was wäre wenn (keine Kontrolle über Hund)

  • Hi,
    ich hab da mal ne Frage. Sie begrifft mich nicht persönlich, sondern ne Bekannte von mir, aber ich würde das gerne wissen.


    Meine Bekannte und ihr Mann haben einen Neufundländer/Labrador-Mischling (deutlich über 40cm Gewicht ca 45kg) seit etwa 2 Jahren. Der Mann hat diesen Sachkundenachweis damals extra gemacht um den Hund zu kriegen (vom Tierheim aus), aber die Frau hat ihn nciht.


    Jetzt gehen wir (seit ich meinen Hund habe) regelmäßig spazieren (die Frau und ich), mit insgesamt 3 Hunden (meiner und die zwei der Frau, 2. Hund Pudel-West-Mix). Mittlerweile ist es schon 3mal vorgekommen (da war ich dabei und bestimmt kam das vorher auch schon vor), dass uns andere Hunde begegnet sind und sie ihren Großen an die Leine nehmen mußte. Leider hat sie Frau a) zu wenig Gewicht (sie wiegt nur 5 kg mehr wie der Hund) b zu wenig Kraft und c zu weng Durchsetzungsvermögen um den Hund zu halten.


    Wenn dann der entgegenkommmende Hund bellt oder an der Leine mal kurz "spinnt", rastet der Große förmlich aus. Meine Bekannte kriegt ihn kaum gehalten. Letztens machte er eine Art Totesrolle, weil sie ihn nur am Halsband festhielt. Und verdrehte ihr dabei völlg den Arm und quetschte ihr die Finger.


    Ihr Mann (ein Macho und "wenn ich das will dann geht das auch" Typ) hat natürlich keine Probleme mit dem Hund und versteht gar nciht dass seine Frau da Trouble hat.


    Mittlerweile (weil ich ja mit meinem mitgehe und der ohne anleinen sitzenbleibt und andere Hunde dann ignoriert wenn ich das sage) nehme ich den großen wenn was ist an die Leine. Gestern war dann wieder so ein Fall. Ich hab ihn genommen und neben mir gehen lassen. Der entgegenkommende Hund machte ebenfalls anstalten gleich Theater zu machen. Also ich den Großen schon in weiser Voraussicht gut festgehalten. Und dann sprang er mit einem Satz über die Halbe Straße. Hab ihn an der Leine zurückgerissen und ihm einen deutlichen Klaps auf den Hintern gegeben und danach Führübungen (gehen, stehen,sitzen, gehen, stehen sitzen) gemacht bis er sich beruhigt hatte. Danach war er total brav und beim zweiten fremdne Hund hat er nicht mehr gezuckt.


    Aber auf was ich eigentlich hinauswill:
    Wenn meine Bekannte den Hund nciht gehalten bekomtmt und jemand kommt zu schaden, was könnte dann im Schlimmsten Fall passieren? Hat das was mit dem Sachkundenachweis zu tun, ich meine weil sie ja keinen hat wäre sie ja so gesehen nciht berechtigt den Hund zu führne oder?


    Klärt mich mal auf bitte. Denn ich kenne mich mit diesen Dingen (Führerschien, Sachkundenachweis etc) noch nicht aus.


    Liebe GRüße
    gabi


    P.S. was passiert wenn der Hund jemanden verletzt (umwirft oder so, kein Beißen) wenn ich ihn festhalte. Habe noch keinen Sachkundenachweis weil Bobby eigentlich als kleinbleibed galt.

  • Mit dem Sachkundenachweis hat das nichts zu tun.
    Sie kann den Hund nicht beherrschen und darf auch nicht mit ihm gehen.
    Sie handelt also fahrlässig oder sogar grob fahrlässig.
    Im Extremfall kann das "ihr" Leben oder das Leben des Geschädigten völlig ruinieren.


    Fallbeispiel: Hund will auf einen anderen Hund auf der anderen Straßenseite los. Dabei bringt er einen Radfahrer zu fall der querschnittsgelähmt liegen bleibt. Je nach Alter und Verdienst des Geschädigten kommen da schnell einige Millionen Euro zusammen.

  • Was ist ein Sachkundeausweis?
    Ist das so was ähnliches wie ein Hundeführerschein bei uns?


    Würde an Stelle der Frau entweder in die Hundeschule gehen, oder nicht mehr spazieren gehen. Da bauen sich doch Aggressionen auf gegen den Hund, wenn sie ihnicht halten kann und er ihr beim Festhalten weh tut.


    Tine

  • Was nützt ein Sachkundeausweis für den Besitzer des Tieres, wenn derjenige, der die meiste Zeit mit dem Tier verbringt keinen hat?
    Genau diese Leute sollten doch einen Sachkundeausweis haben, der bescheinigt, dass sie auch in der Lage sind mit einem solchen Tier umzugehen.

  • Hallo Ihr Lieben,
    Es ist so, dass der HALTER des Hundes den Sachkundenachweis machen muss, das hat nichts damit zu tun, wer letztendlich mit dem Hund Gassi geht. ( Auch wenn das natürlich sehr praxisfern gedacht ist.)


    Ich hab ihn damals gemeinsam mit meinem Mann gemacht und den TA extra gefragt.
    Er meinte auch, dass es zwar Unsinn sei, aber rein theoretisch bräuchte ich ihn nicht machen, weil unser Hund auf meinen Mann angenmeldet ist.


    Nicht destro trotz hab ich ihn gemacht weil ich ja nicht weiß, ob ich irgendwann in Zukunft nicht doch mal einen Hund auf meinen Namen anmelde.


    Soweit ich weiß hatten wir das Thema aber letztens erst...
    :blume:
    Melanie

  • Bei uns ist es so, dass derjenige der mit dem Hund gassi geht einen Sachkundenachweis braucht. Also einen Nachweis dass er sich mit Hunden und deren Verhalten auskennt. Wenn jemand mit einem Hund gassi geht der diesen Nachweis nicht hat und etwas passiert oder er erwischt wird ist das eine Ordnungswidrigkeit. (Von meinem Verständnis her). An der Stelle dieser Frau würde ich wirklich in eine Hundeschule gehen. Der Hund scheint ja überhaupt nicht auf sie zu hören und den Sachkundenachweis würde ich an ihrer Stelle auch schnellstens nachholen.


    LG Chrissi

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