Plauderthread für Ausstellungsverrückte-Besucher &Aussteller
- Eladamri
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Hi
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Ob man es darf keine Ahnung, aber es wird gemacht (wobei ich selber noch nie aktiv involviert war, meine Züchterin schon)
Beispiele:
Im Bericht steht, dass der Hund Fehlzähne hat und deswegen gibt es nur in G, aber der Hund hat eine vollständige Schere.
Oder bezüglich der Farbe vom Nasenspiegel, wenn der slate-farbene Hund fälschlicherweise als black eingestuft wird und deswegen die Pigmentierung kritisiert wird (wobei das direkt im Ring 'diskutiert' wurde) -
Hab nochmal nachgelesen, also offiziell ist es nicht erlaubt über die Bewertung zu diskutieren
§ 9 Pflichten des Ausstellers/Vorführers
1. Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig.
Da ich bzw die Hunde bisher immer sehr fair und nachvollziehbar gerichtet wurde, hab ich mich mit dem Thema nie intensiver auseinander gesetzt.
Aber wie wäre denn das korrekte Vorgehen bei einem Fehler (z.B. angeblicher Zahnfehler).Bezieht sich folgender Paragraph aus der Ausstellungsordnung auf solche Fälle?
Zitat§ 10 Rechte des Ausstellers
Formelle Beanstandungen an der Durchführung der Rassehunde-Ausstellung und an der Vergabe von Titeln und Titel-Anwartschaften sind unverzüglich unter Hinterlegung einer Sicherheitsgebühr in Höhe von 150,- Euro schriftlich der Ausstellungsleitung oder im Falle von Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen binnen zwei Tagen nach Schluss der Veranstaltung (Poststempel) der VDH-Geschäftsstelle zu melden. Im letzten Fall ist ein Verrechnungsscheck für die Sicherheitsgebühr beizufügen oder die Sicherheitsgebühr ist unverzüglich zu überweisen. Fristversäumnis gilt als Verzicht auf das Rügerecht. Bei Zurückweisung eines Einspruchs als unbegründet erfolgt keine Erstattung der Sicherheitsgebühr. -
Aber wie wäre denn das korrekte Vorgehen bei einem Fehler (z.B. angeblicher Zahnfehler).
Wie willst du nachweisen das das Gut ausschließlich aufgrund eines wirklichen oder vermeintlichen Zahnfehlers vergeben wurde?
Ich habe schon nachgefragt, als ich der Meinung war der Richter hätte mir das V1 und CACIB & CAC zugesprochen und in der Bewertung stand nur V1; Mal wurde es versehentlich nicht eingetragen mal war das CACIB eingetragen und das CAC eben nicht und die Richterin begründete es mit keiner Spezialschau. Aber die Vergabe von Anwartschaften seht dem Richter eben frei.
Aufgrund wirklicher Fehlentscheidungen stehen bei mir 2, 3 Richter auf der roten Liste; bei denen werde ich keinen Hund mehr ausstellen.
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Hab schon Berichte gesehen in denen das genau so drin stand (also: aufgrund von einem fehlenden P2 leider nur ein G) oder wenn es der Körbericht sein sollte und da dann ein falscher Zahnstatus drinsteht ist das extrem ärgerlich!
Meiner Züchterin ging es am WE wirklich darum, dass ein G bei ihrem Nachwuchsrüden wirklich nicht nachvollziehbar ist und sie einfach gerne mit der Richterin darüber gesprochen hätte (nachdem sie den Bericht gelesen hat).
Grundsätzlich ist es wumpe, aber eben ärgerlich.Gab es nicht eine Änderung bzgl CAC / CABIB, dass im Bericht eine Begründung stehen muss, wenn es nicht vergeben wird?
Hatte ja 4 Jahre Ausstellungspause und fang erst jetzt wieder an, bin also nicht in allen Bereichen up to date.
Edit: ich finde das G übrigens in dem Fall gut begründet, aber wir wussten halt bis abends nicht wieso er es bekommen hat
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wenn es der Körbericht sein sollte und da dann ein falscher Zahnstatus drinsteht ist das extrem ärgerlich!
Ich habe mir angewöhnt, bei Körberichten direkt mitzulesen und sofort einzugreifen wenn was falsches geschrieben wird. Ob das aber bei allen Rassen so möglich ist? K.A.
Gab es nicht eine Änderung bzgl CAC / CABIB, dass im Bericht eine Begründung stehen muss, wenn es nicht vergeben wird?
Es gab ja auch eine Zeit davor.
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Hatte Ethan für eine "Testausstellung" Anfang Juli gemeldet in der Jüngstenklasse und wie sollte es anders sein... Zwergi (hust eher Riesenbaby) steht allein im Ring , dass auf einer Spezialrassenausstellung. Sprich, kein Hund im Ring der ihn ablenken wird
ist nur um zu sehen wo er steht und wodran wir bis August arbeiten müssen. Egal was passiert Ethan wird 1. in seiner Klasse.
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Hmpf...am 5.7. ist Meldeschluss fuer Ludwigshafen und das GHZ wird auf keinen Fall bis dahin vorliegen. Heisst ich melde entweder die offene Klasse oder ich spar mir das und geh nur auf die Speziale im Sept. zu nem (vermutl.) belgischen Richter
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Hast mal nachgefragt?
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ich habe das glaube ich schon mal gefragt oder ich wollte es fragen, aber ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich die Frage dann auch wirklich gestellt habe..
daher stelle ich sie einfach (nochmal).
Mal angenommen, ich stelle einen Hund aus und der bekommt eine 'schlechte' Bewertung. Hat das irgendwelche Konsequenzen?
Und falls ich einen Hund ausstellen will: was brauche ich dafür denn alles? Ahnentafel, gültige Tollwutimpfung, Meldung nehme ich an.Noch was? Muss die Züchterin mir was unterschreiben?
hab nämlich grade entdeckt, dass quasi direkt hier um die Ecke im September eine Ausstellung wäre.
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