Rettet Bilbo, HILFE! Gericht möchte meinen Hund versteigern!

  • Das Gericht hat gesprochen und geurteilt.


    Traurige Angelegenheit, aber da gibt's nicht viel zu tun.
    Kannst höchstens in die nächste Instanz, OLG, gehen und hoffen, dass das Urteil anders ausfällt.
    Aber da sich an den Zeugenaussagen dann wohl wenig ändert inhaltlich wird auch dort die Entscheidung so ausfallen.


    Ich würde auch irgendwelche Willkürsvorwürfe sein lassen.. Nach 753Bgb alles korrekt.
    Tierschutzgesetz sollte hier wieso greifen? Das ist kein salomonisches Urteil, das den Hund in zwei Teile teilen will. Der Hund wird rechtmäßig versteigert. Nach Tierschutzgesetz sind Versteigerungen nicht verboten.



    Und lass die Finger von irgendwelchenTieranwälten. Das ist kein Fachbereich eines Volljuristen.
    Und wie du schon gemerkt hast, dem Gericht ist es total egal dass das ein Tier ist.
    Steck das Geld lieber in die Auktion. Da ist es sinnvoller aufgehoben.

  • Zitat


    Jedoch sind zur Beurteilung der Frage nach der Person, an welche der Hund durch die ursprüngliche Eigentümerin übereignet wurde, sämtliche Umstände des Übereignungsgeschäfts zu berücksichtigen.


    Welche Umstände sind denn da eingeflossen, dass deine Ex als Miteigentümerin gilt, obwohl du allein im Kaufvertrag stehst?

    Zitat

    dem Gericht ist es total egal dass das ein Tier ist.


    753 BGB verweist auf das Zwangsversteigerungsrecht. Und dieses misst der Mensch-Tierbeziehung ja immerhin einen gewissen Wert bei (siehe 811c ZPO).

  • 753bgb (Teilung des Besitzes) erwähnt Tiere in keinem Wort.


    Pfändung ist etwas komplett anderes.




    Vermutlich hat der Züchter ausgesagt, dass der Hund an diese Gemeinschaft vermittelt wurde.

  • Ich bin da echt ganz pragmatisch - aber nur aus einem Grund: ich habe im Laufe des Lebens gelernt, daß Recht haben und Recht bekommen auch in einem Rechtsstaat immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe sind und wohl doch sehr vom Geld oder besseren (will heißen: gerisseneren/skrupelloseren, was die Gesetztesauslegung betrifft) Anwalt abhängt...... Der Traum vom Gericht, das Dir Gerechtigkeit geben wird, ist leider in vielen Fällen nur ein Traum.


    Insofern, und nach so langer Zeit (das hatte ich zuerst noch gar nicht gelesen), und auch wenns mir gnadenlos stinkt, daß so jemand damit durchkommt, nur, weil er mehr Geld hat - aber Du wirst da nur verlieren können.


    Da würde ich lieber jetzt auf die Auktion verzichten und Deiner Ex den Hund zusprechen lassen, indem ich dem Gericht sage, ich verzichte auf weitere Ansprüche an den Hund, bevor er an Fremde versteigert wird. Einfach, damit Du weißt, er ist wenigstens in den Händen, die er kennt...


    Ansonsten fallen mir leider keine legalen Möglichkeiten ein, die Sache zu klären (und die Anderen kann ich hier net schreiben..... *gg Aber die Gedanken sind ja bekanntlich frei, ne?....).

  • Zitat

    753bgb (Teilung des Besitzes) erwähnt Tiere in keinem Wort.


    Pfändung ist etwas komplett anderes.


    Selbst wenn die Regeln der ZPO hier nicht gelten würden, wäre doch zu fragen, weshalb die Gefühle eines Schuldners in einem Zwangsvollstreckungsverfahren schützenswerter sein sollen als das hier offenbar der Fall ist.

  • Zitat


    Welche Umstände sind denn da eingeflossen, dass deine Ex als Miteigentümerin gilt, obwohl du allein im Kaufvertrag stehst?


    Das würde mich auch interessieren, womit da argumentiert wurde.


    Blöde Situation, tut mir sehr leid für dich!

  • Zitat

    Wer vor Gericht streitet, bekommt ein Urteil, keine Gerechtigkeit. Wenn er Glück hat. Sonst erwischt er vielleicht einen Vergleich. Richter treffen ihre Entscheidungen zwar nicht willkürlich, müssen aber trotzdem manchmal persönliche Wertungen treffen, die nicht immer mit dem Gerechtigkeitsgefühl aller billig und gerecht Denkenden - und vor allem der Parteien des Rechtsstreits - deckungsgleich sind. Für Anwälte ist das eine banale Erkenntnis. Den Mandanten erstaunt das trotzdem immer wieder.


    Nimm es hin und mach das Beste drauß.


    Gaby, ihre schweren Jungs und Finn


    Quelle: http://www.stroemer.de/index.p…-keine-gerechtigkeit.html

  • Zitat

    Das würde mich auch interessieren, womit da argumentiert wurde.


    Blöde Situation, tut mir sehr leid für dich!


    Da wird gar nicht argumentiert.
    Das steht da halt so. Sind zwei verschiedene Gesetze.


    Aber wenn man unbedingt was begründet will: ein Hund ist kein Wertgegenstand der gepfändet werden kann. Ein Rennpferd dagegen ist pfändbar, da kein Haustier.
    Im Falle einer Sachgütertrennung muss man sich eben darauf einigen wer den Hund bekommt und wenn man sich nicht einigen kann, muss eben wie mit jedem anderen Besitz und Eigentum verfahren werden.

  • Zitat

    Wenn Du alle Eigentumsnachweise erbringen kannst, ist doch eigentlich alles klar :???:
    Ich habe noch nie gehört, das ein Hund versteigert wird, wenn es an dem ist, gebe einem Kumpel Geld und er soll ihn ersteigern =)
    Anscheinend hat deine Ex wohl auch kein Interesse an dem Hund, denn so wird sie ihn auch nicht bekommen.


    Mir kommt das alles sehr komisch vor :???:


    Da geb ich RedPaula doch mal recht. Hundeentführung und jetzt Versteigerung? Sorry, steh total auf dem Schlauch :headbash: :headbash:

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