Wer-steht-auf-der-Warteliste Teil 4

  • Ach - ich lebe in einer Horde von Volljuristen und die liebsten sind mir immer die, die sich nicht an allem aufhängen und sich dann freuen, wenn sie RECHT haben. ;-)

    Der Grundgedanke bei der Sache ist ja keiner, der in die eigene Tasche wirtschaftet, jemandem etwas Böses will oder sonstwas. Sondern er verfolgt einen guten und richtigen Gedanken.

    Ich finde, wer das nicht teilen mag, der sollte halt einfach woanders nen Hund bekommen. Hunde gibts überall auf der Welt und außerhalb von Deutschland meist NOCH billiger, einfacher und schneller.

  • Ach - ich lebe in einer Horde von Volljuristen und die liebsten sind mir immer die, die sich nicht an allem aufhängen und sich dann freuen, wenn sie RECHT haben. ;-)


    Der Grundgedanke bei der Sache ist ja keiner, der in die eigene Tasche wirtschaftet, jemandem etwas Böses will oder sonstwas. Sondern er verfolgt einen guten und richtigen Gedanken.

    Ich finde, wer das nicht teilen mag, der sollte halt einfach woanders nen Hund bekommen. Hunde gibts überall auf der Welt und außerhalb von Deutschland meist NOCH billiger, einfacher und schneller.

    Genau das.

    Und es hat mal gerade keine Bedeutung ob die Hundezucht erwerbsmäßig ist oder nicht. Man darf trotzdem seinen Vertrat formulieren wie man will, so lange er nicht gegen bestehendes Recht verstößt. Ob ich jetzt einen Hund oder ein Auto verkaufe.

  • hier der ehemalige Jura-Student :


    Lysaya hat recht damit. Wir haben Privatautonomie, man darf den Vertrag gestalten wie man es möchte, er darf nur nicht gegen anderes, bestehendes Recht verstoßen.
    Das wäre z.B. Der Fall wenn im Vertrag steht man muss den Hund kastrieren lassen ( ungültig weil das gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Man kastriert nur aus medizinischer Indikation oder um unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern).

    Hättest du mal fertig studiert ;)
    Soweit in der Theorie richtig, aber jede Klausel muss extra bewertet werden.
    Man darf in einen Vertrag schreiben was man möchte, außer es verstößt gegen andere Rechte. Ja. Man darf. Aber nur weil man etwas schreiben darf wird nicht jede Vertragsklausel auch automatisch rechtens. Der Unterschied besteht hier vor Allem beim Wort Hobby der Hobbyzucht.

  • Ist das eher für Gebrauchshunde üblich,hab das so noch nie gehört?

    ne, das kommt drauf an wie groß die HD-Probleme einer Rasse sind. Die Retriever-Rassen sind auf jeden Fall vom screening abhängig, bei den Schäferhunden weiß ichs nicht sicher. Bei unseren Collies macht man das nicht, da haben auch mind. 90% A-Hüften, wenn man mal in die Zuchtbücher schaut.

  • Wenn mir ein Welpenkäufer mit einer solchen Einstellung gegenüber treten würde, wünsche ich ihm einen schönen Tag und gebe ihm die Adresse zum nächsten Tierheim.

    naja es ist nunmal die Wahrheit.
    Wenn du dir einen Fernseher kaufst und Saturn dir aufträgt erstmal kostenpflichtig Tests zu machen, damit der Hersteller weiß ob das Teil aus China besser als das aus Taiwan ist würdest du auch denken "ist das Problem des Herstellers".
    Denk mal weniger emotional sondern mehr in Richtung Logik. Natürlich ist ein Hund kein Fernseher, aber in beiden Fällen eine Ware.

  • @X2302 wäre sone Klausel für dich nen Grund nicht zu kaufen?Wenn jetzt zb. bei der Verpaarung das so gemacht werden würde?

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!