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Dazu muss sie erstmal exakt festlegen, was denn Qualzucht überhaupt ist
Deshalb war das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Tatsachengericht zurückzuverweisen. Dieses muss prüfen, ob es nach dem Stand der Wissenschaft überwiegend wahrscheinlich ist, dass bei der Nachzucht gegenwärtig Schäden im Sinne des § 11b TierSchG signifikant häufiger auftreten werden, als es zufällig zu erwarten wäre.
Ist dies zu bejahen, ist die Zucht des Klägers gemäß § 11b Abs. 1 und 2 TierSchG verboten, es sei denn es ist überwiegend wahrscheinlich, dass in absehbarer Zeit - auf Grund verbesserter Zuchtmethoden - derartige Schäden nicht mehr auftreten werden.
Sie bemühen sich ja!
Und Qualzucht wird in § 11b doch definiert!
Nochmal, Qualzucht ist:
Wirbeltiere, denen aufgrund der Zucht
1. die Tiere selbst oder die Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
2. bei den Nachkommen mit Leiden verbunden erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten
3. bei den Nachkommen jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt
4. bei den Nachkommen die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt.Was fehlt in dieser Definition? Und wie ist sie zu oberflächlich, als dass sie bestimmte Tatbestände nicht aufgreift?
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Blah, Blah, Blah,
So, dann sage mir mal ganz genau wie ein... Mops anhand dieser Definition auszusehen hätte, um nicht als Qualzucht zu gelten.Leistung?
Körperliche Merkmale, wie Nasenlänge, Nasenlöcher, Halslänge, Bindegewebe....?Mal ab davon, das BVG Urteil...im Schnitt schafft der Mops 250m in 10min, wer 11min braucht oder bei 10min tot umfällt ist die Zucht verboten?
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Ich finde es überhaupt nicht dramatisch, das es unterschiedliche Hunderassen in unterschiedlichen Optiken gibt.
Problematisch wird es erst, wenn die optischen Merkmale, die die jeweilige Hunderasse ausmacht, zu einer Beeinträchtigung des Indidivuums führen.
So lange es aber Menschen gibt, die beispielsweise einen HUND haben wollen, der die 2kg Grenze nicht überschreitet, weil es ihnen dann "zuviel Hund" ist, drehen wir uns im Kreis.
Das ist die Sache mit dem Huhn und dem Ei....Leider auf Kosten der Hunde.
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Ich würde den Mops, wie alle extremen Brachyzephalen unter § 11b Absatz 1 Nr. 1 TierSchG einordnen.
"erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten."
Körperteile oder Organe -> Die Gaumensegel, die Nase
artgemäßer gebrauch -> normale Atmung durch die Nasenlöcher
untauglich oder umgestaltet -> so sehr in den Kopf gezüchtet, dass die meisten Rassevertreter nicht mehr in der Lage sind, ohne Schwierigkeiten zu atmen
Schmerzen, Leiden oder Schäden -> die Tier stehen unter Dauerstress, welches auf den Kreislauf und den gesamten Körper geht, sie haben Schmerzen und leiden darunterOh, und unter § 11b Absatz 1 Nr. 2b
"jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder"
Hunde sind Rudeltiere und sind auch Läufer. Sie sind hochsozial und ein Spiel ist bei einem Hund normales Verhalten.
Möpse, die qualzuchtsrelevant sind (um mal die Leute mit "Mein Mops kann das aber!" abzufangen) können aufgrund ihrer Kurzatmigkeit nicht normal mit anderen Hunden spielen, werden durch ihren Trieb aufgepuscht und versuchen artgemäß mitzuhalten. Das können sie ohne Schmerzen nicht machen! Sie Leiden, so wie ihr alle hier schreibt!Ein Mops, der diese Kriterien erfüllt, ist eine Qualzucht.
Im Umkehrschluss ist ein Mops keine Qualzucht, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind. Er kann (tierärztlich bestätigt!) normal atmen? Seine Augen drohen nicht aufgrund der Kopfform aus den Höhlen zu fallen? Er ist normal belastbar und es besteht nicht die Gefahr der Überhitzung und Sauserstoffnterversorgung? Super, ein "qualzuchtfreier" Mops!
Ich werde nun trotzdem nicht mehr auf diese Diskussion eingehen. Der Gesetzgeber hat seine Pflicht getan. Wie in meinem ersten Post genannt (!!) ist die Exekutive an der Reihe. Darum ging es mir und nicht um den Gesetzgeber.
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Für mich ist "Fell" immer ein Großes Thema in der Qualzuchtdiskussion. Zum einen natürlich durch meine Nackis und zum anderen durch meinen Beruf.
Inwieweit ist "Fell" ein Qualzuchtmerkmal?
Entstehen einem Hund durch Fell Schmerzen, Leiden oder Schäden?
-langes Fell (Bobtail, Collie, Yorkshire Terrier, Malteser, Pudel, Neufundländer.....): Filz, Hund kann sich selbst nicht pflegen bzw ist immer auf die menschliche Hilfe bei der Fellpflege angewiesen, Kot und Urin können im Fell hängen bleiben, im Sommer Hitzestau, im Gesicht behindert es die Sicht etc.pp.
-kurzes Fell (Bullterrier, Whippet, Jack Russell, Kurzhaardackel, Dogge, Vizla....) : speichert keine Wärme, Hund ist leichter verletzbar als ein Hund mit Wuschelfell, im Sommer keine Isolation, etc.pp.
-kein Fell (Nackthunde): s.o. "kurzes Fell"Ist er eingeschränkt in der Kommunikation? (kann der Hund eine Bürste stellen, auch wenn das fell sehr kurz ist, fehlt oder sehr lang ist? sieht man trotz Bart, das er die Lefzen hebt, Nase kräuselt? Sieht man trotz langem Fell, wie er die Ohren bewegt und einsetzt? Ist das Fell an der Rute zu lang und zu schwer für eine ordentliche Kommunikation) etc.pp.)
Anders gefragt... ab wann ist es denn dann ein Qualzuchtmerkmal? Wenn es die Länge xy über- oder unterschreitet? Wenn es zu dicht oder zu spärlich ist? Wenn der Hund sich nicht mehr selbstständig pflegen kann?
Wenn man nun unbedingt den Vergleich zum Wolf ziehen will, hat dieser ja angeblich das perfekte Fell.
Lang genug, um ihn vor Verletzungen zu schützen, im Sommer perfekt zum Isolieren, im Winter perfekt zum warm halten.
An den Beinen kurz, um ungehindert laufen zu können, ohne sich in Ästen zu verfangen.
An den Pfoten gerade genug um dafür zu sorgen, das sich beim Laufen keine Steinchen und Ästchen in die Ballenzwischenräume pieken.
Im Gesicht kurz für eine klare Kommunikation, freie Sicht und um beim Fressen sauber zu bleiben.
Das Unterfell wird in der Regel automatisch abgeworfen oder beim Streifen durch das Unterholz ausge"bürstet".
Die Rute ist gepolstert, aber nicht zu schwer.
Die Ohren sind frei.
Eine natürliche Fettschicht sorgt dafür das das Wasser abperlt und der Wolf nie bis auf die Knochen nass wird und auskühlt.
Die Farbe ist perfekt gewählt. Deckung ist gegeben und Im Sommer wird es nicht unnötig aufgeheizt.Theoretisch müsste also so gut wie jede Abweichung von all dem unter Qualzucht fallen. Tut es mMn aber nicht.
Denn Hunde sind keine Wölfe.
Fell kann geschnitten werde, es kann ausgewollt und ausgedünnt werden, es kann ein Mäntelchen angezogen werden, das Gesicht kann frei geschnitten werden. Die Ballenhaare können gekürzt werden, der Popo frei geschnitten, eine "pipirinne" geschoren werden, die Ohrhaare gezupft, Filz entfernt werden.Das einzige worum man sich vielleicht streiten kann, ist die Kommunikation.
Rhea (nackt) kann zum Beispiel keine Bürste stellen... Dafür kann sie um WELTEN feiner mit ihrer Schnauze kommunizieren, was Mozart (wuschelig) in dem Ausmaß nicht kann, er kann übrigens auch keine Bürste stellen, dazu ist er zu wuschelig, im Gegenteil zu Foxi (Labrador). Dafür kann Foxi ihre Ohren nicht sooo fein justieren wie Picasso. usw.
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Blah, Blah, Blah,
na bei so einem tollen Niveau bekommt man ja direkt Lust sich Mühe bei der Antwort zu geben
Auch wenn das dem ein oder anderen nicht gefällt und es am Stammtisch immer so viel einfacher ist , gibt es in einem Rechtsstaat nun einmal Gewaltenteilung und Gesetze müssen eine bestimmte Form haben .
Das, was hier so als qualzucht interpretiert wird , wird von dem bestehenden auch problemlos abgedeckt . -
Der Gesetzgeber hat seine Pflicht getan. Wie in meinem ersten Post genannt (!!) ist die Exekutive an der Reihe. Darum ging es mir und nicht um den Gesetzgeber.
Dann werden wir da schon nicht einig, der Gesetzgeber hat mit den §11TschG ein Konstrukt geschaffen, das alles und nichts sagt. Um genauer zu werden bräuchte es sowas wie Durchführungsverordnungen gerne für verschiedene Tierarten. Dort könnte er dann auch differenzieren, was im einzellnen noch akzeptabel ist und was nicht mehr.
Das was du mit dem BVG Urteil in dem Zusammenhang willst ist mir schleierhaft, Gerichte erlassen keine Gesetze, Sie stellen höchstens fest, ob etwas noch Gesetzeskonform ist oder nicht.
Und damit die Exekutive sprich Polizei tätigwerden kann, brauchst einfach klare Vorgaben vom Geseztgeber.
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Das, was hier so als qualzucht interpretiert wird , wird von dem bestehenden auch problemlos abgedeckt .
Wenn dem so währe, würde es hier keine Diskussion über 650 Seiten geben.
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Und damit die Exekutive sprich Polizei tätigwerden kann, brauchst einfach klare Vorgaben vom Geseztgeber.
In erster Linie gehörten Tiere als Lebewesen wahrgenommen und nicht mehr als Sache.
Alleine das, würde schon so manches ändern.
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