Knurren auf Befehl beibringen?????
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Meine hat immer geknurrt. Nicht gegen mich, aber gegen alle anderen Leute, egal ob die zu Besuch waren oder auf der anderen Straßenseite. Sie hat dann das knurren auf Kommando gelernt, damit sie es von sich auch nicht mehr zeigt, sondern nur auf Befehl hin! Bei meiner war es ganz einfach. Jedesmal wenn sie geknurrt hat, kam der Befehl, war sie ruhig, kam "still!" Bei still hab ich gelobt, bei dem Befehl fürs knurren nicht, da kam nur der Befehl. Sonst hätte sie gedacht es ist was tolles. Es war eine einfache Konditionierung. Mittlerweile kommt der Befehl nicht mehr von mir. Sie knurrt im Spiel oder wenn ein anderer Hund sie anstänkert, aber gegen Leute gar nicht mehr.
Ich find es bei Dir halt kritisch, weil die Hunde lernen werden, es ist ok Menschen anzuknurren. Auch wenn nur auf Befehl hin. Und das ist etwas, was ICH nicht toll finde!
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Also ich weiss ja nicht genau, wie es bei Euch in D abläuft. Aber bei uns hier in der CH sind bei verheirateten Paaren, Schulden oder erworbenes Geld während der Ehe gemeinsam. Ausser ihr habt eine Gütertrennung per Vertrag vereinbart.
Sonst ist es leider so, dass Du rechtlich für die Hälfte aufkommen musst... -
Zitat
Also ich weiss ja nicht genau, wie es bei Euch in D abläuft. Aber bei uns hier in der CH sind bei verheirateten Paaren, Schulden oder erworbenes Geld während der Ehe gemeinsam. Ausser ihr habt eine Gütertrennung per Vertrag vereinbart.
Sonst ist es leider so, dass Du rechtlich für die Hälfte aufkommen musst...
Doch, so ist es in Deutschland auch. Nicht nur für die Hälfte, sondern -falls der andere nicht greifbar ist- für alles.Schönen Tag noch
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Zitat
@ Spike,
ich kann mir nicht vorstellen, dass ich für Schulden meines getrentlebenden Partners aufkommen muss, wobei ich die Aufträge erstens nicht erteilt habe und zweitens er diese Handwerker beauftragt hat nachdem er hier weg ist!
Die haben auch keine Unterschrift von mir!
Mein Anwalt sagt jedenfalls was anderes!das ist wieder eine andere perspektive. wenn er die schulden gemacht hat, nachdem er sich von dir getrennt hat und nachweisbar ihr keinen gemeinsamen hausstand mehr hattet, sollte dies vor gericht anfechtbar sein. meines wissens nach aber, sind die ehepartner für die jeweiligen schulden haftbar zu machen. ich würde mich schleunigst bei deinem anwalt erkundigen und dich rechtlich auf die sichere seite bringen! du solltest agieren, nicht reagieren!
Hund
gilt dies auch für getrennt lebende ehepartner? -
In Deutschland gilt - soweit nichts anderes vereinbart - in der Ehe grundsätzlich eine Vermögenstrennung, dh die Vermögen der beiden Ehegatten bleiben getrennt (1363 II 1 BGB). Man haftet also regelmäßig nicht für Schulden seines Ehegatten, es sei denn man ist gemeinsam Verbindlichkeiten eingegangen, was hier ja nicht der Fall war.
Die Handwerker können Dir gegenüber also keine Ansprüche geltend machen.
Trotzdem würde ich nicht den Hund auf sie hetzen!!
Versuche doch, ihnen die Lage zu erklären. Und versuche die Adresse von Deinem Ex-Mann rauszubekommen, damit die auch an ihr Geld kommen.Schöne Grüße, Caro
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Zitat
In Deutschland gilt - soweit nichts anderes vereinbart - in der Ehe grundsätzlich eine Vermögenstrennung, dh die Vermögen der beiden Ehegatten bleiben getrennt (1363 II 1 BGB). Man haftet also regelmäßig nicht für Schulden seines Ehegatten, es sei denn man ist gemeinsam Verbindlichkeiten eingegangen, was hier ja nicht der Fall war.
Aus eigener Erfahrung, in Deutschland ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.
Alle Verbindlichkeiten während der Ehe -die Ehe gilt solange bis ein Scheidungsurteil oder richterliche Verfügung vorliegt- sind von beiden Ehepartnern gemeinsam zu tragen, egal welcher der beiden Partner die Verbindlichkeiten eingegangen ist. Ist der eine Partner nicht greifbar, kann jederzeit der andere zur Zahlung herangezogen werden.
Diese leidvolle Erfahrung durfte ich durchmachen.Schönen Tag noch
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Sorry, ich kenn mich im Familienrecht nicht so aus, aber ich habe gelernt, dass bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben.
So steht's doch auch im Gesetz -
Zitat
Sorry, ich kenn mich im Familienrecht nicht so aus, aber ich habe gelernt, dass bei der Zugewinngemeinschaft die Vermögen der Ehegatten getrennt bleiben.
So steht's doch auch im GesetzGenau. So steht es im Gesetz. Das Vermögen welches von den Partnern vor der Ehe vorhanden war das bleibt getrennt. Aber alles was während der Ehe angeschafft wird -egal von welchem der beiden Partner- ist Gemeinschaftsvermögen und wird als solches behandelt. Es haften jeweils jeder der beiden Partner Gesamtschuldnerisch, egal wer unterschrieben hat.
Soll etwas anders geregelt werden ist ein Ehevertrag nötig.
Kannst dich gerne von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Ich habs bereits hinter mir.Schönen Tag noch
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Ich hab das auch bereits hinter mir, aber ich musste auch nicht für die Schulden meines Exmannes aufkommen - aus dem einfachen Grund, weil ich nicht mit für seine Darlehen unterschrieben hatte!!!
Da konnten weder Banken noch sonst wer, bei mir, was holen!!!
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Zitat
Ich hab das auch bereits hinter mir, aber ich musste auch nicht für die Schulden meines Exmannes aufkommen - aus dem einfachen Grund, weil ich nicht mit für seine Darlehen unterschrieben hatte!!!
Da konnten weder Banken noch sonst wer, bei mir, was holen!!!
Genau, so dachte ich's auch!
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