Weg eines Tollwuthundes

  • Das macht die Behörde auch bei einem geimpften Hund. Lesen der Tollwut VO hilft.

    Ich weiß nicht, warum du heut so aggressiv bist, aber in deiner zitierten Verordnung steht was anderes:


    Zitat

    (1) Für Hunde und Katzen ordnet die zuständige Behörde die sofortige Tötung an, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenkranken Tieren in Berührung gekommen sind. Sie kann die sofortige Tötung dieser Hunde und Katzen anordnen, wenn anzunehmen ist, dass sie mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind. [...]
    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zuständige Behörde kann zulassen, dass von der Impfung abgesehen wird, wenn die Tiere bereits mehrmals in kurzen Abständen gegen Tollwut geimpft worden sind.

    Tiere mit Impfschutz werden also nicht getötet. Und jetzt entspannst du dich ein bisschen. Alles gut, keiner zwingt dich, deine Tiere zu impfen.

  • Das macht die Behörde auch bei einem geimpften Hund. Lesen der Tollwut VO hilft.

    Habe ich gerade und da steht unter § 9, dass die sofortige Tötung eben nicht angeordnet wird, wenn die Tiere im Zeitpunkt des Kontakts mit dem infizierten Tier nachweislich unter einem wirksamen Impfschutz standen. Die müssen dann nur behördlich beobachtet werden und werden gegebenenfalls erneut geimpft.

  • Die ganze VO ist eine einzige "kann" Bestimmung.

    -geimpfte Hunde können von der Tötung ausgenommen werden (müssen aber nicht)
    -ungeimpfte können getötet werden
    -ungeimpfte können von der Tötung ausgenommen werden, wenn Quarantäne von (2 bis) 6 Monaten gewährleistet werden kann (und der Amtsvet zustimmt)

  • Die ganze VO ist eine einzige "kann" Bestimmung.

    -geimpfte Hunde können von der Tötung ausgenommen werden (müssen aber nicht)
    -ungeimpfte können getötet werden
    -ungeimpfte können von der Tötung ausgenommen werden, wenn Quarantäne von (2 bis) 6 Monaten gewährleistet werden kann (und der Amtsvet zustimmt)


    Nichts mit "kann".
    Bei ungeimpften Tieren WIRD die Tötung angeordnet.
    Das GILT nicht für geimpfte. Lies §9. Diese zwei Aspekte enthalten keine KANN-Sätze.

    Was für mich die Frage aufwirft: Hast du die VO selbst gelesen?

  • Mann muss einmal logisch denken, da hat man ein Geimpften Hund und ein Ungeimpfent Hund.
    die beiden kommen in Kontakt mit ein Träger, jetzt kann man mal ahnen wo das Risiko höher ist und mal ein bisschen wie eine Behörde denken.
    Schon kommt man auf ein Ergebniss

  • § 7 Tötung und unschädliche Beseitigung
    (1) Ist der Ausbruch oder der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut in einem Betrieb oder an einem sonstigen
    Standort amtlich festgestellt, so kann die zuständige Behörde die sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung
    der seuchenverdächtigen Tiere anordnen; bei seuchenverdächtigen Hunden und Katzen hat sie die Tötung und
    unschädliche Beseitigung anzuordnen.
    (2) Abweichend von Absatz 1 kann die zuständige Behörde bei seuchenverdächtigen Hunden oder Katzen
    anstelle der Tötung und unschädlichen Beseitigung die behördliche Beobachtung bis zur Bestätigung oder
    Beseitigung des Verdachts anordnen, wenn diese Tiere
    1.
    einen Menschen gebissen haben oder

    2.
    nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen.

  • Ist es denn so, dass es einige Tage dauert zwischen Infektion und Ausbruch? Also man im Zweifelsfall eben nicht bemerkt, dass der Hund infiziert ist?
    Oder geht das so schnell, dass da schon kurz nach der Infektion eindeutige Symptome sind?


    Nicht umsonst dauert eine Tollwutquarantäne 4 bis 6 Monate...


    Für mich allerdings kein Grund meine Impfgewohnheiten zu ändern, sondern schlicht eine weitere Bestätigung an meinen Gewohnheiten festzuhalten: Kein Kontakt zu unbekannten Hunden.

  • UND NOCH MAL:


    Zitat

    (3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nachweislich bei der Berührung unter wirksamem Impfschutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behördlich zu beobachten und unverzüglich erneut gegen Tollwut zu impfen.

    Das heißt, ein ungeimpfter Hund steht schlecht da und wird, wie in dem zu Anfang zitierten Text, sehr wahrscheinlich getötet. Der Text erklärt auch, was mit den geimpften Tieren passiert: Sie kommen unter Beobachtung. Das ist deckungsgleich, wie ich §9 verstehe. Es ist also nicht egal, ob das Tier geimpft wurde oder nicht.

  • Bei einem Gespräch mit einem Amtsvet aus meiner Gegend meinte der, solange ein Hund/Katze überhaupt eine Tollwut Impfung nachweisen kann, würde zur Zeit kein Amtsvet den er kennt, die Tötung anordnen.


    Sollte sich der Status von D ändern, würde sich das wahrscheinlich ebenfalls sehr schnell ändern.

    Jo unter unter § 7 stehts als Kann....

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