Das Gericht hat gesprochen und geurteilt.
Traurige Angelegenheit, aber da gibt's nicht viel zu tun.
Kannst höchstens in die nächste Instanz, OLG, gehen und hoffen, dass das Urteil anders ausfällt.
Aber da sich an den Zeugenaussagen dann wohl wenig ändert inhaltlich wird auch dort die Entscheidung so ausfallen.
Ich würde auch irgendwelche Willkürsvorwürfe sein lassen.. Nach 753Bgb alles korrekt.
Tierschutzgesetz sollte hier wieso greifen? Das ist kein salomonisches Urteil, das den Hund in zwei Teile teilen will. Der Hund wird rechtmäßig versteigert. Nach Tierschutzgesetz sind Versteigerungen nicht verboten.
Und lass die Finger von irgendwelchenTieranwälten. Das ist kein Fachbereich eines Volljuristen.
Und wie du schon gemerkt hast, dem Gericht ist es total egal dass das ein Tier ist.
Steck das Geld lieber in die Auktion. Da ist es sinnvoller aufgehoben.