• Wieso muss man jetzt wieder mit Gewalt "was wäre wenn..." und "Ja aber..." Szenarien konstruieren?


    In der beschriebenen Szene befand man sich nicht in einer Grauzone in der man über Körpersprache vielleicht hätte ablesen können, dass... sondern um einen Hund, der bei der Chipkontrolle in Panik abgehauen ist und einen Menschen von den Füßen geholt hat.


    Ich frage mich immer, ob man in der Realität wirklich so schlechte Erfahrungen mit Rictern gemacht hat oder ob man sich da einfach nur aus Abneigung gegen gewisse Regelungen irgendwelche Horrorszenarien ausdenkt, um die eigene Ablehung von gewissen Regularien zu rechtfertigen.


    Ich habe in jetzt fast 18 Jahren genau einen Richter kennen gelernt, bei dem ich gesagt habe, das ist unfaire Provokation und habe meine Konsequenzen daraus gezogen.

    • Neu

    Hi


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    • Um die Situation ging es mir gar nicht, sondern um die Diskussion darüber in wie weit ein Richter da einwirken darf auf den Hund oder nicht. Was halt alles dazu gehört Unbefangenheit zu prüfen.
      Eben genau das finde ich für den Richter einfach schwierig

    • Ok, dann hab ich vielleicht was verpasst. Meiner Wahrnehmung nach ging es darum, dass ein Richter "forsch" auf den Hund zur Chipkontrolle zugegangen ist. Und das sollte drinseindürfen. Die Richter müssen sich nicht maximal vorsichtig oder unter bestimmten, besonders ruhigen Umständen nähern - der Hund sollte ein solches Chipablesen kennen und aushalten ohne eine Flucht- oder aggressive Abwehrreaktion zu zeigen. Denk das ist die gängige Interpretation.

    • Wo fängt disqualifizierungswürdige Befangenheit an? Garfield ist bei der BGH1 aufgestanden und einen Schritt zurückgegangen, weil die Richterin für sein empfinden wohl zu nah gestanden ist. (Wurde latürnich nicht gewertet.) Selbst neigt man doch auch dazu, mal einen Schritt rückwärts zu gehen, wenn jemand zu schnell die eigene Individualdistanz unterschreitet. Wenn man hier jetzt schon darum diskutiert, ob Lefzen lecken schon Befangenheit ist, dann gute Nacht.

    • Sorry aber in der PO steht es sehr wohl aufgelistet und wunderbar aufgeteilt in 'passt so', 'muss beobachtet werden' und 'ist nicht'Und da steht eben u.a. 'weichen Menschen aus'. Ebenso steht da was von warnen und Angstbeissern. Auf Seite 260 ist die PO verlinkt...zum nachlesen.
      Es steht mWn sogar drin, dass der Hund sich von fremden Menschen anfassen lassen muss :pfeif: Ich wuesste aber keinen LR der das auch wirklich verlangt..

    • Anfassen ist ja auch kein Problem. Chipablesen auch nicht. Ging wirklich nur Auf-Zurück-Absitzen. Hat sich dann auch brav den Chip ablesen lassen. Trotzdem ist er halt ein Stück zurückgegangen. Befanfen oder nicht?

    • Anfassen ist ja auch kein Problem. Chipablesen auch nicht. Ging wirklich nur Auf-Zurück-Absitzen. Hat sich dann auch brav den Chip ablesen lassen. Trotzdem ist er halt ein Stück zurückgegangen. Befanfen oder nicht?

      Mal ehrlich - das kann man doch eigentlich einfach mit etwas gesundem Menschenverstand lösen. Brizo hat sich schon mehrfach darüber beschwert wie doof die BH ist und konstruiert nun Schauerszenerien um das zu unterstreichen - die im übrigen auch in der PO ganz klar geregelt sind...



      Ein Hund der mal einen Schritt rückwärts macht, den Kopf zur Seite dreht etc der fällt nicht durch. Aber wenn der Hund in Panik rückwärts rennt oder sich so benimmt das ein Ablesen des Chips nicht möglich ist, halt schon. Eigentlich logisch, oder?

    • Ich meinte das allgemein ;)


      Bei dir wuerde ich sagen, es ist ein Grenzfall. Der Hund wird dann die gesamte Pruefung besonders beobachtet. Verhaelt sich da normal, ist alles gut. Verhaelt er sich da neg., fliegt er durch. :ka: Wobei es da auch drauf ankommt, wie das ablaeuft. Geht er einfach nur nen Schritt zurueck, setzt sich von alleine wieder hin und laesst sich dann entspannt den Chip ablesen, duerfte er innerhalb des Grenzfalls eher zu 'unbefangen' gehen.

    • PO durchgelesen - ich finde den Paragraph nicht, wo die Unbefangenheit detailliert aufgeschlüsselt wird.


      Zitat aus der VDH-PO, ÖPO klingt sehr ähnlich:
      "Unbefangenheitsprobe
      Vor der Zulassung zur BH‐Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsüberprü-
      fung zu unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummern und/oder
      Chip‐ Nummern erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine Startberechtigung in
      einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt auch während der gesamten Prü-
      fung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, sind vom weiteren Prü-
      fungsverlauf auszuschließen.
      Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der Prü-
      fung Wesensmängel, kann der LR den Hund von der Prüfung ausschließen und im Leistungs-
      nachweis den Vermerk ‐ „Unbefangenheitsprobe/Verhaltenstest nicht bestanden“ - eintragen.
      Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT‐Prüfung nicht statt."



      Wo steht da jetzt was von Anfassen oder zurückweichen?

    • Seite 10 ^^


      Und auf Seite 21:



      EDIT: Sorry die unterschiedliche Schriftgroesse ist keine Absicht...

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