Bemerkenswerte Sätze - Teil IV
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PocoLoco -
28. Oktober 2014 um 18:55 -
Geschlossen
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Die hat wohl den letzten Schuss nicht gehört?Ich glaub, ich wär dezent ausgerastet, hätte ihr den Rest-Inhalt (samt evtl. darin untergemischter Kinderpisse *sry*) vor die Füße gekippt und wäre mit meiner "Mupfel" hocherhobenen Hauptes Richtung meinem Balkon oder Badezimmer davon geschwebt.
vor die Füße gekippt
Vor die Füße? Ne, über den Kopf.

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Stimmt es, dass man so ein Schild am Wohnungs-/Hauseingang haben sollte um zu vermeiden, dass ein Einbrecher (!) einen hinterher erfolgreich auf Schmerzensgeld belangt, weil der Wohnungshund seine Pflicht getan und ihn gestellt hat?
Du bist haftbar wenn dein Hund jemanden beißt, völlig unerheblich ob ein Schild auf den Hund hinweist.
Das Schild soll nur etwas abschrecken, für den Fall das jemand die Häuser auskundschaftet.
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Vor die Füße? Ne, über den Kopf.

Eben und das mit einen fetten Grinsen und ich hätte noch gesagt da haben sie ihr Kinder Wasser
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Ach was, ich bin ziemlich gut darin sowas zu Ignorieren, ich hab dann das nachgemecker schlicht Ignoriert und meinem kleinen Sonnenschein beim planschen zugeschaut und mich darüber erfreut :) Bin aber auch ein Mensch, der sowas einfach aus dem Weg geht und mir meinen Teil dabei denke, geh nicht unbedingt gerne auf konfrontationskurs
Aber man muss auch dazu sagen, dass sowas hier sehr selten ist, normal sind die Leute hier immer sehr freundlich nur ein paar wenige in der näheren Nachbarschaft sind etwas... engstirnig ^^ -
Du bist haftbar wenn dein Hund jemanden beißt, völlig unerheblich ob ein Schild auf den Hund hinweist.
Ich dachte, die Sache mit dem "Hundehalter haftet wenn der Einbrecher gebissen wird" - ist ne Internetente.

Draußen ist klar aber wenn jemand bei mir einsteigt und dann gebissen wird? Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Richter dann sagt, "Du armer, armer Einbrecher, wurdest bei einer illegalen Tat gebissen. Ja, natürlich bekommst du Schmerzensgeld. Du Armer."
Gibt es da Urteile drüber? Also, dass der Einbrecher wirklich Schmerzensgeld bekommen hat, oder dass es Nachwirkungen für den Hund samt Hundehalter gab?
Lg Demona
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Oh Gott ich habe mich gerade verlesen und dann stand da " Hundehalter haftet, wenn Einbrecher GERISSEN wird"
Was muss das für ne Bestie sein^^
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Wenn ein Hund beißt, haftet immer der Halter. Und wenn der arme Einbrecher dich auf Schmerzensgeld verklagt, kannste auch noch blechen.
Du darfst einen Schutzhund halten, nur beißen darf er nicht. -
Wenn ein Hund beißt, haftet immer der Halter. Und wenn der arme Einbrecher dich auf Schmerzensgeld verklagt, kannste auch noch blechen.
Du darfst einen Schutzhund halten, nur beißen darf er nicht.Ja, so ist die Rechtslage, ich weiß. Aber gibt es wirklich Urteile, die das bestätigen? Also irgendetwas offizielles und nicht, ich habe mal gehört, oder der Bekannte eines Freundes des Bruders meines Schwagers hat erzählt.
Lg Demona
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Der Einbrecher muss sich für seine Tat natürlich auch verantworten.
Das wird auch vollkommen getrennt verhandelt.
Ein Richter muss ausblenden welche Taten beim Geschädigten oder Kläger vorliegen und einfach den ihm vorliegenden Fall bearbeiten.
Auch ein Einbrecher ist vor dem Gesetz gleich und darf seine Forderung auf Schmerzensgeld einreichen und hat ein Recht auf ein Verfahren bzw. dieses zu gewinnen.
Der Straftatbestand des Einbruchs wird unabhängig davon verhandelt. -
Ok, das ist natürlich klar. Also, dass sich der Einbrecher verantworten muss.
Mich würde halt interessieren, ob ein Einbrecher schon mal geklagt hat und Recht bekommen hat.
Lg Demona
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