... und die, wie im besagten Thread des Anstoßes, ebenso Aufzeichnungen des Nachbarn völlig in Ordnung finden und damit zur Polizei rennen würden.
http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
Man macht sich damit strafbar. Wie gesagt, an anderer Stelle findet man bessere Hilfe.
Mein Anwalt ist dran und mein Hund hat innerhalb von 30 Stunden grad mal 2 Minuten gebellt und niemals zwischen 20 Uhr abends und 9 Uhr morgens.
Lächerlich das Ganze, ich packe es in die Psychopathenschublade.
Eine Wanung an alle, die hier blind ihre eigenen Fackeln und Seile zum Lynchen ausgepackt haben.
Ihr macht euch, wenn ihr so etwas ungefragt nachmacht, strafbar.
ZitatAlles anzeigen...
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
...
(4) Der Versuch ist strafbar.
...
Wen es nicht interessiert, viel Spaß dann mit den Folgen und good bye!