Neues Hundegesetz in S-H

  • Die Idee ansich finde ich auch gut. Allerdings finde ich es noch besser, wie das in Niedersachsen geregelt wird (erst informieren, dann Hund anschaffen). Es wird sicherlich eine Menge Klagen geben, weil Bello ja nur angemessen reagiert hat, als Fifi ihm so penetrant auf den Keks gegangen ist, oder die Hundegruppe einen Hund dermaßen in die Enge getrieben hat, dass der sich nicht mehr zu helfen wusste.
    Klar sollen hier die Halter verpflichtet werden dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst soweit kommt, beispielsweise durch Blocken anderer Hunde oder klaren Ansagen gegenüber anderen Haltern (meiner hat keine Lust auf Kontakt). (Man kann ja in diversen Threads hier nachlesen, wie gut das funktioniert... :omg: ) Geht man dann vor Gericht, weil Fifi so lange genervt hat, wird es sicherlich heissen, dass man Fifi eben hätte abblocken müssen oder dem einzelnen Hund rechtzeitig aus der mobbenden Hundegruppe hätte helfen sollen. Was ja auch richtig ist.
    Freie Fahrt für die "freundlichen" Halter, die jeden Hund als gefährlich einstuft, deren Halter sie nicht mögen oder der Fifi mal angeknurrt hat. Am besten ist man dann nur noch mit Zeugen unterwegs, kann ja jeder sonstwas behaupten. :roll:
    Schwierig wird es bei Übersprunghandlungen oder Situationen, die so schnell kippen, dass man nicht rechtzeitig eingreifen kann. Oder man erkennt nicht, wenn ein Hund in Bedrängnis ist. Auch da finde ich Niedersachsens Ansatz besser: Man sollte sich schon so weit mit Hunden auskennen, bestimmtes Verhalten richtig einschätzen und entsprechend reagieren zu können.
    Wie es dann für Hunde mit Deprivationsschäden bekommen, will ich mir gar nicht ausmalen :( : Die müssten wahrscheinlich mit Maulkorb, Scheuklappen und Ohrenstöpseln unterwegs sein, um keine Anzeige an den Hals zu bekommen.

  • Niedersachsens Gesetz ist aber ähnlich gestrickt, wie das S-H, nur dass dein Hund, wenn er als gefährlich eingestuft wurde, keine Chance auf eine Rehabilitierung hat.
    Es wird im Einzelfall entschieden. Wenn Frau Müller ständig zur Polizei/OA rennt, weil der kleine Bobby immer von den großen bösen Hunden angegangen wird, dann bekommt Frau Müller ja nicht pauschal Recht.
    Natürlich wird es leider den einen oder anderen geben, der damit versucht seinen "Feind" in die Pfanne zu hauen, aber da vertraue ich mal ganz naiv auf die Beurteilungsfähigkeit der Beamten.

  • Ich weiß nicht, warum jetzt wieder wegen der Formulierung so ein Drama machen muss.
    Für mich hört sich das Gesetz vernünftig an. Ob es dann wegen Kleinigkeiten Anzeigen gibt und wie damit verfahren wird, wird man sehen. Aber jetzt schon das Gesetz verteufeln, weil man einzelne Worte unterschiedlich auslegen kann? Dann müssten wir aber einige Gesetze abschaffen oder neu schreiben.

  • Ich denke das wird davon abhängen wer diese Prüfung abnehmen darf. Das ist doch jetzt bei Wesentests genauso, es gibt Prüfer die schauen wie der Hund geführt wird, es gibt aber auch welche die den Hund so bedrängen bis er in die Aggression geht.


    Ich führe meinen Angsthund super durchs Leben und ich weiß ihn zu schützen, aber bei so einer Prüfungssituation würde er wohl durchfallen. Was heißt denn drohen ? Meine Hunde dürfen knurren, meine alte Hündin macht das deutlich bei anderen Hunden, sie ist trotzdem sehr verträglich, sie mag nur nicht diese Labbi - Du musst mit mir spielen..... Mein Rüde knurrt wenn er Angst bekommt. Dann bin ich dafür da dies zu regeln. Aber wenn es im Gesetz heißt er darf nicht drohen ? Aber da heißt es abwarten wie die Verordnung dann aussehen wird.
    Ich denke aber trotzdem das viele solche Gesetzte nicht kümmert, gibt ja auch genügend Leute die den Hund nicht mal angemeldet haben oder 23 Stunden am Tag im Zwinger halten - ist ja erlaubt, meint unser Ordnungsamt - oder Hinz und Kunz züchtet Hunde - da sollten die Gesetzgeber ran, dann gibt es auch weniger Aggrohunde.
    Vom Prinzip ein Schritt in die richtige Richtung, abwarten.


    Lg Jana

  • @MayaMütze
    Ah ok, das wusste ich nicht. Dann beziehe ich mich nur auf den Teil mit dem vorher informieren. Dass dann keine Rehabilitation mehr möglich, ist natürlich richtig mistig.


    @SkinBones
    Die Gerichte haben ja so viel zu tun, weil die Rechtslagen häufig eben nicht eindeutig sind. Und wenn jetzt tatsächlich zwei Aussagen gegen eine stehen, hat man schlechte Karten. Dabei muss es ja nicht mal um böse Absichten gehen, sondern um Fehleinschätzungen vom Hundeverhalten.

  • @Silestra das brauchst du mir nicht erzählen. Ich beschäftige mich jeden Tag genug damit.. Trotzdem sind und bleiben Gesetze Auslegungssache. Man kann nicht ein Gesetz für jede Konstellation schreiben, sondern das Gericht oder jegliche Behörden müsen bei jedem Einzelfall gucken, was nun Sache ist.


  • Abgesehen davon dass das ein eher nebulöser Vorschlag ist, einen Gesetzesentwurf gibt es noch nicht, finde icht in Teilen schlimmer als das alte Gesetz. Gut, dass keine gefährlichen Rassen mehr im Gesetz stehn, schlecht der ganze nebulöse Rest! Es passiert nun mal das Hunde sich käbbeln und ein Hund hinter einem Karnickel herläuft. aber dann direkt Maulkorb? Hundeführerschein? und wenn nicht bestehn Hund wegnehmen? Ich kenne einige ältere wenn denen ihr Winzhund weggenommen wird? Kein Hundegesetzt ist das beste Hundegesetz. die vorhandenen Gesetze waren immer ausreichend, schon bevor gegen den Rat von Fachmenschen der Unsinn eingeführt wurde

  • Mir graut schon jetzt vor dem Tag, wo meine Bande übermütig an der Leine kläfft, ein Hundehalter seinen Hund meinem Rudel die Tageszeit wünschen lassen möchte und mich dann anzeigt, weil meine ja so "aggressiv" sind......

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