund eines Beinbruchs mit 1 1/2 Jahren ab und zu humpelt.
    Als Fütterungsempfehlung steht auf der Packung 2 gr/Tag. Kann es auch schaden wenn ich das zu lange füttere? Sollte ich da mit meinem TA drüber sprechen?

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