Ich finde da muss man echt einen Unterschied machen, zwischen tatsächlichen Freilaufgebieten (also umzäuntem Gelände, auf dem Hundehalter ihre Hunde laufen lassen können...besonders eben auch Junghunde, die noch nicht abrufbar sind, oder Hunde die jadgaffin sind), oder Gebieten, in denen kein Leinenzwang besteht, aber der eben generell betretbar ist, so wie bspw. viele Hundestrände!
In ein Freilaufgebiet gehe ich mit meinen angeleinten Hunden nicht (da sie eben ohnehin keinen Kontakt zu Fremdhunden wünschen) an einen normalen Hundestrand jedoch schon, denn auch mit Leine habe ich das Recht mit meinen Hunden an einen Strand zu gehen und da sie fremde Hunde nunmal nicht mögen, bleiben sie bei Sichtkontakt zu anderen Hunden an der Leine... Und da erwarte ich ganz einfach, dass andere HH ihre Hunde von meinen fernhalten - können sie dies nicht, haben sie ihre Hund anzuleinen, oder eben in umzäunte Gebiete zu gehen!