Zitat....wenn du gleich alles beim Ordnungsamt meldest.
Das wird dem Ordnungsamt herzlich egal sein. Es gibt ja keine Beschwerden aus der Nachbarschaft beispielsweise wegen Lärm, Verunreinigung etc.
Es gibt keine Gesetze, die das Alleinbleiben von Hunden regeln.
In so einem Fall kann keine Behörde irgendwas machen. Leider.
Die einzige Möglichkeit wäre es den Tierschutz zu informieren. Allerdings haben die auch keine rechtliche Handhabe.
Das ganze beruht auf Freiwilligkeit.
Sie können dem Hundehalter einen Besuch abstatten, sich mit denen unterhalten und beraten,
sofern diese zugänglich sind.
Denn es besteht keinerlei Verpflichtung für den Hundehalter mit Mitarbeitern vom Tierschutz zu reden oder sie rein zu lassen.