Bemerkenswerte Sätze - Teil IV

  • habe gerade nur gefunden, dass das OLG Koblenz 2004 mal einen Fall hatte. Wie das ausging weiß ich auch nicht..

    Allerdings habe ich etwas aus einem BGH Urteil vom 20.12.2005 gefunden

    Zitat

    Hiernach ist es nicht zulässig, dass der Geschädigte den beklagten Schädiger in Anspruch nimmt, wenn er sich bewusst in eine Situation drohender Eigengefährdung begeben hat.


    Heißt ein Schild ist hilfreich.

  • habe gerade nur gefunden, dass das OLG Koblenz 2004 mal einen Fall hatte. Wie das ausging weiß ich auch nicht..

    Allerdings habe ich etwas aus einem BGH Urteil vom 20.12.2005 gefunden

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    Ah, danke schön. Das ist sowas was ich gesucht hatte.

    Sprich, wer so blöd ist, trotz Warnschild und wahrscheinlichem Gebelle, einzusteigen, ist mehr oder weniger selbst schuld. Was natürlich kein Freifahrtsschein für irgendetwas ist. ;)

    Lg Demona

  • Ich meine, dass OLG Koblenz mal sowas entschieden hat - Anhaltspunkt war, dass der Einbrecher sich auch BEIM Eindringen ins Haus verletzt hatte (nasser oder unebener Boden auf dem Grundstück oder sowas?! Ich weiß es nicht mehr genau)...aber ich meine mich zu erinnern, dass argumentiert wurde, dass das Eindringen ins Haus auf "eigene Gefahr" erfolgte und daher kein SchaE aus deliktsrecht und Verkehrssicherungspflichten geltend gemacht werden konnten und als Erst-Recht-Schluss gesagt wurde, dass dann auch nicht die Verletzung durch einen Hund im Haus geltens gemacht werden kann....und während ich das hier schreibe, frage ich mich, ob ich mich da wirklich richtig erinnere, weils eigentlich keinen Sinn macht :lol: aber es gibt auf jeden Fall ein Urteil in diese Richtung.

    Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Einbrechers könnte wohl nur angenommen werden, wenn er definitiv wüsste, dass sich im Haus ein "bissiger" bzw. verteidigender Hund aufhält.


    Edit:


    habe gerade nur gefunden, dass das OLG Koblenz 2004 mal einen Fall hatte. Wie das ausging weiß ich auch nicht..

    Allerdings habe ich etwas aus einem BGH Urteil vom 20.12.2005 gefunden

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    ich hab zu langsam getippt :lol:

  • Sprich, wer so blöd ist, trotz Warnschild und wahrscheinlichem Gebelle, einzusteigen, ist mehr oder weniger selbst schuld. Was natürlich kein Freifahrtsschein für irgendetwas ist.

    Naja, um "eigenverantwortliche Selbstgefährdung" geltend zu machen, müsste man auch nachweisen können, dass dem Einbrecher die konkrete Gefahr, die durch den Hund ausging, kannte und in kauf nahm und auch wusste, welche Gefahren damit einhergehen... kann im Einzelfall schon schwierig sein.

  • Gibt es eigentlich viele Fälle, in denen ein Einbrecher so blöd ist und sich ausgerechnet ein Haus mit Hund aussucht?

    es reicht wenn der Hund zB nachts in einem Zwinger ist und der Einbrecher NICHT weiß und auch nicht davon ausgehen musste, dass der Zwinger durch irgendwelche Wege mit dem Haus verbunden ist...dann würde ich sagen, scheidet eigenverantwortliche Selbstgefährdung aus.

  • Ach komm. Man steigt doch nicht mal eben spontan irgendwo ein. Die werden das Haus sicher beobachten und gucken, wann die weg sind und wer da alles wohnt... Und wenn's doch nen spontan Einbruch ist, dann ist echt selbst schuld.

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